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23. August 2019: Von ch ess an Stefan K.

@Stefan : Meine Erfahrung war Ende Juli.

Haette ich nicht kurz vorher dieses Doc fuer jemanden rausgesucht, waere ich mir auch nicht so sicher gewesen...

23. August 2019: Von Chris _____ an Carmine B.

Sehe ich grundsätzlich genauso.

Leider, leider, leider, wird der Transponder dazu missbraucht (!), Piloten Tickets für kleinere Vergehen auszustellen ("Bundesamt für Flugsicherung") sowie gesamte Flüge aufzuzeichnen und der Allgemeinheit ohne Opt-in-Zustimmung des Piloten zur Verfügung zu stellen ("Flightradar 24" + Konsorten).

Ich fliege immer mit angeschaltetem Transponder, weil mich die o.g. Dinge zwar ärgern aber nicht genug, dass ich deshalb den TX ausschalte.

Andere mögen das anders gewichten. Die o.g. Datenschutzverletzungen sind gute Argumente für Transponderverweigerer.

23. August 2019: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Andere mögen das anders gewichten. Die o.g. Datenschutzverletzungen sind gute Argumente für Transponderverweigerer.

Sind sie nicht, da es ein strafbewehrtes Vergehen ist, einen Transponder zu besitzen und ihn nicht einzuschalten. Seit SERA.

23. August 2019: Von ch ess an Achim H.

Genau das ist m.E. der Punkt.

Es ist AFAIK nicht strafbewehrt und wir sollten auch nicht mit Strafen, sondern mit Einsicht in Kombination mit Augenmass bei der Fehlerverfolgung den Transpondereinsatz Richtung 100% bringen.

FYI Bei FR24 kann man sich abmelden, aber leider gibt es zuviele andere Seiten. Mich aergert das auch.

23. August 2019: Von Alexander Callidus an ch ess
Neu! Heute 09:40 Uhr: Von ch.ess an Stefan K.

@Stefan : Meine Erfahrung war Ende Juli.

Gerade vor 10 Tagen wurde ich auch von FIS angewiesen, Squawk und Frequenz einer TMZ einzustellen, das klang nicht fakultativ. War weit im Süden (von hier aus ist aber auch alles Süden...).

23. August 2019: Von Achim H. an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

SERA.13001 Operation of an SSR transponder

Regulation (EU) 2016/1185

(a) When an aircraft carries a serviceable SSR transponder, the pilot shall operate the transponder

at all times during flight, regardless of whether the aircraft is within or outside airspace where

SSR is used for ATS purposes.

Das ist eine eindeutige Vorschrift. SERA ist direkt geltendes Recht und Zuwiderhandlungen fallen unter den General-OWi in Deutschland mit Ermessen von 0 bis 50.000 €.

Ich würde einen uneinsichtigen Transponderverweigerer, der mir in die Quere kommt, ohne zu zögern anzeigen.

23. August 2019: Von Thomas R. an Achim H.

SERA ist direkt geltendes Recht und Zuwiderhandlungen fallen unter den General-OWi in Deutschland mit Ermessen von 0 bis 50.000 €.

Erstmal die eigenen Fakten klarkriegen, dann ohne zu zögern Leute anzeigen, bitte:

§58 LuftVG:
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 2, 3, 9, 12, 12a und 16 kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1, 1a, 4, 8, 8a, 10, 11, 14 und 15 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten gegen in SERA geregelte Dinge betreffen Absatz 1 Nummer 13.

23. August 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Ich kleb beim Autofahren mein Nummernschild auch immer mit Duct-Tape ab: Das wird von der Polizei doch eh nur dazu missbraucht, mir wegen kleinerer Vergehen wie bei Rot über die Ampel fahren oder durch die Fussgängerzone zu brettern eine Strafe reinzudrücken.

Mich würde mal interessieren, ob tatsächlich schon mal jemand wegen ""kleinerer Vergehen" (also z.B. Nichteinhaltung der Halbkreisflughöhen) was vom BAF gehört hat oder ob das so ein "Eigenes Fehlverhalten Rechtfertigungsmythos" ist und das BAF sinnvollerweise erst dann einschreitet, wenn man z.B. durch Luftraum Charlie brettert und dabei Verkehrsflieger gefährdert.

