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27. August 2019: Von Lutz D. an 

Ich habe schon heute morgen um 10 geschrieben, dass man nur mit Webbrowser und kostenlos aus ofiziellen Informationen einen Flug in Deutschland nicht vorbereiten kann.

Das war ja gar nicht mein Postulat. Ich will nur von Dir wissen, wie Maxime M. an das VFR SUP kommt. Ob er dazu zu Fuß nach Langen gehen muss oder 500€ in Briefmarken irgendwohin schicken muss, ist mir egal.

27. August 2019: Von Matthias Reinacher an  Bewertung: +7.00 [7]

ich weiss, ich sollte nicht anbeissen, aber ich tu‘s:

Wenn Dir der Unterschied zwischen „eine Förderung erhalten“ und „eine Ordnungswidrigkeit/Straftat begehen“ nicht ausreicht um zu sehen, dass diese Informationen unterschiedlich behandelt werden sollten, weiss man echt nicht mehr weiter...

27. August 2019: Von Oliver Burchardt an Matthias Reinacher Bewertung: +6.00 [6]

Und nicht nur das: DIN werden durch einen e. V. erarbeitet, das ist keine staatliche Aufgabe.

Das AIP hingegen muss verpflichtend durch die Bundesrepublik erstellt werden. Solche Informationen müssen aus meiner Sicht kostenfrei verfügbar sein, was übrigens auch Länder mit erheblich geringer Staatsquote als Deutschland schaffen.

Unter anderem auch deswegen, weil strafrechtliche Konsequenzen dran hängen. Den Bundesanzeiger kann ich ja auch kostenfrei im Internet ansehen.

27. August 2019: Von Jürgen Grams an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Siebert, Friebe etc. schicken die deutsche AIP sicher auch ins Ausland. Bezahlung in Briefmarken- eher nicht. Kreditkarte wohl.

Ups, jetzt habe ich mich auch hinreißen lassen, einen bla bla post vom Stapel zu lassen. Na ja, dieser thread ist ja inzwischen eh zerschossen. Schade. Und: Sorry

27. August 2019: Von Achim Ö. an Jürgen Grams

Meine Frage ging irgendwie unter: Die AIP VFR SUP in Papier habe ich. Gibt's die auch papierlos?
Dass das für die Anflugblätter gilt ist unbezweifelt. Aber ein Bekannter hatte ein Abo da gab's diesen Teil nicht. Hab' ich zumindest so verstanden und bei Eisenschmidt im Geschäft konnte man diese Frage nicht eindeutig beantworten. Also, an jemanden der das papierlos hat: Ist es vollständig identisch mit der Papierversion?

27. August 2019: Von Stefan K. an Jürgen Grams

Könnte auch professionelle Hilfe suchen. AIS Frankreich hat auch eine AIP VFR für Deutschland.

Oder einfach Googeln..... die meisten SUPs gibt's jetzt auch im PuF Forum.... :-))

27. August 2019: Von Chris _____ an Oliver Burchardt

DIN werden durch einen e. V. erarbeitet, das ist keine staatliche Aufgabe.

Sie bekommen aber de facto regulierende Wirkung. Frag mal einen produzierenden Betrieb.

Und Regulierung ist sehr wohl eine staatliche Aufgabe.

27. August 2019: Von Chris _____ an Tobias Schnell

In jedem Fall betrifft das aber nur Unternehmen und keine Endverbraucher. Mir fällt außerhalb der Fliegerei kein Bereich ein, in dem für Privatleute relevante Rechtsvorschriften nicht frei verfügbar sind.

@Tobias, gibt es irgendeinen sachlichen Grund, hier zu unterscheiden zwischen Privatleuten und Unternehmen? Zur Erinnerung: der produzierende Mittelstand ist das Rückgrat unseres Wohlstands seit Jahrzehnten.

27. August 2019: Von  an Matthias Reinacher

Wenn Dir der Unterschied zwischen „eine Förderung erhalten“ und „eine Ordnungswidrigkeit/Straftat begehen“ nicht ausreicht

Kein Mensch wird bestraft, weil er keine AIP hat! Ohne AIP kann man den Flug halt nicht anständig vorbereiten - dann läßt der Franzose im Beispiel den Flug halt. Dafür wird er nicht bestraft!

