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127 Beiträge Seite 1 von 6

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Sonstiges | Deckungssummen für Haftpflicht und CSL  
18. September 2020: Von Chris B. K. 

Moin,

wenn ich mir die CSL- und Haftpflichtversicherungs-Policen ansehe und auch die Antragsformulare diverser Versicherungsmakler, staune ich immer über die geringen Deckungssummen. Konkret beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für ein UL ca. 1 Mio €. In den Formularen für Versicherungsanfragen kann man oft maximal auch nur 5 Mio € Deckungssumme auswählen.

Mein PKW habe ich mit einer Deckungssumme von 100 Mio € haftpflichtversichert, wobei bei Personenschäden pro Person maximal 10 Mio € ausgezahlt werden.

Ich denke jetzt einfach mal daran, daß ich als einzigen Passagier ein 10 jähriges Kind dabei habe, das ich zum Krüppel fliege. Allein die Pflegekosten für die nächsten 75 Jahre dürften die Deckungssumme sprengen. Hinzu kommt noch das Schmerzensgeld bzw. die lebenslange Rente. Da sind wohl die 10 Mio € pro Person aus der KFZ-Versicherung wesentlich realisitischer.

Kann man Flieger auch mit entsprechend hohen Deckungssummen (100 Mio €) haftpflichtversichern? Ggf. mit 10.000 € Selbstbeteiligung, um die Prämie erträglich zu halten? Die 10.000 € wären zwar ärgerlich, würden mich aber nicht ein Leben lang ruinieren, die Millionen hingegen schon.

Scheuen sich die Versicherer solche Deckungssummen anzubieten, weil sie soetwas dann selber über einen Rückversicherer absichern müßten?

Habe ich da jetzt einen Denkfehler drin, wenn ich das Gefühl habe, daß irgendwie alle Flugzeuge in der Haftpflicht eine massive Unterdeckung aufweisen?

18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Siehst Du völlig richtig.
Heftige Unterdeckung ist oft vorhanden.

Beispiel: Crash der Twin ins McDonald in Riem so vor 25 Jahren. CSL Versicherung ungefähr 20 Mio, Schaden bei 50 Mio

Gedanken zur Beitragshöhe:
Beitrag für 100 Mio pro Auto berechnet sich aus der Wahrscheinlichkeit des Schadenfalls und ausgehend von dem Prämienaufkommen von 40 Mio Autos.
Beitrag für 100 Mio pro Flugzeug berechnet sich nach derselben Formel. Hinweis: es gibt aber nur 2.000 E-Flugzeuge.

vereinfacht dargestellt.


Kernfrage: welcher Beitrag ist höher


Benerkung: Airlines und Company Planes haben alle 100 Mio und mehr

18. September 2020: Von Chris B. K. an Alfred Obermaier

Benerkung: Airlines und Company Planes haben alle 100 Mio und mehr

Ich hoffe doch stark, daß sie Deckungssummen im Mrd. € Bereich haben. Wenn zwei vollbesetzte A380 am Boden zusammenstoßen, vgl. Teneriffa '77, haben wir schnell 1.000 Geschädigte. Bei 10 Mio € pro Person reden wir dann schon über eine notwendige Deckungssumme von 10 Mrd. € (worst case). Eine Midair-Kollision wäre für den Versicherer günstiger, weil Tote keine lebenslange Pflege mehr benötigen.

18. September 2020: Von Patrick Lienhart an Chris B. K.

Darum steht auf jedem Ticket auch was von irgendeiner Konvention und maximal ungefähr 100.000 SDR Schadenersatz.

