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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Glombik

Wieso haftete Germanwings nicht? Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

19. September 2020: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard Bewertung: +2.00 [2]

Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

Unschuld muss nicht bewiesen werden...

19. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Ich antworte jetzt einfach mal auf den Letzten:

Und wie läuft das jetzt für den gemeinen Privatpiloten? Ich denke da aktuell an die beiden Kleinflugzeuge, die diesen Sommer in den Dachstühlen verschiedener Häuser "gelandet" sind.

Einmal hat es der Pilot überlebt und das andere Mal ist es zum Brand gekommen und neben den Flugzeuginsassen sind noch zwei Hausbewohner verstorben. Entsprechend würde ich das Schadenpotential eines Kleinflugzeugs (Mike- und Echo-Klasse) ähnlich hoch sehen wie das eines PKWs. Nur wo und wie kann man sowas versichern?

19. September 2020: Von Lui ____ an Patrick Lean Hard

Ich glaube es war entlang der Linie "medizinische Überwachung ist Aufgabe des Staates" und damit bleibt der Schaden halt bei den Angehörigen:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/germanwings-schmerzensgeld-urteil-100.html

Ich frage mich spontan, ob im Hinblick auf die positive ZÜP ähnlich geurteilt werden könnte.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell

@Tobias Schnell

Zitat:

Bei Personenschäden haften die Luftfahrtunternehmen der Höhe nach unbegrenzt. Übersteigt der Schaden 113.100 Sonderziehungsrechte (SZR) - was derzeit ca. 138.000,- Euro entspricht - so haftet das Luftfahrtunternehmen für den Mehrbetrag nur dann nicht, wenn es nachweist, dass es am Eintritt des Schadens kein Verschulden trifft.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Lui ____

Danke.


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