Noch mal: Die immer wieder hinterlegte "Logik": "Wenn ich die AIP nicht im Browser kostelnos bekomme, dann werde ich genötigt, illegal zu fliegen" ist Unsinn. Wenn ich einen Flug nicht ordentlich vorbereiten kann, dann mache ich ihn nicht.

Von den etwa 25.000 EUR Förderung für die Sanierung des Hauses kann ich mir übrigens 138 Jahre die AIP-VFR abonieren. Ich befürchte fast, dass ich nicht mehr so lange fliegen werde.

In so fern, um Deine Frage auch ganz konkret zu beantworten: Ja, diese Förderung nicht zu bekommen wäre deutlich schlimmer, als 180EUR pro Jahr für die AIP zahlen zu müssen.

27. August 2019: Von Chris _____ an  Bewertung: +0.00 [2]

"Ich will die AIP umsonst!" - "Du Kommunist!"

27. August 2019: Von Stefan K. an Chris _____ Bewertung: -0.67 [2]

Lutz kann in der Kirche den Klingelbeutel rumgehen lassen.... :)

27. August 2019: Von Sven Walter an Stefan K. Bewertung: +16.00 [16]

Lieber Stefan K., lieber Florian S. -

hier geht es um etwas, was man schlicht nicht rechtfertigen kann. Das Bundesgesetzblatt ist selbstverständlich gratis, und Straßenschilder werden von den Verantwortlichen aus Gründen des Gemeinwohls und der Sicherheit (meist :-)) aufgestellt. Natürlich muss sich ein ausländischer Autofahrer an die Gesetze des Landes halten, welches sie oder er befährt. Aber es ist vollkommen lebensfremd, dann zu erwarten, dass dafür alle Fachzeitschriften aus Ingenieur- und Rechtswissenschaften gelernt werden müssen. Es muss praktisch, verlässlich und einfach sein. Hab ich die Parkordnung in Basel (blau markierte Einzelplätze) nicht kapiert, muss ich halt "Busse" zahlen - aber das sind wenige Stunden Durchschnittslandeslohn, nicht mehrere Wochen.

Sollte dann ein privater Anbieter das ganze aufbereiten in noch besser lesbarer Form, wunderbar, dann kostet es halt. Anbieter werden konkurrieren, und für den Mehrwert, den sie einem bieten, werden sie selbstverständlich entlohnt.

Sollte das Ganze nicht auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden sollen, erhöht man halt die Mineralölsteuer um eine Vollzeitstelle bei der DFS, die damit beliehen wird, sagen wir mit Nebenkosten und Büromiete 100.000 € im Jahr. Das wären dann (aus dem Kopf) ein Dreihundertstel des deutschen Avgas-Steueraufkommens, ich denke jeder von uns wäre damit einverstanden. Muss ja nicht gleich ein Verwaltungskostenanteil wie bei der gesetzlichen Rente (1%?) oder der alten Vermögenssteuer (32%?) sein.

Wir sind ein Rechtsstaat, dem entfließt auch ein Vertrauensgrundsatz, und strafbewehrte Normen sind zu publizieren. Und zwar barrierefrei. Wer dagegen anschreibt, hat entweder noch nie woanders gelebt, noch nie mit strafbewehrten Normen zu tun gehabt oder es fehlt jegliche geistige Mobilität oder Vernunft.

Lutz hat das schöner geschrieben, aber es ist offenbar nicht angekommen: Es ist gegenüber Ausländern eine bodenlose Frechheit, hierfür Geld zu verlangen, und den eigenen Bürgern gegenüber hochgradig ineffizient. Auch durch sowas kommt es zu Normenerosion.

Und - allein diese Debatte zeigt, wie sinnvoll fliegen nach IFR ist :-).

27. August 2019: Von Hans-Jochen Schmitt an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Das VFReBulletin hat einen impliziten "+24h" Filter eingebaut, den man m.E. nicht wegbekommt. Im VFRiNOTAM (und SD, SM, FP ...) kann man in die Zukunft filtern, dort werden die ED-R Peenemünde NOTAM angezeigt (im September und Oktober, immer nur tageweise aktiv).