P.S.: Ja, ich weiss selber, dass der Vergleich hinkt. Schliesslich stört das abgeklebte Kennzeichen nur die Polizei (ausser, dass er rechtswidrig ist) während das Ausschalten des Transponders andere Verkehrsteilnehmer aktiv gefährdet

23. August 2019: Von Achim H. an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]

Das ist jetzt die entscheidende Frage, ob der Bußgeldrahmen bis 50k€ oder bis 30k€ geht, vor allem da in solchen Fällen Summen unter 1000 € üblich sind.

Damit hast Du natürlich meine Argumentation in sich zusammenfallen lassen. Ein Sieg für die Transponderverweigerer!

Ein weiteres Argument, mein Law-and-order Post zurückzunehmen ist die grüne Eins von Florian :-)

23. August 2019: Von Thomas R. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man schon Law-and-Order-Posts verfasst, dann sollte man zumindest mal keine falschen Tatsachen behaupten ;-)

Mit der Sache an sich hat das natürlich nichts zu tun: Ich finde es auch kriminell, wenn Leute den Transponder absichtlich nicht einschalten. Von den üblichen Ausnahmen (Segelflugzeug mit begrenzter Akku-Kapazität, Motorsegler im Segelflugmodus, etc.) mal abgesehen.

23. August 2019: Von Chris _____ an Achim H.

@Achim H: Die Strafbewehrung (OWI) der Transponderpflicht ändert nichts am mangelnden Datenschutz und den darauf beruhenden Argumenten.

Sie legt lediglich die Konsequenzen des entsprechenden "zivilen Ungehorsams" fest.

Nochmal, ich bin KEIN TX-Verweigerer, im Gegenteil lege größten Wert darauf, dass der bei mir eingeschaltet ist.

Das heißt aber nicht, dass ich die Gegenargumente nicht auch zur Kenntnis nehmen und würdigen kann.

Die Welt ist nicht schwarz-weiß.

23. August 2019: Von ch ess an Chris _____

Dazu kommt, dass sich Achim in der Vergangenheit durchaus weniger regelkonform geaeussert hat.

Das hoehere Geschwindigkeitsniveau veraendert einen Menschen anscheinend (die Vermutung Altersweisheit lass ich i.S.d. AGG lieber aussen vor).

23. August 2019: Von Achim H. an ch ess

Ich bin noch nie ohne aktivierten Transponder geflogen, sofern das Flugzeug einen Transponder hatte. Wie sieht meine angebliche frühere Regelnonkonformität aus?

23. August 2019: Von ch ess an Thomas R.

mmmmh - bisschen unvollständig zitiert...

§58 LuftVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

....

13. einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Union, die das Luftrecht regeln, zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 5a für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

§32 LuftVG

(5a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 geahndet werden können.

Das ist geschehen in der LuftVO, §44

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Absatz 1 Nummer 13 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1, L 145 vom 31.5.2013, S. 38) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1.

..

26. entgegen Anhang SERA.12001 in Verbindung mit Anhang SERA.12005, SERA.12010 oder SERA.12015 eine Luftfahrzeugbeobachtung nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig meldet.

1. - 26. sind aufsteigend sortiert. Bei 26. ist SERA 12001 referenziert.

Die Transponderpflicht ist in SERA 13001 geregelt.

Insofern ist für mich die Frage noch offen, welche Regelung nun tatsächlich die Ordnungswidrigkeit nach Tatbestand und Ahndung/Geldbusse festlegt.

Ich bezweifele nicht nicht die TX Pflicht. Aber ich finde immer noch keine Strafbewehrung...
(Das AOPA Papier zu Luftrecht kenne ich, aber da ist es auch nicht sauber hergeleitet)

23. August 2019: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann

Oder fängt die DFS jetzt an, generell spezielle Squawk-Codes für einige TMZs festzulegen?

So steht es im Wittmund-SUP, und das weicht in diesem Punkt von der Regelung der sonstigen Flugplatz-TMZs ab, in denen sowohl der dezidierte Code als auch die Hörbereitschaft nur „dringende Empfehlungen“ sind.

