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115 Beiträge Seite 1 von 5

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18. September 2020: Von Alfred Obermaier an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Siehst Du völlig richtig.
Heftige Unterdeckung ist oft vorhanden.

Beispiel: Crash der Twin ins McDonald in Riem so vor 25 Jahren. CSL Versicherung ungefähr 20 Mio, Schaden bei 50 Mio

Gedanken zur Beitragshöhe:
Beitrag für 100 Mio pro Auto berechnet sich aus der Wahrscheinlichkeit des Schadenfalls und ausgehend von dem Prämienaufkommen von 40 Mio Autos.
Beitrag für 100 Mio pro Flugzeug berechnet sich nach derselben Formel. Hinweis: es gibt aber nur 2.000 E-Flugzeuge.

vereinfacht dargestellt.


Kernfrage: welcher Beitrag ist höher


Benerkung: Airlines und Company Planes haben alle 100 Mio und mehr

18. September 2020: Von Chris B. K. an Alfred Obermaier

Benerkung: Airlines und Company Planes haben alle 100 Mio und mehr

Ich hoffe doch stark, daß sie Deckungssummen im Mrd. € Bereich haben. Wenn zwei vollbesetzte A380 am Boden zusammenstoßen, vgl. Teneriffa '77, haben wir schnell 1.000 Geschädigte. Bei 10 Mio € pro Person reden wir dann schon über eine notwendige Deckungssumme von 10 Mrd. € (worst case). Eine Midair-Kollision wäre für den Versicherer günstiger, weil Tote keine lebenslange Pflege mehr benötigen.

18. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Chris B. K.

Darum steht auf jedem Ticket auch was von irgendeiner Konvention und maximal ungefähr 100.000 SDR Schadenersatz.

18. September 2020: Von Lui ____ an Chris B. K.

Ich möchte keine Grundsatzdiskussion oder so lostreten, aber wenn ich mich da an Germanwings mit 150 Toten erinnere lagen wir da eher weit weg von den Beträgen. Was auch an dem recht rigiden Umgang Lufthansa mit den Geschädigten lag:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/lufthansa-germanwings-angehoerige-klagen-weiter-a-1281587.html

Wenn am Ende die EUR 300 mio (also 2 mio pP) rumgekommen sind wäre ich sehr verwundert. Schadensersatz für "Einkommensausfälle" wird bei den ganzen Schülern sicher nicht gezahlt worden sein (wobei ich es auch nicht mit Sicherheit weiß)...

18. September 2020: Von Chris B. K. an Patrick Lean Hard

Das gilt aber nur für materielle Schäden. Für Personenschäden ist so eine Enthaftungserklärung unwirksam.

"Außerdem ist ein Haftungsausschluss unwirksam für alle Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit auch dann, wenn der Schaden lediglich (leicht) fahrlässig verursacht worden ist (§ 309 Nr. 7 a BGB)
Eine Enthaftungserklärung kann damit nur wirksam sein, wenn es sich ausschließlich auf die durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Sachschäden bezieht. Weitergehende vorformulierte Enthaftungserklärungen sind unwirksam und führen dazu, dass ggf. selbst der zulässige Teil einer solchen Haftungsklausel mit infiziert und damit ebenfalls unwirksam wird."

Quelle: https://www.lvbayern.de/mitgliederservice/service-allgemein/rechtliches-versicherungen/rechtsberatung/

18. September 2020: Von Chris B. K. an Lui ____

wenn ich mich da an Germanwings mit 150 Toten erinnere lagen wir da eher weit weg von den Beträgen.

Wie gesagt, Tote sind billig für die Versicherung. Krüppel und 75 Jahre intensive Pflege, da wird es teuer.

18. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris B. K.

Das ist hier zwar nicht einschlägig (Zivilrecht, bei der Haftung der Luftfahrtunternehmen gehts primär und öffentliche Recht), im Ergebnis aber richtig:
Die Haftung bei Personenschäden ist betragsmässig grundsätzlich nicht begrenzt. Sie wird aber nur bis ca. 150.000 EUR verschuldensunabhängig gewährt. Darüber kann das Luftfahrtunternehmen eine Haftung ausschließen, wenn es nachweist, nicht fahrlässig gehandelt zu haben (Übereinkommen von Montreal und VO (EG) 2097/97.

Bei 4U 9525 gabs genau das Problem - fahrlässig war's nicht, Zack, Deckelung.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Glombik

Wieso haftete Germanwings nicht? Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

19. September 2020: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard Bewertung: +2.00 [2]

Konnten die nachweisen dass sie kein verschulden hatten?

Unschuld muss nicht bewiesen werden...

19. September 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Ich antworte jetzt einfach mal auf den Letzten:

Und wie läuft das jetzt für den gemeinen Privatpiloten? Ich denke da aktuell an die beiden Kleinflugzeuge, die diesen Sommer in den Dachstühlen verschiedener Häuser "gelandet" sind.