Wäre ein Verbesserungsvorschlag: DOF in die Eingabemaske einbauen. Das Szenario "am Mittwoch schauen was am Wochenende aktiv ist" ist für Planungszwecke nicht unrealistisch.

27. August 2019: Von ch ess an Stefan K.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2019: Von Jürgen Grams an Hans-Jochen Schmitt Bewertung: +2.00 [2]

NOTAMS sind kurz vor dem Flug am aktuellsten. M.E. macht es wenig Sinn, schon ein paar Tage vorher zu schauen. Unter Umständen ist dann genau DIE ED-R auf DEINER Route noch nicht drin.

Ich weiß, viele NOTAMS stehen schon ein paar Tage oder Wochen vor dem DOF fest. Aber manche eben nicht. Ist eigentlich wie mit dem Wetter...

27. August 2019: Von Wolfgang Lamminger an Sven Walter Bewertung: +8.00 [8]

ohne mich grundsätzlich in diese Diskussion weiter einmischen zu wollen, zunächst die Frage in die Runde, die ich derzeit aus dem Stegreif nicht beantworten kann:

ist die AIP VFR nicht ein "zusätzlicher" Service des Herausgebers, der über die ICAO-Verpflichtung hinausgeht?

Die generelle AIP Germany ist doch sehr wohl frei zugänglich über Eurocontrol - wenn auch dort die ausschließlich VFR-relevanten Informationen fehlen.

Grundsätzlich wäre es natürlich wünschenswert, wenn die DFS, als Flugsicherungsunternehmen und am Ende ja auch staatlich finanziert, sämtliche relevanten Informationen öffentlich und kostenfrei zur Verfügung stellen würde und dabei ein effiziente Informationsverteilung im Vordergrund stehen würde, so dass die feine Differenzierung nach NOTAM, AIP SUP, AIP Amendment, AIP VFR etc. nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die praxistaugliche Weitergabe der flugrelevanten Infos.

Wenn aber selbst bei Dienstleistern (egal ob Boeing-Jeppesen-Foreflight, Garmin, SkyDemon etc.) nicht sicher gewährleistet ist, dass diese in Ihren Produkten die notwendigen Infos (rechtzeitig, auch mit zeitlichem Vorlauf) eingespielt haben, da vielleicht die behördliche Quelle nur einen einzigen Kanal bedient hat, dann ist das System schon überdenkenswert, auch wenn formal gesehen, der Kanal (hier: AIP SUP) korrekt war...

Der Link zu https://deathtonotams.com hat mich wieder sensibilisiert, dass man diesen Irrsinn nicht hinnehmen sollte, sich für einen Flug von 200 NM durch über 66 NOTAM auf 8 Seiten quälen zu müssen, wovon 90 % irgendwelche Windräder, Kräne oder (irrelevante) Bauarbeiten betreffen und dabei ggf. zu überlesen, dass sich eine wichtige Frequenz geändert hat...

Meine Theorie dabei: in Deutschland sind die Verwaltungen bei LBA und DFS einfach zu groß, um vernünftige praxisrelevante Informationen zusammenzustellen. Da zählt eher das Prinzip, seinen eigenen Axxxx (Posten) abzusichern. In kleineren Verwaltungen sitzen die Verantwortlichen vermutlich einfach enger zusammen, sind mit praxisorientierten Leuten, allessamt selbst Piloten, besetzt und bringen die nötigen Informationen auf den Punkt.

Solche Infos, wie beispielhaft hier aus Norwegen, zeigen, dass man die Dinge auch anwenderfreundlich aufarbeiten kann...

27. August 2019: Von Tobias Schnell an Chris _____

gibt es irgendeinen sachlichen Grund, hier zu unterscheiden zwischen Privatleuten und Unternehmen?

In meiner Aussage sollte keine Bewertung stecken - aber Florian hatte impliziert, dass ein Privatmann DIN-Normen erwerben muss, um vor einem OWi-Verfahren sicher zu sein. Deshalb die Differenzierung.

