Hi,
merkst du, dass du dich allein auf formaljuristische Kautelen berufst? Wo bleibt die Frage nach dem Sinn, dem Zweck, der Begründung? Unser Gesetzgeber hat, ebenso wie die Judikatur, weite Gestaltungsspielräume, und dabei kommt oft verbindlicher Blödsinn raus. Muss man sich dann halt dran halten, weil die Regeln nun mal so sind (ich halte mich auch an die Schließzeiten von Flugplätzen auf dem Lande, wo ich keinen belästige bei einer späten Landung). Aber wenn man den Sinn dummfugiger Regeln verteidigt, macht man sich mit Dummfug gemein. Das sagt dann eine ganze Menge über einen selbst aus. (Bewusst mache ich hier keine Urteilsanalyse des zitierten Urteils, es geht alleine um den Sinn und Zweck von Müllgesetzgebung.)
Mit der Aussage "ist zwar Schwachsinn, aber vorgeschrieben" hab ich überhaupt keine Probleme. Aber Schwachsinn zu verteidigen, ist hochgradig schwachsinnig.
Hier sind es verbindliche Verhaltensregeln. Die sollten klar, nachvollziehbar, transparent und ohne Schwelle verfügbar sein. Nicht in der ICAO-Sprache Spanisch in Keller eines RPs, sondern da, wo sie die Nutzer leicht wahrnehmen können, um die Regeln zu befolgen. Auch eine kostenpflichtige Loseblattsammlung erleichert nicht die Flugvorbereitung. Es gibt genug andere Dinge zu berücksichtigen. Mir wäre es z.B. lieber, die anderen Lufteilnehmer funken vernünftig, bereiten sich vernünftig aufs Wetter vor, holen sich einen ADS-B in Kobold fürs Dashboard und beschicken damit ihr Tablet, das rettet nämlich alles noch mehr Leben.
Vielleicht solltest du mal ein paar Fachartikel zum Thema Normenerosion oder Kafka und Havel lesen. Oder, da du gerne als gebildeter Laie Jura nacharbeitest, mal § 164 II BGB mit § 1 StVO/ § 242 StGB/ Art 31 GG vergleichen.
Wie dir sicherlich auffällt, kann man alle o.a. Normen barrierefrei in Millisekunden aufrufen. Welch gigantischer Publikationsaufwand.
Um mal meinen hochverehrten Strafrechtslehrer zu zitieren, der von Mandanten im Geschäftsreiseflugzeug aus EDHK zu Vorstandsetagen eingeflogen wurde - "wir sind vom Schwachsinn umzingelt". Er meinte aber nicht die Mandanten damit :-). Die beriet er nur in den Graubereichen des Wirtschaftsstrafrechtes.
Klare, eindeutige, bekannte Normen sind vorzugswürdig.