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Bei der Frage ging es aber um ein ILS ;-)
Spaß beiseite, soweit ich das sehe ist der RNP Anflug von EDAZ in unktrontrollierten Luftraum? Da kann ich in Golf doch machen was ich will Freigabe hin oder her? Außerhalb von C selbst in E kann ich auch VFR den gleichen Weg wie den RNP Anflug nutzen. Ob das gut oder schlecht ist lassen wir mal dahin gestellt, aber wer will das verhindern? Wenn ich dann noch ein IR bestitze könnte man ja auf die Idee kommen IFR in G zu fliegen und dann? No ATC Service outside controlled Airspace :-)
Und ja bis auf den tiefen Überflug kann man ein ILS auch mit VFR fliegen. Der Überflug ist ja ein neues Thema!
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Spaß beiseite, soweit ich das sehe ist der RNP Anflug von EDAZ in unktrontrollierten Luftraum? Da kann ich in Golf doch machen was ich will Freigabe hin oder her?
Das dacht sich der damals von Egelsbach abfliegende Pilot ja auch, wich von den Meldepunkten ab und wurde laut PuF Bericht verurteilt. Sobald der Fluglatz ins Spiel kommt, kann die Landesbehörde zusätzliche Regeln machen die man nicht in der ICAO Karte findet. Bestes Beispiel ist das Vogelschutzgebiet bei EDAZ. Auf dem Streckenflug darf man da legal durch braten wie man will und das wird auch gemacht inkl. Hubschraubern der Bundeswehr. Aber sobald man irgenwie im direkten Kontext des Flugplatzes EDAZ unterwegs ist, wird das Gebiet zum Sperrgebiet mit Strafandrohung.
Und das gilt auch für den Anflug auf die 25. Im Anflugplatt steht im Kleingedruckten Geradeausanflüge verboten. Man darf also über Trebbin kurven wie man will aber nicht im Kontext von EDAZ. Man muss sich bei einem Pseudoanflug schon relativ weit weg halten damit das legal bleibt.
Dazu gibt es auch das Merkblatt vom Flugplatz:
https://www.flugplatz-schoenhagen.aero/fileadmin/dms/images/Fuer_Piloten/Merklbatt_IFR_30.09.2019.pdf
Da steht:
"VFR-Direktanflüge sind nicht gestattet. Dies betrifft auch simulierte IFR-Anflüge nach VFR."
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Moin,
vielen Dank für die schnelle, starke Resonanz auf die Frage.
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Das dacht sich der damals von Egelsbach abfliegende Pilot ja auch, wich von den Meldepunkten ab und wurde laut PuF Bericht verurteilt.
Egelsbach ist doch die einzige ATZ in Deutschland:
Als Aerodrome Traffic Zone (ATZ, Flugplatzverkehrszone) bezeichnet man in der Luftfahrt einen Luftraum mit definierten Ausmaßen, der um einen unkontrollierten Flugplatz herum eingerichtet wird, um den Flugverkehr in seiner Umgebung zu schützen. In eine ATZ darf nur zum An- oder Abflug des jeweiligen Flugplatzes eingeflogen werden, ein reiner Durchflug ist nicht zulässig.[1]
Grundsätzlich gelten in einer ATZ die Regeln derjenigen Luftraumklasse, in der sich die Zone befindet. Einflüge in die ATZ sowie Starts und Landungen innerhalb der ATZ bedürfen hier allerdings einer Genehmigung durch die Flugverkehrskontrolle bzw. den Flugleiter. Die Zone existiert nur innerhalb der jeweils in der AIP veröffentlichten Dienstzeiten.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Aerodrome_Traffic_Zone
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Die 4. Zeile des Merkblattes spricht von "Die nachfolgenden Empfehlungen sollen..."
Dann folgen müssen, dürfen, sollten usw.. Nachfolgend wird laufend die eingangs erwähnte Empfehlung mit Einschränkung und Verbot semantisch gleichgesetzt. An den Anschiß vor Jahren wegen Überfliegen des Vogelschutzgebietes in 2500 Fuß MSL (!) und anschließender Landung erinnere ich mich noch heute.
Ein "Endteil" gibts glaube ich seit vielen Jahren auch nicht mehr, das heißt m.W. Endanflug.