27. August 2019: Von Alexander Callidus an Wolfgang Lamminger

Meine Theorie dabei: in Deutschland sind die Verwaltungen bei LBA und DFS einfach zu groß, um vernünftige praxisrelevante Informationen zusammenzustellen. Da zählt eher das Prinzip, seinen eigenen Axxxx (Posten) abzusichern. In kleineren Verwaltungen sitzen die Verantwortlichen vermutlich einfach enger zusammen, sind mit praxisorientierten Leuten, allessamt selbst Piloten, besetzt und bringen die nötigen Informationen auf den Punkt.

Ich glaube, sie wollen nicht - und sie hassen ihren Job.

Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe“

27. August 2019: Von Chris B. K. an Achim Ö. Bewertung: +2.00 [2]

Also, an jemanden der das papierlos hat: Ist es vollständig identisch mit der Papierversion?

Ich habe die elektronische AIP als Zusatzpaket zu SkyDemon gekauft. Zumindest diese Version ist mit der Papierversion nicht identisch. Es fehlen ganze Kapitel.

Herauszufinden, daß ganze Kapitel fehlen, ist aber die private Aufgabe des Piloten. Das ist nirgendwo vor dem Kauf vermerkt, daß die AIP unvollständig ist.

27. August 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: -1.67 [2]

Lieber Sven,

ich respektiere Deine Meinung, aber es ist eben Deine Meinung. Als wenn ich mich richtig einnere durchaus rechtlich Gebildeter weisst Du doch sehr genau, dass es unser Rechtssystem heute explizit anders sieht - und die durchaus gefestigte Rechtsprechung des BVerwG als "schlicht nicht zu rechtfertigen" zu bezeichnen fände ich schon bei Verfassungsrichtern eine relativ starke Aussage.

Ich fände es von Dir daher nur fair, wenn Du neben Deiner eigenen Meinung hier auch z.B. BVerwG 3 C 21.12 zitieren würdest, in dem das BVerwG eben genau explizit sagt, dass es prinzipiell schon in Ordnung ist, dass die Veröffentlichung etwas kostet, so lange es nicht unzumutbar ist, sich davon Kenntnis zu schaffen.

So sagt es z.B.: "Dass der Erwerb eines unter Urheberrechtsschutz stehenden Regelwekes kostenpflichtig ist, bedeutet nicht per se eine unzumutbare Erschwernis des Zugangs" und hält in diesem Fall eine Fahrt von Bremen nach Lübek zur kostenlosen Einsichtnahme für zumutbar*.

Eine AIP oder ein Luftfahrthandbuch sollte zumindest an jedem Verkehrslandeplatz zur Einsichtnahme durch Piloten vorliegen. In so fern ist auch die Einsichtnahme dort zumutbar.

Wie gesagt: Deine persönliche Meinung in allen Ehren, aber unsere Gerichte sehen es halt anders!

Florian

* und um es gleich zu sagen: In diesem Urteil ging es nicht um eine Ordnungswidrigkeit, weil der Kläger ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat, um gerade die Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Wäre er mit seinem Boot einfach losgefahren, dann wäre es exakt der gleiche Fall.

27. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.33 [6]

Hi,

merkst du, dass du dich allein auf formaljuristische Kautelen berufst? Wo bleibt die Frage nach dem Sinn, dem Zweck, der Begründung? Unser Gesetzgeber hat, ebenso wie die Judikatur, weite Gestaltungsspielräume, und dabei kommt oft verbindlicher Blödsinn raus. Muss man sich dann halt dran halten, weil die Regeln nun mal so sind (ich halte mich auch an die Schließzeiten von Flugplätzen auf dem Lande, wo ich keinen belästige bei einer späten Landung). Aber wenn man den Sinn dummfugiger Regeln verteidigt, macht man sich mit Dummfug gemein. Das sagt dann eine ganze Menge über einen selbst aus. (Bewusst mache ich hier keine Urteilsanalyse des zitierten Urteils, es geht alleine um den Sinn und Zweck von Müllgesetzgebung.)

Mit der Aussage "ist zwar Schwachsinn, aber vorgeschrieben" hab ich überhaupt keine Probleme. Aber Schwachsinn zu verteidigen, ist hochgradig schwachsinnig.

