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Luftrecht und Behörden | USt. an ausländischen Plätzen  
10. Januar 2022: Von Christoph Winter 

Hallo zusammen,

ich habe mal ein steuerliches Thema, das sich mir nicht ganz erschließt.

Szenario: Ein Flugzeug wird von einer deutschen GmbH gehalten und betrieben (nicht commercial, kein AOC). Die GmbH ist ganz normal umsatzsteuerpflichtig und ausweisungsberechtigt. Außerdem hat die GmbH eine USt. ID Nummer.

Ich fliege an einen Platz im europäischen Ausland, übermittle die Rechnungsadresse samt VAT-ID, der Platz weist die Umsatzsteuer aus, d.h. Rechnung inkl. USt.

Nach meinem Verständnis muss/kann mir der Platz doch für die Landegebühren eine Rechnung ohne Ust. ausstellen.

Die Antwort auf meine Nachfrage in den verschiedenen Ländern ist immer: ohne AOC muss die Ust. bezahlt werden.

Habe ich da einen Gedankenfehler?

10. Januar 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter

ja, sollte ohne USt. sein, meine Erfahrung ist aber auch, dass das niemand macht. Ist die Steuer erst mal drauf ist es m.E. zu spät, die Vorsteuer kann in D nicht gezogen werden (oder?).

10. Januar 2022: Von Christoph Winter an Joachim P.

genau so! Da bräuchtest du eine USt. ID des jeweiligen Landes und dann eine Ust.-Erklärung in dem Land. Soweit mein Kenntnisstand. Lohnt sich also nicht.

10. Januar 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter

Also wenn ich in D eine Rechnung mit Reverse Charge mache, darf ich das in der EU nur, denn ich die Kunden-VAT-ID überprüft habe. Wenn es im EU-Auslang auch so geregelt ist, haben die natürlich einen mords Aufwand um deine ID zu checken.

10. Januar 2022: Von Andreas Schlager an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Also USt-technisch ist die Reverse-Charge das Mittel der Wahl - ist was ganz normales. Die Rechnung wird mit Verweis auf Reverse-Charge OHNE USt. ausgestellt (bzw. 0%), und man bezahlt den Netto-Betrag. Vermutlich haben die Betreiber der (kleineren?) Plätze damit halt nicht oft zu tun und das ist deshalb nicht geläufig.

Die UID-Nummer kann hier online geprüft werden - Aufwand ist gering - nur Land und UID-Nr. eintippen, das wars.

Was NICHT geht: Ohne AOC mineralölsteuerbefreit tanken (weiß jetzt aber nicht, ob das nicht ein österreichisches Unikum ist).

10. Januar 2022: Von F. S. an Christoph Winter
Beitrag vom Autor gelöscht
10. Januar 2022: Von Wolfgang Lamminger an Christoph Winter Bewertung: +2.00 [2]

Die Regelungen zur umsatzsteuerfreien Lieferung sind komplexer, als nur die Angabe der USt-ID-Nummer...

U. a. muss der Unternehmer folgendes erfüllen (ich zitiere hier nur aus einem Artikel aus Haufe.de...)

Voraussetzungen für Steuerbefreiung

  • Der Unternehmer oder in Abholfällen der Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung vom Inland in einen anderen EU-Staat.
    Der Abnehmer ist:
    ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erwirbt,
    (...)

  • Der innergemeinschaftliche Erwerb des Liefergegenstands unterliegt beim Abnehmer im anderen EU-Staat der USt.
  • Der Abnehmer hat gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.
  • Der Unternehmer ist seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nachgekommen und hat diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung richtig und vollständig abgegeben.

Zudem wäre ich mir bei den "Landegebühren" unsicher, da diese ja im "Inland" und nicht in einem "anderen EU-Staat" geleistet werden.

Zumindest hier in Deutschland haftet der Unternehmer für die Richtigkeit der Voraussetzungen und muss im Zweifel die Umsatzsteuer nachzahlen. Sofern nur bei einem Punkt unsicher ist, ob dieser erfüllt ist, würde ich als Unternehmer auch auf keinen Fall eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen...



Ohnehin interessanter wäre die Frage vielleicht eher bei der Tankrechnung, die ja ggf. ein mehrfaches der Landegebühr ausmacht...

10. Januar 2022: Von Sebastian G____ an Wolfgang Lamminger Bewertung: +3.00 [3]

Ohnehin interessanter wäre die Frage vielleicht eher bei der Tankrechnung, die ja ggf. ein mehrfaches der Landegebühr ausmacht...

Ich hatte das Thema mal mit der Rechtsabteilung einer der großen fuel card Firmen besprochen. Das Problem liegt in der fehlenden Lieferung ins Ausland. Aus deren Sicht wird der Treibstoff (und vermutlich noch eindeutiger die Landung) an Ort und Stelle geliefert und quasi sofort verbraucht wie ein Sandwich. Beim Treibstoff könnte man vermutlich eine Rechnung aufmachen, welche Menge man faktisch ins Ausland geschafft hat. Aber ich habe noch keinen Lieferanten gesehen der das mitmacht. Geschätzte 99% der Menge verkaufen die sowieso an AOC Kunden also macht da keiner ein Fass auf.

Das einzige mit bekannte Land welches einen Unterschied zwischen gewerblichen non AOC Kunden und ganz privaten macht ist Polen. Da gibt es JetA1 mineralölsteuerfrei (aber mit MwSt.) für gewerbliche Kunden. Privaten berechnen sie dann noch die Mineralölsteuer.

11. Januar 2022: Von Christoph Winter an Sebastian G____

Danke an alle für die Antworten. Mit der Betrachtungsweise und den Details macht es dann natürlich mehr Sinn.

11. Januar 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Sebastian G____
Ist es nicht umgekehrt?
Privat MÖSt. und USt.
Werksverkehr MÖSt. aber ohne USt.
Gewerbliche Luftfahrt (AOC) weder MÖSt.noch USt

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