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23. August 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Ich kleb beim Autofahren mein Nummernschild auch immer mit Duct-Tape ab: Das wird von der Polizei doch eh nur dazu missbraucht, mir wegen kleinerer Vergehen wie bei Rot über die Ampel fahren oder durch die Fussgängerzone zu brettern eine Strafe reinzudrücken.

Mich würde mal interessieren, ob tatsächlich schon mal jemand wegen ""kleinerer Vergehen" (also z.B. Nichteinhaltung der Halbkreisflughöhen) was vom BAF gehört hat oder ob das so ein "Eigenes Fehlverhalten Rechtfertigungsmythos" ist und das BAF sinnvollerweise erst dann einschreitet, wenn man z.B. durch Luftraum Charlie brettert und dabei Verkehrsflieger gefährdert.

P.S.: Ja, ich weiss selber, dass der Vergleich hinkt. Schliesslich stört das abgeklebte Kennzeichen nur die Polizei (ausser, dass er rechtswidrig ist) während das Ausschalten des Transponders andere Verkehrsteilnehmer aktiv gefährdet


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