18. September 2020: Von Lui ____ an Chris B. K.

Ich möchte keine Grundsatzdiskussion oder so lostreten, aber wenn ich mich da an Germanwings mit 150 Toten erinnere lagen wir da eher weit weg von den Beträgen. Was auch an dem recht rigiden Umgang Lufthansa mit den Geschädigten lag:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/lufthansa-germanwings-angehoerige-klagen-weiter-a-1281587.html

Wenn am Ende die EUR 300 mio (also 2 mio pP) rumgekommen sind wäre ich sehr verwundert. Schadensersatz für "Einkommensausfälle" wird bei den ganzen Schülern sicher nicht gezahlt worden sein (wobei ich es auch nicht mit Sicherheit weiß)...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Patrick Lienhart

Das gilt aber nur für materielle Schäden. Für Personenschäden ist so eine Enthaftungserklärung unwirksam.

"Außerdem ist ein Haftungsausschluss unwirksam für alle Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit auch dann, wenn der Schaden lediglich (leicht) fahrlässig verursacht worden ist (§ 309 Nr. 7 a BGB)
Eine Enthaftungserklärung kann damit nur wirksam sein, wenn es sich ausschließlich auf die durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Sachschäden bezieht. Weitergehende vorformulierte Enthaftungserklärungen sind unwirksam und führen dazu, dass ggf. selbst der zulässige Teil einer solchen Haftungsklausel mit infiziert und damit ebenfalls unwirksam wird."

Quelle: https://www.lvbayern.de/mitgliederservice/service-allgemein/rechtliches-versicherungen/rechtsberatung/

18. September 2020: Von Chris B. K. an Lui ____

wenn ich mich da an Germanwings mit 150 Toten erinnere lagen wir da eher weit weg von den Beträgen.

Wie gesagt, Tote sind billig für die Versicherung. Krüppel und 75 Jahre intensive Pflege, da wird es teuer.

18. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris B. K.

Das ist hier zwar nicht einschlägig (Zivilrecht, bei der Haftung der Luftfahrtunternehmen gehts primär und öffentliche Recht), im Ergebnis aber richtig:
Die Haftung bei Personenschäden ist betragsmässig grundsätzlich nicht begrenzt. Sie wird aber nur bis ca. 150.000 EUR verschuldensunabhängig gewährt. Darüber kann das Luftfahrtunternehmen eine Haftung ausschließen, wenn es nachweist, nicht fahrlässig gehandelt zu haben (Übereinkommen von Montreal und VO (EG) 2097/97.

Bei 4U 9525 gabs genau das Problem - fahrlässig war's nicht, Zack, Deckelung.

19. September 2020: Von Patrick Lienhart an Tobias Glombik

Wieso haftete Germanwings nicht? Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

19. September 2020: Von Tobias Schnell an Patrick Lienhart Bewertung: +2.00 [2]

Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

Unschuld muss nicht bewiesen werden...

19. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Ich antworte jetzt einfach mal auf den Letzten:

Und wie läuft das jetzt für den gemeinen Privatpiloten? Ich denke da aktuell an die beiden Kleinflugzeuge, die diesen Sommer in den Dachstühlen verschiedener Häuser "gelandet" sind.

Einmal hat es der Pilot überlebt und das andere Mal ist es zum Brand gekommen und neben den Flugzeuginsassen sind noch zwei Hausbewohner verstorben. Entsprechend würde ich das Schadenpotential eines Kleinflugzeugs (Mike- und Echo-Klasse) ähnlich hoch sehen wie das eines PKWs. Nur wo und wie kann man sowas versichern?

19. September 2020: Von Erik Sünder an Lui ____

Was mich bei Germanwings sehr verärgert hat, ist der (erste) Umgang mit Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.

Für seelischen Schaden (z.B. Kind ist verstorben) gibt es kein bzw. nur ganz wenig Schmerzensgeld.

Schadensersatz gibt (gab?) es sowieso keinen beim Kind. Vereinfacht gesagt, müssen die Eltern froh sein, da das Kind sie nun kein Geld mehr kostet.

