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10. Januar 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter

Also wenn ich in D eine Rechnung mit Reverse Charge mache, darf ich das in der EU nur, denn ich die Kunden-VAT-ID überprüft habe. Wenn es im EU-Auslang auch so geregelt ist, haben die natürlich einen mords Aufwand um deine ID zu checken.

10. Januar 2022: Von Andreas Schlager an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Also USt-technisch ist die Reverse-Charge das Mittel der Wahl - ist was ganz normales. Die Rechnung wird mit Verweis auf Reverse-Charge OHNE USt. ausgestellt (bzw. 0%), und man bezahlt den Netto-Betrag. Vermutlich haben die Betreiber der (kleineren?) Plätze damit halt nicht oft zu tun und das ist deshalb nicht geläufig.

Die UID-Nummer kann hier online geprüft werden - Aufwand ist gering - nur Land und UID-Nr. eintippen, das wars.

Was NICHT geht: Ohne AOC mineralölsteuerbefreit tanken (weiß jetzt aber nicht, ob das nicht ein österreichisches Unikum ist).


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