Ich muss dieses Merkblatt nicht lesen, denn die vielen "Empfehlungen" machen nicht nur eher irre und sind wenig einladend, so dass ich da auch nicht mehr hinfliegen mag.
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Ich hab´s dann jetzt mal gelesen, ist doch alles banal - oder?
m.E. sind das alles völlig normale Bitten und Informationen, die aber offensichtlich wg. der vielen Super-Piloten, die dann nach dem Motto "Sonntag, Sonne, Super - jetzt komme ich IFR : Platz da" notwendig wird.
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IFR ohne Lizenz ist verboten.
Denn IFR ist keine Lizenz, sondern eine Berechtigung.
Man kann also ohne IFR Berechtigung einen simuliertes ILS fliegen,
eine Lizenz braucht man aber in jedem Fall.
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Schlaumeier! (um den Begriff Korinthen... zu vermeiden)
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völlig d'accord. Genau deshalb meine ich, dass das Pamphlet überflüssig und irritierend ist.
Mit genügen die Jepp-Info's. Da steht alles drin was für einen umsichtigen Piloten nötig ist. Sogar ein Sandhügel ist noch erwähnt...
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Es geht hier um Luftrecht. Gerade in der Juristerei kommt es auf den genauen Wortlaut an. Das hat nichts mit Korinthen zu tun. Fliegen ohne Berechtigung ist eine OWI. Fliegen ohne Lizenz eine Straftat. Ein ganz schön großer Unterschied für eine einzige Korinthe.
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Ohne Lizenz ja, aber legal dank Flugauftrag. Bist du jetzt ernsthaft im Wortlaut von Fliegen ohne Lizenz ausgegangen? Die vielen Grünen bei Willi sollten dir Anlass zur Reflection geben.
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Die vielen Grünen, im Sinne von, „Millionen Fliegen können nicht irren?“
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Beim Textverständnis hast du offenkundig noch Luft nach oben. Wie war das noch mit der Autobahn, "alles voller Geisterfahrer hier!"
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Mein Textverständnis ist sogar sehr gut, ich war aber noch nie jemand der sich von der Mehrheit leiten lässt. Und genau das schlägst Du vor wenn Du auch die vielen Grünen Zustimmungen verweist, anstatt vernünftige Argumente zu liefern. Da ist es natürlich viel einfacher persönlich zu werden und an meinem Textverständnis zu zweifeln.
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Die deutliche Mehrheit der Wissenschaftler ist der Überzeugung,corona ist gefährlich.denkst du da auch anders?
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Was genau hat das jetzt mit ILS Anflügen zu tun? Holger hat Recht, Lizenz und Berechtigung sind zwei verschiedene Sachen. War der Hinweis unbedingt notwendig von ihm? Nö. Tut der Hinweis irgendwem weh? Nö. Warum arten alle Threads hier in letzter Zeit so aus?
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Dein Textverständnis ist eine Katastrophe, wenn du einfach mal den Sinn des ersten Posts erfasst. Die Frage war nie "darf ich ohne Lizenz fliegen", sondern die Übung von ILS ohne Rating. Die Frage wurde beantwortet, dann kamst du....
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"Es geht hier um Luftrecht. Gerade in der Juristerei kommt es auf den genauen Wortlaut an."
Sehr richtig! Zum Thema genauer Wortlaut: "IFR ohne Lizenz ist verboten. Denn IFR ist keine Lizenz, sondern eine Berechtigung."
"IFR" ist weder eine Lizenz noch eine Berechtigung. IFR heißt "Instrument Flight Rules", d.h. es sind Flugregeln. Die Berechtigung heißt "instrument rating (IR)".
"...eine Lizenz braucht man aber in jedem Fall" Nicht, wenn man es z.B. im Rahmen der Ausbildung mit einem Lehrer übt.
Genau genug?
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Hier sind keine Wissenschaftler unterwegs, sondern es ist ein Forum zu dem jeder Zugang hat. Würdest Du in einem Querdenker und corona Leugner Forum der Mehrheit folgen?
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Wer z. B. Willi (ich kenne ihn schon lange) nicht vertraut, sorry, aber was ich darüber denke behalte ich für mich.....
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Genau das ist der Punkt. Ich kenne keinen Willi. Und ich vertraue ihm daher nicht. Wenn Du ihm vertraust ist es für mich ein Grund erst Recht skeptisch zu sein.
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