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29 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | ILS Anflug ohne Lizenz  
21. September 2021: Von Christopher Kubiak 

Moin Moin,

ich habe mir die einfache Frage gestellt ob es 'erlaubt' ist ein ILS ohne IR abzufliegen ?

Ich würde das gerne mal machen, bin aber noch nicht soweit mit der Lizenz.

Weiß da jemand mehr ? Bei Google bin ich nicht wirklich schlauer geworden.

Vielen Dank.

21. September 2021: Von Tobias Schnell an Christopher Kubiak
Unter VFR und in VMC: Ja!
21. September 2021: Von Joachim P. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Jep, einen kleineren Platz ohne Charlie nehmen und einen Luftraumbeobachter mitnehmen. Beim Tower reinrufen und nach einem simulated ILS in VMC fragen. Der schickt dich ggf zu Radar. Mit Charts und IFR Flugfunk solltest du also vertraut sein.
21. September 2021: Von Adam Trzcinski an Joachim P.
„XYZ Radar / ABC Tower, request practice ILS approach runway 00 VFR.“

VMC und VFR sind vorausgesetzt.
21. September 2021: Von Sebastian G____ an Christopher Kubiak

Früher war das wie beschrieben kein Problem aber heute muss man aufpassen z.B. bei uns in EDAZ ist so etwas ganz heiß und quasi verboten weil man dann rechtlich VFR einen Geradeausanflug macht der verboten ist. Man darf die Strecke nur mit IFR Freigabe überhaupt abfliegen. Genau so für den missed approach. Der macht VFR auch Probleme wegen eines Naturschutzgebietes. Ebenso das Thema mit der 500ft Mindesthöhe wenn man nicht landen möchte beachten, also besser ein touch & go ankündigen und dann am ILS Minimum einen "unerwarteten" VFR go around machen oder landen.

21. September 2021: Von B. Quax F. an Sebastian G____

Bei der Frage ging es aber um ein ILS ;-)

Spaß beiseite, soweit ich das sehe ist der RNP Anflug von EDAZ in unktrontrollierten Luftraum? Da kann ich in Golf doch machen was ich will Freigabe hin oder her? Außerhalb von C selbst in E kann ich auch VFR den gleichen Weg wie den RNP Anflug nutzen. Ob das gut oder schlecht ist lassen wir mal dahin gestellt, aber wer will das verhindern? Wenn ich dann noch ein IR bestitze könnte man ja auf die Idee kommen IFR in G zu fliegen und dann? No ATC Service outside controlled Airspace :-)

Und ja bis auf den tiefen Überflug kann man ein ILS auch mit VFR fliegen. Der Überflug ist ja ein neues Thema!

21. September 2021: Von Erik N. an Christopher Kubiak Bewertung: +4.00 [4]

Du kannst eigentlich an jedem Platz, der ein ILS anbietet, einen practice approach fliegen, solange Du in VMC bist. Idealerweise nicht gleich Frankfurt Main, oder München, aber die kleineren machen das alle. Ok, vielleicht am besten Plätze die ILS haben.

Das kannst Du entweder über die Towerfrequenz machen, wenn Du nah genug dran, z.B. in der Annäherung an den Platz, bist, oder Du bittest FIS / Langen Information, es dir zu koordinieren, wenn Du ein wenig weiter weg bist.

Du hast ja dann bereits einen dedizierten Squawk Code. Sie werden dich dann an Radar übergeben, Du rufst auf englisch "XYZ Radar, D-XXXX, {Position} {Heading}, {Inbound Waypoint}. Dann sagen Sie meist "identified", kann sein sie geben dir einen neuen Squawk, und dann fragen sie "say your intentions" und dann sagst du "request vectors for a practice ILS (oder RNP) approach in {Flughafen}. Dann werden Dir ein Heading geben, verbunden mit "remain VMC at all times" um das ILS oder RNP zu intercepten.

Dann wird es eine Reihe von Headingchanges geben, so: "D-XXXX, turn left /right heading xyz degrees, und irgendwann auch "descend altitude....." das wiederholst du alles, und irgendwann vectoren sie dich auf den final approach course, verbunden mit "D-XXXX, turn left/right heading xyz, cleared for the practice RNAV/ ILS approach runway xy, report established". Wenn Du established bist, sagst du es, und dann geben Sie dir die Towerfrequenz, dort sagst du nur: D-XXXX, established ILS xy, und dann erhältst du in der Regel die Landefreigabe.