Aber ich gehe davon aus, dass das SUP einfach nur unsauber formuliert ist, denn was nützt der Spezial-Squawk ohne Hörbereitschaft? So lange man nicht ganz ohne Transponder durch Wittmund fliegt, ist man SERA-konform und aus meiner Sicht auch legal auf der sicheren Seite.

23. August 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Ich bin noch nie in einem Flugzeug ohne Transponder geflogen. Und immer war der eingeschaltet.

23. August 2019: Von Stefan K. an Tobias Schnell

Habe das Blättchen jetzt gelesen. Die TMZ ist für Testzwecke eingerichtet worden, um die Störung von Windkraft Anlagen zu testen..... nicht zum Zwecke von Verkehrsinfos.

23. August 2019: Von Philipp Tiemann an Tobias Schnell

Tobias, so sehe ich es auch.

23. August 2019: Von ch ess an Achim H.

Mit TX fliege ich auch immer, habe ich auch nicht für Dich bezweifelt.

Und ich habe Dir keine Regelnonkonformität (schönes Wort) unterstellt, sondern gesagt, dass Du Dich weniger regelkonform geäussert hast. Bspw. zu VFR in IMC...

23. August 2019: Von Michi V. an ch ess

Antwort einfach an den letzten.

In VFR-Flight-Deck (die Diskussion findet ja woanders statt) gut zu finden, mit allem was man braucht...



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23. August 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Michi V.

Nicht so übersichtlich wie in JMFDVFR, aber durchaus erkennbar und mit Frequenz + Squawk: TMZ in GP, mikt 2 Höhen.



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Image | 3.0 mb | Details




23. August 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Ich "durfte" vor einigen Monaten die Abwicklung eines Verfahrens einer Luftraumverletzung beobachten. In dem Fall war es eine temporäre ED-R und ein VFR-Flieger kachelte durch. Die legal im Luftraum agierenden LFZ mussten ihr Manöver abbrechen. Bei einer ED-R ist die Verletzung per Rechtsnorm eine Straftat, der Vorgang wurde also von einer Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Die Staatsanwaltschaft hat geprüft, ob die einschlägigen Vorgaben erfüllt wurden, heute steht das in SERA 2010:

SERA.2010 Verantwortlichkeiten
...
b) Flugvorbereitung
Vor Beginn eines Flugs hat sich der verantwortliche Pilot eines Luftfahrzeugs mit allen verfügbaren Informationen, die für den beabsichtigten Flugbetrieb von Belang sind, vertraut zu machen.

Für einen VFR Flug wurde die Kenntnisnahme der NOTAM, der NfL und des AIP-VFR als Maßstab ("alle verfügbaren Informationen") durch die Staatsanwaltschaft angesetzt.

Der betroffenen Pilot hatte mit nachweisbarer Kenntnis der NOTAM argumentiert, die einschlägige NfL (wo die ED-R veröffentlicht war) aber nicht gekannt. Es gab nach meiner Erinnerung einen Strafbefehl in der Größenordnung 2k€.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

23. August 2019: Von Matt.hias Tie.tze an Michi V.

In SkyDemon sehe ich nichts über das NOTAM :(

23. August 2019: Von Chris B. K. an Matt.hias Tie.tze Bewertung: +1.00 [1]

SkyDemon hat sich dazu zu Wort gemeldet:

Demnach kommen temporäre Luftraumänderungen, die nur über SUP VFR veröffentlicht wurden (und nicht via NOTAM), erst mit der neuen Beta-Version.

--> https://forums.skydemon.aero/Topic29214.aspx

23. August 2019: Von Olaf Musch an Ulrich Dr. Werner

Ich habe in der PPL-Ausbildung mal gelernt, dass die Kenntnis von

- AIP

- NOTAM

- aktuelles Wetter

- Route

- W&B

- Checklisten

notwendige Voraussetzungen sind.

Die NfL wurden damals als "empfohlen, aber gesetzlich nicht erforderlich" bezeichnet.

Hat sich das geändert? Wann?

Da müsste ich mir ja noch die NfL abonnieren.

Beispiel Peenemünde: In den AIP und in der 2019er Karte steht da nichts von einer TMZ.

Olaf

EDIT: Ich meinte Peenemünde ED-R. Ist weder in der Karte, noch in der AIP noch in den heutigen NOTAMs. Wenn das nur in den NfL steht, würde ich da einfach durchbrettern...


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