Einmal hat es der Pilot überlebt und das andere Mal ist es zum Brand gekommen und neben den Flugzeuginsassen sind noch zwei Hausbewohner verstorben. Entsprechend würde ich das Schadenpotential eines Kleinflugzeugs (Mike- und Echo-Klasse) ähnlich hoch sehen wie das eines PKWs. Nur wo und wie kann man sowas versichern?

19. September 2020: Von Erik Sünder an Lui ____

Was mich bei Germanwings sehr verärgert hat, ist der (erste) Umgang mit Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.

Für seelischen Schaden (z.B. Kind ist verstorben) gibt es kein bzw. nur ganz wenig Schmerzensgeld.

Schadensersatz gibt (gab?) es sowieso keinen beim Kind. Vereinfacht gesagt, müssen die Eltern froh sein, da das Kind sie nun kein Geld mehr kostet.

Gruß Erik

19. September 2020: Von Lui ____ an Patrick Lean Hard

Ich glaube es war entlang der Linie "medizinische Überwachung ist Aufgabe des Staates" und damit bleibt der Schaden halt bei den Angehörigen:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/germanwings-schmerzensgeld-urteil-100.html

Ich frage mich spontan, ob im Hinblick auf die positive ZÜP ähnlich geurteilt werden könnte.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell

@Tobias Schnell

Zitat:

Bei Personenschäden haften die Luftfahrtunternehmen der Höhe nach unbegrenzt. Übersteigt der Schaden 113.100 Sonderziehungsrechte (SZR) - was derzeit ca. 138.000,- Euro entspricht - so haftet das Luftfahrtunternehmen für den Mehrbetrag nur dann nicht, wenn es nachweist, dass es am Eintritt des Schadens kein Verschulden trifft.

19. September 2020: Von Patrick Lean Hard an Lui ____

Danke.

19. September 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

hallo alfred...nur fürs protokoll: der mcdonalds-einschlag war 1987...also 33 jahre....mach dich nicht jünger als du bist....übrigens...genau 7 minuten zuvor bin ich vom parkplatz gefahren richtung kreillerstraße nach westen....hab mich nach ca 5 min. gewundert, warum mir höhe baumkirchnerstr. so viele blaulichter entgegenkamen...

mfg

ingo fuhrmeister

19. September 2020: Von Alfred Obermaier an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Danke Ingo für das Update und Deine Zeit war offenbar noch nicht abgelaufen ...

22. September 2020: Von Thomas Endriß an Lui ____ Bewertung: +6.00 [6]

Zu Eurowings:

der aktuelle Betrag, den der "Absturz" die Versicherer gekostet hat, lag von der Durchschnittsentschädigung her ziemlich genau im Schnitt für Europa.

Dass eine Fluggesellschaft nicht öffentlich einen Fehler zugibt, dürfte verständlich sein, denn dies würde automatisch eine Haftung nach sich ziehen.

Richtig ist, dass schwerst Verletzte, die den Rest ihres Lebens medizinische Hilfe benötigen, deutlich höher entschädigt werden, als ums Leben gekommene. Hier stellt sich dann wieder die Frage, was ist ein Menschenleben wert? Hier sind wir in Europa noch einigermassen gemäßigt, Entschädigungen von durchschnittlich etwa 1-1.2 mio USD sind üblich.

In USA, einem der klagefreundlichsten Länder der Welt, kommen da pro Person schon mal USD 10 mio und mehr rüber, davon geht dann 50-70% an die Klägeranwälte. Grund für die hohen Entschädigungen ist das Jury-System, wo Laien über die Entschädigung entscheiden, im Gegensatz zu praktisch allen anderen Ländern der Welt.

Zu Deckungssummen von Airlines (hier wurden Zahlen genannt, die bei weitem zu niedrig sind):

Zumindest in Europa sind die vorgeschrieben, je nach Startgewicht. Üblich sind durchwegs mindestens USD 1.5 Mrd CSL, also die Kombi aus Dritt- und Passagierhaftpflicht. Widebody Carrier haben praktisch durchwegs USD 2 Mrd. Deckungssumme und mehr.

Warum ich das weiß? Bin seit 25 Jahren Underwriter für Großluftfahrt....

22. September 2020: Von Chris _____ an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Die Überlegung hinter vielen zivilrechtlichen Klagen - nicht nur bei (Flug-)Unfällen - ist oft nicht, wer für den Vorfall wirklich verantwortlich ist, sondern bei wem was zu holen ist. Klingt zynisch und ist es auch.

22. September 2020: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Ein aktuelles Beispiel für einen astronomisch teuren Haftpflichtschaden bietet gerade übrigens der Straßenverkehr: In Mülheim an der Ruhr ist ein Tanklaster eines betrunkenen Fahrers auf der A40 gegen eine Brücke gefahren und vollgetankt ausgebrannt.

Die Eisenbahnbrücke über die A40 ist Schrott, ebenso die A40 selbst an der Stelle.

