Die Regelungen zur umsatzsteuerfreien Lieferung sind komplexer, als nur die Angabe der USt-ID-Nummer...
U. a. muss der Unternehmer folgendes erfüllen (ich zitiere hier nur aus einem Artikel aus Haufe.de...)
Voraussetzungen für Steuerbefreiung
- Der Unternehmer oder in Abholfällen der Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung vom Inland in einen anderen EU-Staat.
Der Abnehmer ist:
ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erwirbt,
(...)
- Der innergemeinschaftliche Erwerb des Liefergegenstands unterliegt beim Abnehmer im anderen EU-Staat der USt.
- Der Abnehmer hat gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.
- Der Unternehmer ist seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nachgekommen und hat diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung richtig und vollständig abgegeben.
Zudem wäre ich mir bei den "Landegebühren" unsicher, da diese ja im "Inland" und nicht in einem "anderen EU-Staat" geleistet werden.
Zumindest hier in Deutschland haftet der Unternehmer für die Richtigkeit der Voraussetzungen und muss im Zweifel die Umsatzsteuer nachzahlen. Sofern nur bei einem Punkt unsicher ist, ob dieser erfüllt ist, würde ich als Unternehmer auch auf keinen Fall eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen...
Ohnehin interessanter wäre die Frage vielleicht eher bei der Tankrechnung, die ja ggf. ein mehrfaches der Landegebühr ausmacht...