Hier sind es verbindliche Verhaltensregeln. Die sollten klar, nachvollziehbar, transparent und ohne Schwelle verfügbar sein. Nicht in der ICAO-Sprache Spanisch in Keller eines RPs, sondern da, wo sie die Nutzer leicht wahrnehmen können, um die Regeln zu befolgen. Auch eine kostenpflichtige Loseblattsammlung erleichert nicht die Flugvorbereitung. Es gibt genug andere Dinge zu berücksichtigen. Mir wäre es z.B. lieber, die anderen Lufteilnehmer funken vernünftig, bereiten sich vernünftig aufs Wetter vor, holen sich einen ADS-B in Kobold fürs Dashboard und beschicken damit ihr Tablet, das rettet nämlich alles noch mehr Leben.

Vielleicht solltest du mal ein paar Fachartikel zum Thema Normenerosion oder Kafka und Havel lesen. Oder, da du gerne als gebildeter Laie Jura nacharbeitest, mal § 164 II BGB mit § 1 StVO/ § 242 StGB/ Art 31 GG vergleichen.

Wie dir sicherlich auffällt, kann man alle o.a. Normen barrierefrei in Millisekunden aufrufen. Welch gigantischer Publikationsaufwand.

Um mal meinen hochverehrten Strafrechtslehrer zu zitieren, der von Mandanten im Geschäftsreiseflugzeug aus EDHK zu Vorstandsetagen eingeflogen wurde - "wir sind vom Schwachsinn umzingelt". Er meinte aber nicht die Mandanten damit :-). Die beriet er nur in den Graubereichen des Wirtschaftsstrafrechtes.

Klare, eindeutige, bekannte Normen sind vorzugswürdig.

27. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +4.00 [6]

Aber ich merke du hast überhaupt keine Lust darauf, hier ernsthaft die sicherheitsrelevanten Aspekte

Nein, da hab ich wirklich keine Lust drauf! Weil ich es für völlig absurd halte, so etwas "sicherheitsrelevant" zu nennen. Wie oben schon geschrieben ist es da viel sicherheitsrelevanter, dass der TÜV in Deutschland nicht kostenlos ist.
Die "Logik", "ich werde gezwungen, unsicher zu fliegen weil sicheres Fliegen Geld kosten würde", ist ziemlich krank.

Das die AIP in Deutschland kostenpflichtig ist, mag unangenehm, unkomfortabel und doof sein - unsicher ist es nicht.

a) Das Geld kann die fliegerische Mehrheit nur einmal ausgeben.

b) Wir (im Durchschnitt) fliegen zu wenig. Fliegst du 300 - 900 h per anno, wie die normalen Berufspiloten je nach Geschäftsbereich? 2 - 4 Simulatorsitzungen im Jahr?

c) Wenn also Rentnerjetpilot Paul Platzrundenbomber für die VFR AIP Geld aufwenden muss, fehlt das im Budget für seine Übungsplatzrunden. Landegebühren und so, weißt schon. Und genau das macht es unsicher. Du kannst dir ja mal die Einkommenspyramide deiner alten Segelflugkameraden in Erinnerung rufen - jeder könnte sich eine olle Ka8 leisten, die wenigsten einen Sechssitzer mit Druckkabine. Sicherheitstraining und Routine kosten aber auch etwas, anteilig.

d) Wenn sein Pentium I sich dann mit 56 k - Modem einwählt, um die AIP SUPs herunterzuladen, ist das budgettechnisch leichter darstellbar als, sagen wir, aus diversen Bezahl- und Gratisquellen seinen Flug legal abzusichern. Vor allen Dingen, wenn das Bußgeld sein Flugbudget von vier Jahren wäre.

Wie Openflightmaps etc. zeigen, haben wir sogar Freiwillige, die das Fliegen für die Luftraumteilnehmer insgesamt günstiger gestaltet wird. Fluglehrer. Rasenmähende. Wir preisen uns da selbst raus, wenn wir derartigen Dummfug noch verteidigen: Es geht per Onlinepublikation? Danke, immer her damit. Ein Arbeitskreis von ITlern erlaubt die grafische Visualisierung von ED-Rs oder TFRs (anderer Kontinent) auf einer Seite wie Skyvector.com? Super, das Geld bleibt für Kunstflug, upset recovery, das PuF-Abo, ein Seenottraining oder den Seitenwindsimulator am Hungrigen Wolf über.

