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Landegebühren - Schnappatmung nach der Landung
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1. Juni 2022: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Chris: Ich hatte geschrieben, dass in den USA bisweilen der Controller für den Piloten einen Notfall erklärt. Der von Alfred beschriebene Fall wäre dafür ein guter Kandidat gewesen.

Das ist in der EU nicht notwendig, nach SERA.11001 passiert das automatisch:

(c) In case of an aircraft known or believed to be in a state of emergency, including being subjected
to unlawful interference, ATS units shall give the aircraft maximum consideration, assistance
and priority over other aircraft, as may be necessitated by the circumstances.
(d) Subsequent ATC actions shall be based on the intentions of the pilot, the overall air traffic
situation and the real-time dynamics of the contingency.

Max: Die sogenannte "Sicherheitslandung" ist auch luftrechtlich ein deutsches Unikum, wenngleich ich sie als sinnvoll erachte.

Das EASA-Luftrecht kennt sie auch als precautionary landing. Zum Beispiel in Hubschrauber-Ops in SPO und CAT, aber auch im LAPL-Syllabus nach AMC1 FCL.115 (im PPL ist es äquivalent enthalten)

(xxi) Exercise 17: Precautionary landing:
(A) full procedure away from aerodrome to break-off height;
(B) occasions necessitating a precautionary landing;
(C) in-flight conditions;
(D) landing area selection:
(a) normal aerodrome;
(b) disused aerodrome;
(c) ordinary field.
(E) circuit and approach;
(F) actions after landing.

1. Juni 2022: Von Chris _____ an F. S.

Es spricht nichts dagegen, bei einem Privatpiloten (kein Profi), Single-Pilot in einem Kleinflugzeug, ein "PAN-PAN" wie ein "MAYDAY" zu behandeln. So machen es (manche) US-Controller nach eigenem Ermessen.

Ich habe einmal eine Sicherheitslandung gemacht, als ich einen Alternate-Failure während des Streckenfluges über geschlossener Wolkendecke hatte. Zufällig war ich mehr oder minder genau über dem Final Approach Fix des Platzes, wo die Werft ansässig war, die das Flugzeug kannte und sowieso in der Wartung hatte. Zufällig waren es sogar wenige Wochen vor der sowieso anstehenden Jahresnachprüfung. Und das waren tatsächlich Zufälle, ich erfinde das nicht.

Ein IFR-Verkehr war gerade abgeflogen (hatte mir FIS mitgeteilt), weiterer Verkehr wurde nicht erwartet (sagte der Flugleiter). Ich wollte keine Zeit verlieren (wusste ja nicht, wie lange die Batterie noch mitmacht), bin unverzüglich den RNAV-Approach abgeflogen und gelandet - ohne IFR-Freigabe und damit wohl nicht legal während des Wolkendurchflugs von vielleicht 2min Dauer, zumindest soweit der Approach noch in Class Echo lag (das habe ich nicht recherchiert und es hat mich in dem Moment auch nicht interessiert).

Natürlich bin ich den Approach händisch geflogen - Autopilot hätte ja weiteren Strom geschluckt - und habe das Fahrwerk sehr früh rausgelassen, den Approach georeferenziert im SkyDemon geladen und mitverfolgt und alle nicht benötigten elektrischen Verbraucher ausgeschaltet (Circuit Breaker gezogen). Im Falle eines totalen Elektrikausfalls wäre SkyDemon mein Fallback gewesen, und das hätte auch problemlos geklappt, es ging ja nur um 1-2 Stepdowns an der richtigen Stelle und dann unter den Wolken Weiterflug zum MAPt in VMC.

Im Rückblick hätte ich einen Notfall erklären müssen, und dann wäre das Verfahren komplett legal gewesen, da eigenes Ermessen.

Oder - jetzt kommt's - FIS hätte den Notfall für mich erklären können.

