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18. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Chris B. K.

Darum steht auf jedem Ticket auch was von irgendeiner Konvention und maximal ungefähr 100.000 SDR Schadenersatz.

18. September 2020: Von Chris B. K. an Patrick Lean Hard

Das gilt aber nur für materielle Schäden. Für Personenschäden ist so eine Enthaftungserklärung unwirksam.

"Außerdem ist ein Haftungsausschluss unwirksam für alle Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit auch dann, wenn der Schaden lediglich (leicht) fahrlässig verursacht worden ist (§ 309 Nr. 7 a BGB)
Eine Enthaftungserklärung kann damit nur wirksam sein, wenn es sich ausschließlich auf die durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Sachschäden bezieht. Weitergehende vorformulierte Enthaftungserklärungen sind unwirksam und führen dazu, dass ggf. selbst der zulässige Teil einer solchen Haftungsklausel mit infiziert und damit ebenfalls unwirksam wird."

Quelle: https://www.lvbayern.de/mitgliederservice/service-allgemein/rechtliches-versicherungen/rechtsberatung/

18. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris B. K.

Das ist hier zwar nicht einschlägig (Zivilrecht, bei der Haftung der Luftfahrtunternehmen gehts primär und öffentliche Recht), im Ergebnis aber richtig:
Die Haftung bei Personenschäden ist betragsmässig grundsätzlich nicht begrenzt. Sie wird aber nur bis ca. 150.000 EUR verschuldensunabhängig gewährt. Darüber kann das Luftfahrtunternehmen eine Haftung ausschließen, wenn es nachweist, nicht fahrlässig gehandelt zu haben (Übereinkommen von Montreal und VO (EG) 2097/97.

Bei 4U 9525 gabs genau das Problem - fahrlässig war's nicht, Zack, Deckelung.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Glombik

Wieso haftete Germanwings nicht? Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

19. September 2020: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard Bewertung: +2.00 [2]

Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

Unschuld muss nicht bewiesen werden...

19. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Ich antworte jetzt einfach mal auf den Letzten:

Und wie läuft das jetzt für den gemeinen Privatpiloten? Ich denke da aktuell an die beiden Kleinflugzeuge, die diesen Sommer in den Dachstühlen verschiedener Häuser "gelandet" sind.

Einmal hat es der Pilot überlebt und das andere Mal ist es zum Brand gekommen und neben den Flugzeuginsassen sind noch zwei Hausbewohner verstorben. Entsprechend würde ich das Schadenpotential eines Kleinflugzeugs (Mike- und Echo-Klasse) ähnlich hoch sehen wie das eines PKWs. Nur wo und wie kann man sowas versichern?

19. September 2020: Von Lui ____ an Patrick Lean Hard

Ich glaube es war entlang der Linie "medizinische Überwachung ist Aufgabe des Staates" und damit bleibt der Schaden halt bei den Angehörigen:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/germanwings-schmerzensgeld-urteil-100.html

Ich frage mich spontan, ob im Hinblick auf die positive ZÜP ähnlich geurteilt werden könnte.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell

@Tobias Schnell

Zitat:

Bei Personenschäden haften die Luftfahrtunternehmen der Höhe nach unbegrenzt. Übersteigt der Schaden 113.100 Sonderziehungsrechte (SZR) - was derzeit ca. 138.000,- Euro entspricht - so haftet das Luftfahrtunternehmen für den Mehrbetrag nur dann nicht, wenn es nachweist, dass es am Eintritt des Schadens kein Verschulden trifft.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Lui ____

Danke.


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