Hoffe ich habe da nüscht vergessen, aber ungefähr so einfach geht das :))))

21. September 2021: Von Sebastian G____ an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]

Spaß beiseite, soweit ich das sehe ist der RNP Anflug von EDAZ in unktrontrollierten Luftraum? Da kann ich in Golf doch machen was ich will Freigabe hin oder her?

Das dacht sich der damals von Egelsbach abfliegende Pilot ja auch, wich von den Meldepunkten ab und wurde laut PuF Bericht verurteilt. Sobald der Fluglatz ins Spiel kommt, kann die Landesbehörde zusätzliche Regeln machen die man nicht in der ICAO Karte findet. Bestes Beispiel ist das Vogelschutzgebiet bei EDAZ. Auf dem Streckenflug darf man da legal durch braten wie man will und das wird auch gemacht inkl. Hubschraubern der Bundeswehr. Aber sobald man irgenwie im direkten Kontext des Flugplatzes EDAZ unterwegs ist, wird das Gebiet zum Sperrgebiet mit Strafandrohung.

Und das gilt auch für den Anflug auf die 25. Im Anflugplatt steht im Kleingedruckten Geradeausanflüge verboten. Man darf also über Trebbin kurven wie man will aber nicht im Kontext von EDAZ. Man muss sich bei einem Pseudoanflug schon relativ weit weg halten damit das legal bleibt.

Dazu gibt es auch das Merkblatt vom Flugplatz:

https://www.flugplatz-schoenhagen.aero/fileadmin/dms/images/Fuer_Piloten/Merklbatt_IFR_30.09.2019.pdf

Da steht:

"VFR-Direktanflüge sind nicht gestattet. Dies betrifft auch simulierte IFR-Anflüge nach VFR."

21. September 2021: Von Christopher Kubiak an Sebastian G____

Moin,

vielen Dank für die schnelle, starke Resonanz auf die Frage.

22. September 2021: Von TH0MAS N02N an Sebastian G____

Das dacht sich der damals von Egelsbach abfliegende Pilot ja auch, wich von den Meldepunkten ab und wurde laut PuF Bericht verurteilt.

Egelsbach ist doch die einzige ATZ in Deutschland:

Als Aerodrome Traffic Zone (ATZ, Flugplatzverkehrszone) bezeichnet man in der Luftfahrt einen Luftraum mit definierten Ausmaßen, der um einen unkontrollierten Flugplatz herum eingerichtet wird, um den Flugverkehr in seiner Umgebung zu schützen. In eine ATZ darf nur zum An- oder Abflug des jeweiligen Flugplatzes eingeflogen werden, ein reiner Durchflug ist nicht zulässig.[1]

Grundsätzlich gelten in einer ATZ die Regeln derjenigen Luftraumklasse, in der sich die Zone befindet. Einflüge in die ATZ sowie Starts und Landungen innerhalb der ATZ bedürfen hier allerdings einer Genehmigung durch die Flugverkehrskontrolle bzw. den Flugleiter. Die Zone existiert nur innerhalb der jeweils in der AIP veröffentlichten Dienstzeiten.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Aerodrome_Traffic_Zone

22. September 2021: Von Peter Schneider an Erik N.

Hatte ich sogar ein paar Mal mit FI in meinen Auffrischungs-Übungsflug eingebaut, der EDDN einschloß, AZF war damit gleichzeitig aufgefrischt und mit den charts zur Hand war's mal spannend für einen VFR-Flieger. Geht doch...

22. September 2021: Von Peter Schneider an Sebastian G____

Die 4. Zeile des Merkblattes spricht von "Die nachfolgenden Empfehlungen sollen..."

Dann folgen müssen, dürfen, sollten usw.. Nachfolgend wird laufend die eingangs erwähnte Empfehlung mit Einschränkung und Verbot semantisch gleichgesetzt. An den Anschiß vor Jahren wegen Überfliegen des Vogelschutzgebietes in 2500 Fuß MSL (!) und anschließender Landung erinnere ich mich noch heute.

Ein "Endteil" gibts glaube ich seit vielen Jahren auch nicht mehr, das heißt m.W. Endanflug.

Ich muss dieses Merkblatt nicht lesen, denn die vielen "Empfehlungen" machen nicht nur eher irre und sind wenig einladend, so dass ich da auch nicht mehr hinfliegen mag.