Nachtrag: dass ich das persönlich nicht als Notfall empfunden habe, kann auch daran gelegen haben, dass ich früher in anderen Flugzeugen bereits dreimal einen Electrical Failure erlebt hatte, einen davon in der Dämmerung kurz vor oder kurz nach Sonnenuntergang. Die Geschichte zeigt auch einmal mehr, dass man "im Fall des Falles" sich einfach um nichts mehr schert und einfach landet. Hätte ich auch ohne Flugleiter am Platz einfach gemacht.

1. Juni 2022: Von Robert Hartmann an E. Jung Bewertung: +2.00 [2]
Ja, das hatten wir vor ein paar Wochen auch bezahlt. Allerdings vor Ort € 105,01. Der eine Cent war ein Versehen am Kartenterminal …
Die Anwohner wollen am WE keinen Fluglärm. Da ist das natürlich legitim einen 10-fach-Wucherpreis für nix zu berechnen.

Ich habe das Gebiet um den Platz als bevorzugte Airwork-Gegend notiert. Natürlich ohne Landung und mit vorgeschriebener Höhe ;-)
1. Juni 2022: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Der oben beschriebene Fall zeigt das Problem sehr gut: Der Flugplatz hat nämlich formal absoult richtig gehandelt. §25 LuftVG in dem die Sicherheitslandung beschrieben ist, sieht nämlich nur vor, ausserhalb von festgelegten Start- und Landebahnen, ausserhalb von Betriebszeiten oder innerhalb von Zeiten mit Betriebseinschränkungen (also z.B. eine Mittagspause) zu landen. Das war's!

Diese Interpretation des § 25 LuftVG kann ich für diesen Fall so nicht wirklich nachvollziehen:

Ich kenne die genaue Genehmigung von OBI nicht, aber angenommen dort sei eine Landung mit Flugzeugen >2 t nicht gestattet.

Dann wäre doch für ein Flugzeug mit <2 t die Landung in OBI eine Landung "außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze" gem. § 25 Abs. 1 LuftVG, die einer Zustimmung der Genehmigungsbehörde bedarf.

§ 25 Abs. 2 Punkt 3. legitimiert aber doch genau dieses Vorgehen und auch einen anschließenden Wiederstart mit den Worten "Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn [..]

3. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.".

Für mich klingt das recht klar nach dem Motto "Bei einer Sicherheitsgefährdung lande halt, wo es gerade passt und dann kannst Du auch wieder starten." (Was ich im übrigen für einen der wirklich sinnvollen und pragmatischen Sonderwege der deutschen Luftfahrtbehörden halte.).

Die angeführten Beschränkungen dieses Rechtes kann ich daher im Gesetztestext nicht wirklich finden, lasse mich aber auch gerne korrigieren.

1. Juni 2022: Von Malte Höltken an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Der Flugplatz hat nämlich formal absoult richtig gehandelt. §25 LuftVG in dem die Sicherheitslandung beschrieben ist, sieht nämlich nur vor, ausserhalb von festgelegten Start- und Landebahnen, ausserhalb von Betriebszeiten oder innerhalb von Zeiten mit Betriebseinschränkungen (also z.B. eine Mittagspause) zu landen. Das war's!

Das stimmt nicht. Der Wortlaut des §25. Was Du überlesen hast, habe ich hervorgehoben:

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn

1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,
2. die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz 4 erfolgt oder
3. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

1. Juni 2022: Von Achim H. an F. S. Bewertung: +3.67 [4]

Vielleicht liest Du den 25 LuftVG einmal, bevor Du so einen Unsinn verbreitest?