(für Unfug bei der Staatsquote in Frankreich wirst du hier sicherlich Dutzende Insider haben, da fallen auch mir so einige Beispiele ein - das Thema Flugverbotszonenpublikation gehört garantiert nicht dazu; dass man für den TÜV oder die JNP selbst bezahlt ist ja wohl offenkundig, hüben wie drüben).

27. August 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an  Bewertung: +4.00 [6]

Florian, was ich nicht kapiere, ist, wie Du "Veröffentlichungskosten" überhaupt als irgendetwas Ernsthaftes bezeichnen kannst!

Ein strukturiertes Datenformat ist zunächst einmal nichts anderes als ein Formular - da sollte man sich bestens auskennen. Nun schiebst Du diese 1-2 Kilobyte auf einen FTP- oder Webserver mit aktiviertem Directorylisting. Gibt es bei 1&1 für 8 Euro im Monat und sollte reichen. Wenn die 8 Euro gerade fehlen: Twittern würde mir auch reichen. WTF are "Veröffentlichungskosten"?

Richtig: Wer glaubt, dass 300 Euro Eintragungskosten für eine Zeile im Grundbuch über eine Grundschuld von 125.000 EUR oder 177 Euro für das, was der Informatiker einen Lock nennt ("Auflassungsvormerkung") gerechtfertigt seien, der wird Dir folgen können, was "Veröffentlichungskosten" betrifft.

P.S: Wer zu diesen Kosten "produziert", ist aber ein Teil eines Problems der Zukunftsfähigkeit.

27. August 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim Ö. Bewertung: +11.00 [11]

Achim, Deine Frage ist schon etwas untergegangen:

Gängiger als die "offizielle" elektronische AIP (die zumindest nach meiner Erinnerung auch noch teurer ist), sind eher die DFS-Abos z.B. in SkyDemon. Bei SkyDemon erhälst Du die Anflugblätter plus die VFR AIP als kostenpflichtige Zusatzoption. Die Lösung ist begrenzt benutzerfreundlich: Jenseits der Karten blendest Du den Reiter "Flugplätze" ein, dann "Meine Flughandbücher" (schon doppelt irreführend bis dahin). Dann erscheint "DFS German VFR AIP". Und ja: Dann ist auch "hochkomfortabel" das VFR SUP 15/19 in Form von Page 1 und Page 2 da. Siehe Screenshot. Bei den Anflugkarten ist es natürlich viel besser gelöst, die siehst Du direkt.

<Anfang Anhalter durch die Galaxis-Insider>

Also ja, grundsätzlich kannst Du es finden, und grundsätzlich lagen die Pläne zur Zerstörung der Erde für den Bau einer Hyperraumumgehungsstraße auch 50 Jahre beim zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri aus, sodass es wirklich Dein Problem ist, wenn Du Dich nicht um Deine ureigensten Angelegenheiten als Pilot kümmerst.

<Ende Anhalter durch die Galaxis-Insider>

Ich habe die AIP 2 Jahre auf Papier gehabt, und beim Einsortieren habe ich natürlich mir angesehen, was da auf den Seiten steht. Mit Papier hätte ich es gemerkt. Heute würde ich es nicht mehr merken. Aber ich würde auch mit Freuden einen Prozess durchziehen und keinen Strafbefehl akzeptieren. Und da ich eigentlich immer auf der FIS-Frequenz bin, wäre eine fehlende Warnung davor natürlich auch ein Baustein meiner Argumentation.

Das Beispiel von Lutz ist aber das Richtige: Wenn ich einen einwöchigen Flugurlaub plane, dann kann ich typischerweise erst 3 Tage vorher sagen, wo ich wohl in etwa 7 Tage halbwegs VFR fliegen kann: Im Norden, Osten, Süden oder Westen. Und ähnlich, wie wenn ich mit dem Auto planen würde, halte ich es für eine vertretbare Erwartungshaltung, dass in Europa einheitlich über die Regel informiert wird. Dafür war SERA ein großer Schritt. Und es ist mir in Deutschland peinlich, ausländischen VFRlern eigentlich einen Sack voll Warnungen "about the Platzrunde and the Anflugblatt" o.ä. mitgeben zu müssen.



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27. August 2019: Von Markus S. an Chris B. K. Bewertung: +4.00 [6]
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