Gruß Erik

19. September 2020: Von Lui ____ an Patrick Lienhart

Ich glaube es war entlang der Linie "medizinische Überwachung ist Aufgabe des Staates" und damit bleibt der Schaden halt bei den Angehörigen:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/germanwings-schmerzensgeld-urteil-100.html

Ich frage mich spontan, ob im Hinblick auf die positive ZÜP ähnlich geurteilt werden könnte.

19. September 2020: Von Achim H. an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe für die TBM $15m CSL Deckung. Mehr ist schwierig zu bekommen. Mir geht es nicht darum, jedes abstruse Szenario abzudecken aber wenn man vorwiegend auf großen Flughäfen unterwegs ist, kann ein Rangierunfall leicht in den zweistelligen Millionenbereich gehen.

Ist man nicht vermögend, kommt man nach 3 Jahren aus der Privatinsolvenz. Ist man vermögend, kann man sich durch rechtzeitige und legale Vermögensverschiebung vorbereiten.

19. September 2020: Von Lui ____ an Achim H.

Danke für den Beitrag. Ich hatte dieses Szenario wirklich nicht auf dem Schirm - macht aber sehr viel Sinn.

Vielleicht zur allgemeinen Erheiterung noch ein Beitrag aus Hollywood: in Tenet war es effizienter eine echte 747 explodieren zu lassen als die Effekte in CGI zu simulieren: https://news.ycombinator.com/item?id=24517825

Wie Murphy es aber so will rollt man dann aber im Leben nie gegen diese Boeing - sondern gegen irgendeine brandneue...

19. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Lui ____

OT: mit "effizienter" war für den Film NICHT "kostengünstiger" gemeint, sondern besser vom Effekt her.

19. September 2020: Von Lui ____ an Flieger Max L.oitfelder

Ich weiß. Sonst hätte ich ja auch kostengünstiger geschrieben. Auch wenn ich es nicht mit Sicherheit weiß vermute ich aber einmal, dass sie eher eine "747 kurz vorm Schrottplatz" denn einer vollausgelasteten Cargo-Maschine dafür genommen haben :-)

19. September 2020: Von Patrick Lienhart an Tobias Schnell

@Tobias Schnell

Zitat:

Bei Personenschäden haften die Luftfahrtunternehmen der Höhe nach unbegrenzt. Übersteigt der Schaden 113.100 Sonderziehungsrechte (SZR) - was derzeit ca. 138.000,- Euro entspricht - so haftet das Luftfahrtunternehmen für den Mehrbetrag nur dann nicht, wenn es nachweist, dass es am Eintritt des Schadens kein Verschulden trifft.

19. September 2020: Von Patrick Lienhart an Lui ____

Danke.

19. September 2020: Von Patrick Lienhart an Achim H.

Ergo, wenn der Fall eintritt, sofort den Kindern alles überschreiben?

19. September 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

hallo alfred...nur fürs protokoll: der mcdonalds-einschlag war 1987...also 33 jahre....mach dich nicht jünger als du bist....übrigens...genau 7 minuten zuvor bin ich vom parkplatz gefahren richtung kreillerstraße nach westen....hab mich nach ca 5 min. gewundert, warum mir höhe baumkirchnerstr. so viele blaulichter entgegenkamen...

mfg

ingo fuhrmeister

19. September 2020: Von Achim H. an Patrick Lienhart Bewertung: +2.00 [2]

Nein, viel früher. Danach ist man im Haftungsfall nach dem Bankrott in der Luxusvilla einfach Gast und der Jet wird einem kostenlos gestellt...

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Danke Ingo für das Update und Deine Zeit war offenbar noch nicht abgelaufen ...

19. September 2020: Von Erik N. an Achim H.

Wäre nicht alternativ rechtzeitig die Einbringung in ein SPV zweckmäßiger ?

20. September 2020: Von Tobias Glombik an Erik N.

Das schützt vor der halterhaftung, aber nicht vor 823 II bzw 823 I - und Zack, brauchst doch wieder die volle Versicherung.


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