Das muss man zwar erst mal schaffen, aber beweist wie groß Schäden selbst beim Autoverkehr sein können. Ob das die Wiehltalbrücke übertrifft, wissen wir aber noch nicht.

22. September 2020: Von Lui ____ an Thomas Endriß

Danke.

Durchschnittswerte und Durchschnittsvergleiche sind imho in so Situationen nicht sinnvoll - werden aber natürlich gerne herbei gezogen um irgendwas zu berechnen, das schwer zu errechnen ist... Ich meine das nicht "philosphisch" sondern sachlich pragmatisch. Flugzeugabstürze sind aus Versicherrungssicht sicher anders als Autounfälle. Ich gehe jetzt nicht unbedingt von einer "Normalverteilung" von Auszahlungsbeträgen aus, da es sich wohl eher um Extremereignisse handelt (ein wenig wie im Optionsgeschäft und hier bin ich eher ein großer Freund von Taleb).

Stehen in den USA den Opferanwälten so hohe Summen zu? Ja, aus Klientensicht absolut. Ich würde meinem Anwalt auch 50% geben wenn die Summe am Ende das 10-fache ist. Absolut verdient.

22. September 2020: Von Erik N. an Michael Söchtig

Hat der Fahrer denn überlebt ?

22. September 2020: Von Chris _____ an Lui ____ Bewertung: +2.00 [2]

Stehen in den USA den Opferanwälten so hohe Summen zu? Ja, aus Klientensicht absolut. Ich würde meinem Anwalt auch 50% geben wenn die Summe am Ende das 10-fache ist. Absolut verdient.

Aus Klientensicht mag alles gut sein, was mehr Geld bringt, egal ob das nun angemessen ist oder nicht (aus Klientensicht ist mehr immer angemessen).

Dabei verdienen die Anwälte überproportional, die Unfallopfer wohlhabender Leute oder Entities als Mandanten gewinnen und mit denen eine solche anteilige Vergütung vereinbaren.

Die Folge ist eine Kultur von "Ambulance Chasers", die dick am (echten oder vorgespielten) Schaden ihrer Mandanten verdienen, ohne selbst Schaden erlitten zu haben oder Risiko zu tragen.

Diese Kultur haben wir hier zum Glück nicht.

22. September 2020: Von Chris B. K. an Erik N.

Das Tanklasterfahrer, der für den Brückenschaden über der Autobahn a40 und eine Vollsperrung der Autobahn für mindestens 2 Wochen allein für die Abrißarbeiten gesorgt hat, hat den Unfall mit Verletzungen überlebt.

Ich finde die Durchschnittswerte für die Berechnung von Haftpflicht-Deckungssummen nicht zielführend. Bei einer Haftpflichtversicherung will ich ja gerade die Extremfälle versichert haben, während ich für die Kleinschäden ggf. sogar bereit wäre über eine entsprechende Selbstbeteiligung, wenn sie rechtlich zulässig wäre, nachzudenken.

22. September 2020: Von Thomas Endriß an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Chris,

ich stimme Dir zu.

Was in den USA in der letzten Zeit dazu kommt, ist das sogenannte "Trial Funding", wo sich findige Banken dazu hinreißen lassen, solche Fälle vorzufinanzieren, damit die "Ambulance Chasers" überhaupt mal anfangen, zu arbeiten. Damit machen die Banken auch noch mal einen Schnitt von 20%. Damit bleibt von 10 mio Entschädigung den wirklichen Opfern, bzw. deren Hinterbliebenen vielleicht noch 1.5 mio. Nicht viel mehr, als es hierzulande gibt, ohne den ganzen Sums....

22. September 2020: Von Lui ____ an Thomas Endriß

Das klingt leider sehr populistisch und vereinfacht die Situation und die Sachverhalte leider zu stark.

1) Recht funktioniert bei Amerikanern anders. Es stimmt, dass hier oftmals sehr hohe Summe in den Raum geworfen werden. Auch für scheinbare "Banalitäten". Allerdings: ob es dann auch zur Auszahlung kommt und was am Ende übrig bleibt - naja...

2) Das Gesundheitssystem funktioniert anders. Dort mit 500k Schulden wegen mehrerer Knochenbrüche und OPs in die Privatinsolvenz zu schlittern ist nicht komplett unwahrscheinlich - ich meine 60% der Privatinsolvenzen sind medizinischen Ursprungs...

Kombiniert man 1) und 2) dann sind mit einem teueren Anwalt und komplexen Situationen ein "paar Millionen" nicht unbedingt ein Lottogewinn...

Und dann war da schließlich noch "die Amerikanerin die sich selbst Kaffee auf die Beine gekippt hat und Millionärin wurde": https://www.treehugger.com/truth-behind-mcdonalds-hot-coffee-lawsuit-4857547

Leider ist die Realität dann scheinbar doch eine andere...

Hier jetzt die Eurowings Opfer in einen Topf mit "Ambulance Chasers" zu werfen halte ich für geschmacklos. Irgendwo kann man auch gesellschaftlich zur Vernunft kommen.


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