23. September 2021: Von TH0MAS N02N an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab´s dann jetzt mal gelesen, ist doch alles banal - oder?

m.E. sind das alles völlig normale Bitten und Informationen, die aber offensichtlich wg. der vielen Super-Piloten, die dann nach dem Motto "Sonntag, Sonne, Super - jetzt komme ich IFR : Platz da" notwendig wird.

23. September 2021: Von Holgi _______ an TH0MAS N02N

IFR ohne Lizenz ist verboten.

Denn IFR ist keine Lizenz, sondern eine Berechtigung.

Man kann also ohne IFR Berechtigung einen simuliertes ILS fliegen,

eine Lizenz braucht man aber in jedem Fall.

23. September 2021: Von Willi Fundermann an Holgi _______ Bewertung: +13.00 [13]
Schlaumeier! (um den Begriff Korinthen... zu vermeiden)
25. September 2021: Von Peter Schneider an TH0MAS N02N

völlig d'accord. Genau deshalb meine ich, dass das Pamphlet überflüssig und irritierend ist.

Mit genügen die Jepp-Info's. Da steht alles drin was für einen umsichtigen Piloten nötig ist. Sogar ein Sandhügel ist noch erwähnt...

2. Oktober 2021: Von Holgi _______ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Es geht hier um Luftrecht.
Gerade in der Juristerei kommt es auf den genauen Wortlaut an.
Das hat nichts mit Korinthen zu tun.
Fliegen ohne Berechtigung ist eine OWI.
Fliegen ohne Lizenz eine Straftat.
Ein ganz schön großer Unterschied für eine einzige Korinthe.
2. Oktober 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
Ohne Lizenz ja, aber legal dank Flugauftrag. Bist du jetzt ernsthaft im Wortlaut von Fliegen ohne Lizenz ausgegangen?

Die vielen Grünen bei Willi sollten dir Anlass zur Reflection geben.
2. Oktober 2021: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: -2.00 [4]
Die vielen Grünen, im Sinne von, „Millionen Fliegen können nicht irren?“
2. Oktober 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
Beim Textverständnis hast du offenkundig noch Luft nach oben.

Wie war das noch mit der Autobahn, "alles voller Geisterfahrer hier!"
2. Oktober 2021: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: -2.00 [4]
Mein Textverständnis ist sogar sehr gut, ich war aber noch nie jemand der sich von der Mehrheit leiten lässt.
Und genau das schlägst Du vor wenn Du auch die vielen Grünen Zustimmungen verweist, anstatt vernünftige Argumente zu liefern.
Da ist es natürlich viel einfacher persönlich zu werden und an meinem Textverständnis zu zweifeln.
2. Oktober 2021: Von Wolff E. an Holgi _______
Die deutliche Mehrheit der Wissenschaftler ist der Überzeugung,corona ist gefährlich.denkst du da auch anders?
3. Oktober 2021: Von Adam Trzcinski an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]
Was genau hat das jetzt mit ILS Anflügen zu tun?
Holger hat Recht, Lizenz und Berechtigung sind zwei verschiedene Sachen.
War der Hinweis unbedingt notwendig von ihm? Nö. Tut der Hinweis irgendwem weh? Nö.

Warum arten alle Threads hier in letzter Zeit so aus?
3. Oktober 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
Dein Textverständnis ist eine Katastrophe, wenn du einfach mal den Sinn des ersten Posts erfasst. Die Frage war nie "darf ich ohne Lizenz fliegen", sondern die Übung von ILS ohne Rating. Die Frage wurde beantwortet, dann kamst du....
3. Oktober 2021: Von Willi Fundermann an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

"Es geht hier um Luftrecht. Gerade in der Juristerei kommt es auf den genauen Wortlaut an."

Sehr richtig! Zum Thema genauer Wortlaut: "IFR ohne Lizenz ist verboten. Denn IFR ist keine Lizenz, sondern eine Berechtigung."

"IFR" ist weder eine Lizenz noch eine Berechtigung. IFR heißt "Instrument Flight Rules", d.h. es sind Flugregeln. Die Berechtigung heißt "instrument rating (IR)".

"...eine Lizenz braucht man aber in jedem Fall" Nicht, wenn man es z.B. im Rahmen der Ausbildung mit einem Lehrer übt.

Genau genug?


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