1. Juni 2022: Von Stefan Deil an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Oh, der Herr Schickehose bekommt eine Landegenehmigung in EDMO.... Spass beiseite, ich komm aus der Gegend und das wäre der nächstgelege Platz zu meinen Eltern. Aber die Anwohner haben seit den 80er Jahren diesen Platz massiv unter Druck gesetzt und eine Begrenzung der Flugbewegungen durchgedrückt. Ortsansässige, wie z.B. Dornier sind davon ausgenommen, für Fremdflugzeuge gilt maximal irgendwas um die 300 / Monat. Das Lokalblatt hat einen Artikel aus 2020, es gibt einen Verein Fluglärm der eigene Messungen durchführt.

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/wessling-ort29688/streit-um-anzahl-der-flugbewegungen-90048439.html

Kann mir ganz gut vorstellen, dass in diesem Falle einfach das Angebot die Nachfrage drosseln soll.

1. Juni 2022: Von Chris _____ an Stefan Deil

Fluglärm reduziert man am effektivsten, wenn man die KLEINEN Flugzeuge nicht mehr landen lässt. Denken die sich in EDMO.

2. Juni 2022: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch in der ganzen Region ein Trauerspiel. Fürstenfeldbruck wurde auch kaputt gemacht. Bleiben eigentlich nur noch Augsburg und Jesenwang, und letzterer ist ja wirklich sehr grenzwertig.

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Michael Söchtig

Eigentlich verwunderlich. In den USA erkennt man reiche Communities schon mal daran, dass sie einen jet-tauglichen Flugplatz in der Nähe haben.

2. Juni 2022: Von Hubert Eckl an Chris _____

Schaut Euch einfach mal die Grundstückspreis dieser Premiumlagen "munich area" an und nun stellt Euch vor, Ihr habt dort eine fette Hypothek auf Eurem Villchen. Jetzt kommt sowas wie Egelsbach in die Ecke. Da wird selbst ein Mooniac zum Flugplatzgegner. Das Beispiel Neubiberg, öfter hier erörtert, ist/war ein Extrem.

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Vertrau mir - ich würde NIE zum Flugplatzgegner wegen kleiner Propellermaschinen. Natürlich liegt das auch an meiner eigenen Flugbegeisterung, aber ich meine auch einfach, so viel "Lärm" geht von den kleinen Maschinen doch gar nicht aus.

Aber wir leben in einem Land, in dem auch schon Kindergärten wegen Lärmbelästigung verklagt wurden.

Manche Leute empfinden halt jedes Geräusch als störend.

2. Juni 2022: Von Hubert Eckl an Chris _____

Das hast Du falsch verstanden. Es geht nicht um Dich und/oder Deine Sympathien mit der Fliegerei. Es geht um Wertverluste! Es soll ja Fälle geben bei denen ein Bankkunde eine weitere Hypothek draufpacken wollte, aber die Bank begutachtete,, daß der Wert der Immobilie nicht tragfähig genug ist. " Jaaaa wenn der Flugplatz/die Motorradstr/die Bahntrasse..." Das ist des Pudels Kern!

2. Juni 2022: Von  an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Das scheint mir allerdings auch ein deutsches Thema zu sein und es könnte durchaus sein, dass die Zeiten der Corona-Politik daran etwas ändern. Mit dem aktuellen Boom der GA/BA wird der fliegende Geschäftsführer, entweder mit der kleinen Düse oder sogar selber, langsam wieder normaler und der wird eher Wert darauf legen einen Flugplatz "um die Ecke" zu haben. Gerade erst erlebt: der nimmt auch die geringeren Immobilienpreise neben dem Flugplatz gerne mit.

2. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an  Bewertung: +1.00 [1]

Ob aber all die anderen neben dem Flugplatz Wohnenden die Preisminderung ihrer Immobilien ebenso vorbehaltslos "mitnehmen" ? Machen wir uns da nichts vor: Fllegen mit G/A ist schon ein Hobby, aber auch eine Art der Mobilität für Geschäftsreisende, die nur SEHR WENIGEN Individuen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung offensteht...

2. Juni 2022: Von Michael Söchtig an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

Technischer Fortschritt, insbesondere zeitgemäße Triebwerke mit geringerem Lärmausstoß, würden sicherlich auch helfen.

2. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Keine Frage, was aber m.E. mindestens genauso wichtig wäre: generell müsste die G/A wieder preisgünstiger werden, um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu haben. So kostet für einen "Fussgänger" ein 60-minütiger Alpenrundflug für 2 Personen (z.B. für mich und meine Freundin, von der meine Frau natürlich nix weis :-) ) mit anschließendem Abendessen meist dasselbe, wie wenn ich sie last minute in den Malle-Bomber packe und sie dort zu einem schönen Abendessen ausführe. Nicht nur der Flug selbst, sondern eben gerade auch Landegebühren etc. sind m.E. an vielen Plätzen einfach ohne Maß und Ziel ausgeufert... Mit Wehmut denke ich z.B. daran zurück, wie ich vor 20 Jahren zum Stundensammeln in Spanien war (aeruclub bahia de Malaga): Es gab nur 2 "Preiskategorien": Die "teuren" Plätze - Malaga, Alicante, Ibiza etc. - kosteten ca. 1.700 Peseten, und die "billigen" Plätze (Almeria, Jerez etc.) so ca. 1.450 Peseten. Vom Spritpreis gar nicht zu reden... Mach´ heute mal einen Flug nach LEIB und schau´ was Du allein für die Landung und das Handling dort alles sonst erleben könntest. Da fliegen Dir keine 2 Kumpel mehr "für das besondere Erlebnis" mit...

Aber das ist natürlich nur Wunschdenken... warum sollte die G/A von allgemeinen Strömungen in der Bevölkerung ausgenommen sein ? Der immer beschworene Mittelstand dünnt aus, während es "an den Rändern" - also bei den sehr reichen Personen genauso wie bei jenen, die ohnehin kaum wissen, wie sie bis zum Monatsende kommen - kummuliert. Im Durchschnitt passt es ja weiterhin :-((( !

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]
Wir reden da von einem Platz, der die KLEINEN Flugzeuge<2t MTOM loswerden will.
2. Juni 2022: Von Hubert Eckl an Chris _____

Wieviele "kleine Flugzeuge" würden denn in OBi landen wenn sie dürften? Es wäre geschätzt EDML+EDMA+EDJA.. Wieviele große landen jetzt?

2. Juni 2022: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Ich erinnere mich noch gut an die Diskussionen in den frühen 1990er Jahren über FFB. Mein Vater war da stationiert, und während in den 80ern täglich Alpha Jets, Tornados und Phantom im Tiefflog Angriffe auf den Fliegerhorst übten, war eine zivile Mitnutzung ein absolutes No Go als man in den 90ern eine Nachnutzung suchte. Natürlich ist der Lärm einiger weniger Cessnas infernalisch gegenüber dem militärischen Flugbetrieb von Tornados aus Lechfeld.

Bayern hat ja ein massives Nimby-Problem, das gibt es auch in allen anderen Bereichen. Aber es ist schon ein Problem, wenn es außer Augsburg und Jesenwang ja praktisch gar keine Alternativen für kleine Flieger mehr gibt.

Und ja, bezahlbarkeit spielt eine wichtige Rolle. Der Linksparteiwähler wird immer gegen den Flugplatz sein, aber wenn die Mittelschicht sich das Hobby auch leisten kann, dann bleibt der Platz eher erhalten, und steht dann natürlich auch für die Turboprop und Cirrus Fraktion zur Verfügung.

2. Juni 2022: Von  an Reinhard Haselwanter

Wer sagt denn dass es mittelfristig bei Preisreduktionen in der Nähe von Flugplätzen bleibt? Sobald sich da eine erhöhte Nachfrage einstellt, werden die Preise steigen wie sie es auch in anderen Ländern getan haben und HomeOffice&Co befördern das noch, oder?

2. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an  Bewertung: +1.00 [1]

Ich mag nicht so recht dran glauben - siehe Bayern: Wenn es auch nur irgendwie so wäre, dann hätte Bayern wahrlich genug "Gegend", um dort Infrastruktur für die G/A zu schaffen: ich selbst wäre der Erste, der dann von meinem kleinen G/A-Platz in den Tiroler Alpen auf einen schnellen Nachmittagskaffee an den Tegernsee fliegen würde. Dürfte aber doch ein ziemliches Nischeninteresse sein: Ich kenne keinen einzigen derzeit in Planung befindlichen neuen Verkehrslandeplatz in Deutschland, Österreich etc., und ich gehe davon aus, dass dies anders wäre, wenn hier ein entsprechendes, tatsächlich vorhandenes Interesse/Bedarf/Nachfrage wäre. Nein, die Immopreise bei uns in den Alpen, auf Sylt etc. steigen nicht deshalb ins unermessliche, weil bei uns der G/A-Platz in weniger als 10 Minuten mit dem KFZ zu erreichen ist - selbiges gilt eben auch für Opfaho, FFB etc. ... das gros der dort lebenden Menschen will seine Ruhe (natürlich gepaart mit besten Berufschancen etc. - wie hier schon gesagt: NIMBY-Mentalität halt).

2. Juni 2022: Von F. S. an Reinhard Haselwanter

Wenn es auch nur irgendwie so wäre, dann hätte Bayern wahrlich genug "Gegend", um dort Infrastruktur für die G/A zu schaffen:

Das mag vor 10 Jahren noch richtig gewesen sein - heute ist es das selbst in Bayern nicht mehr. Es gibt nur noch sehr wenige Flächen in Deutschland, auf denen man einen neuen Flugplatz bauen könnte, ohne Windräder abreissen zu müssen - und die sind so weit abseits vom Schuss, das man da auch keinen braucht.

generell müsste die G/A wieder preisgünstiger werden, um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu haben.

Fliegen war noch nie billig. Auch nicht zu Zeiten, als die Kugel Eis noch 20 Pfennig gekostet hat.

2. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich schrieb nicht "billig", sondern preiswert - Du solltest das Wort für Dich mal in seine 2 Bestandteile zerklauben... Ich schrieb auch, dass ich nicht nur die Betriebskosten an und für sich, sondern sämtliche Gebühren meine. Und da entstand in den letzten 10 Jahren wahrlich eine Kreativität (schöne Umschreibung für Abzocke), die ihresgleichen sucht... Nimm Spanien her - früher ein Fliegerparadies, heute unbezahlbar (siehe Einträge* z.B. für Malaga von vor 10,12 Jahren und heute). Aber ich bin überzeugt, dass es auch in Deutschland sehr kreative Tarifgestaltungen gibt - nicht zuletzt hat offenbar auch Edgar so viel Schnappatmung bekommen, dass er es nicht mit einem doppelten Cognac am Abend belassen hat, sondern seine letzte Landung in Bremgarten hier thematisiert hat.

Aber vielleicht ist es auch anders, ich verkenne die Thematik und die (kleine) G/A sieht einem rasanten Aufschwung in den nächtsen Jahren und Jahrzehnten entgegen...

Ehrlichgesagt: man kann sich recht lange und ausgiebig in diesem Licht sonnen, in dem man sagt: "Ja, das Fliegen ist teuer, aber ich kann es mir leisten, und daher leiste ich es mir halt (immer noch) - man sollte aber nicht vergessen, dass man auch in jenem Licht zu lange an der Sonne liegen kann, und sich dann einen Sonnenbrand holt...

*edit: auf eddh.de

2. Juni 2022: Von Juergen Baumgart an Michael Stock

das Beste "...prices are subject to change without warning...."

Ja... Regulierung über Gebühren kommt allerorten langsam in Mode...

Nach der Pandemie hätt man ja eher wieder mal kundenfreundlicher sein können....


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