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Luftrecht und Behörden | Wer ist bei einer Einweisung verantwortlich?  
9. Mai 2018: Von Nicolas Nickisch 

gerade kam bei einer Diskussion die Frage auf, wer eigentlich bei einer Einweisung verantwortlich ist.

Konkret ginge es um eine Einweisung auf E-klasse. keine Differenzschulung; nur Einweisung auf dem Muster oder auch vetrautmachung. Auch kein Type-rating oder ähnliches.

Mein Stand war bislnag, daß man sich auch notfalls selber "einweisen" kann. Handbuch zweimal von links nach rechts geblättert = "vertraut " gemacht und los.

Die Steigerung wäre, daß man jemand zusätzlich mitnimmt, der entsprechende Kompetenz mitbringt und dem Einzuweisenden Tips gibt. Der Einzuweisende ist dann PIC und verantwortlich. So meine Theorie.

Die nächste Steigerung: Der Einweiser ist FI. Ändert sich dann was ?

Oder liege ich da grundlegend falsch?

9. Mai 2018: Von Lutz D. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Hi Nick, aus der Huefte geschossen - es gab dazu einen Artikel im Fliegermagazin vor einigen Jahren (Dr. Winkler). Dort wurde die Ansicht geaeussert, dass der CRI/FI im Prinzip immer PIC, wenn er den Flugverlauf beeinflusst. Das duerfte auch bei solchen Einweisungen, die nicht geregelt sind, zutreffen.

9. Mai 2018: Von Tee Jay an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Wie heisst es so schön: PIC ist derjenige, der am Pilotensitz sitzt oder vom Halter als PIC bestimmt wurde. bei Einweisungsflügen (kein Rating, keine Schulung und kein Prüfungsflug wie oben gesagt) sollte man allein aus juristischem Eigenschutz zuvor festgelegt haben, wer genau fliegt.

Ein Fallbeispiel: Ein lizenzierter Pilot und Halter holt sich einen FI als Sicherheitspiloten, dieser greift bei der Landung ein, um eine harte Landung abzumidlern, schafft dieses jedoch nicht. Bugrad knickt ein, beide verletzt, Maschine Totalschaden. Plötzlich steht Aussage gegen Aussage: Der Halter sagt: Der Pax hat unerlaubterweise in die Steuerung eingegriffen. Der FI sagt, das sei genau Sinn und Zweck warum er mitgeflogen sei.

9. Mai 2018: Von Florian S. an Nicolas Nickisch

Das ist theoretisch relativ leicht zu beantworten, praktisch aber durchaus schwieriger:

Wenn es sich um eine „Einweisung“ als teil des Vertrautmachens mit dem Flieger handelt, dann hat der Einzuweisende sich ja vorher - zumindest nach seinem eigenen Verständnis und dem des FI der mitfliegt - noch nicht hinreichend selbst vertraut gemacht. Er darf daher gar nicht PIC sein, weil dazu das Vertrautmachen Voraussetzung ist.

Wenn sich der „Einzuweisende“ (den man dann zweckmäßigerweise nicht so nennen würde) bereits selber hinreichend mit dem Flugzeug vertraut gemacht hat und nur einen befreundeten Flieger mitnimmt, dann kann die Sache anders aussehen. Aber auch da würde man zunächst vom äußeren Anschein davon ausgehen, dass - gerade wenn ein FI mit einem nicht-FI fliegt - im Zweifellsfall der Flug doch teil der Vertrautmachung ist.

Zwei Spezialfälle können noch interessant sein:

  • Wenn der Einweisungsflug teil einer reglementierten Vertrautmachung ist (z.B. Dass der Verein vorschreibt, dass man einen solchen machen muss, um ein bestimmtes Flugzeug fliegen zu dürfen), dann wird man kaum anders können, als wie im ersten Absatz den Einweiser als PIC anzusehen
  • Wenn der „Einweiser“ selber nicht mit dem FLugzeug vertraut ist, kann er natürlich nicht PIC sein, weil er das gar nicht darf - dennoch kann es ja Sinn machen, nach eigener Vertrautmachung mit dem Flugzeug einen FI zum ersten Flug mitzunehmen, der dieses zwar nicht kennt, aber einem zur Not helfen kann, wenn es ein Problem auftritt
9. Mai 2018: Von Nicolas Nickisch an Florian S.

Vielen Dank für Deine Kommentare.

Der zweite Spezialfall wäre wohl die realistischste Auslegung.

Es handelt sich um einen reinen privat genutzten Flieger - kein verein oder gar gewerblicher Vercharterer.

9. Mai 2018: Von Christian Weidner an Nicolas Nickisch
9. Mai 2018: Von Peter Aster an Christian Weidner

Man muss meiner Meinung nach unterscheiden, aus welchem Grund man den PIC definieren will.

Wie in Österreich gilt auch in Deutschland eine Trennung zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht. Die meist hier zitierten Gesetze aus dem Bereich der Luftfahrt definieren den PIC vorerst nur einmal im öffentlich rechtlichen Sinn gegenüber der Behörde.

Das Zivilgericht kann, muss sich aber nicht bei der Auslegung an das öffentliche Recht (und selbst damit verbundene höchstgerichtliche Entscheidung) binden.

D.h. ist ist zuerst die Frage zu klären, warum Du wissen willst, wer PIC (bzw. verantwortlicher Luftfahrzeugführer wie das in Österreich - und in Deutschland glauch ich recht ähnlich - heisst) ist. Handelt es sich um eine rein öffentlich rechtliche Frage oder eine zivilrechtliche Frage.

Falls ersteres wird die Abgrenzung recht eng und nahe an der recht detaillierten Gesetzesmaterie gezogen sein, insbesondere wenn es um Anrechnung von Flugzeiten oder Bussgeldbescheiden geht.

Im Zivilrecht greift zuerst das ABGB (BGB in Deutschland ?). Und da kann eine eine Haftungsfrage wesentlich weiter gehen, aber auch wesentlich weniger weit als es das öffentliche Recht definiert. Grundsätzlich gilt nämlich die Vereinbarung, egal ob der Copilot FI, FE oder Gott ist (ja auch der fliegt in katholischen Flugzeugen immer mit!).

Also nur weil eine Flugschule einen FI oder ein bestimmtes Mitglied für einen Einweisungsflug vorschreibt, heisst das noch lange nicht, dass dieser dann PIC ist. Je genauer die Statuten (oder ein vorher abgeschlossener Vertrag) oder auch der Anschein, Treu und Glauben und dergleichen es definieren kann dieser jemand tatsächlich nur PAX oder PIC sein.

Geht es also um zivilrechtliche Fragestellungen, würde ich persönlich das so regeln, dass ich mit dem Copiloten (mit dem Verein reicht hier nicht automatisch) in einem Vertrag (idealerweise schriftlich) vereinbare, der klar regelt, wie dessen Position anzusehen ist. Denn selbst wenn der Einzuweisende als PIC definiert ist, entbindet dass den Copiloten (FI, FE) nicht automatisch, insbesondere wenn dieser PAX ja gerade wegen seiner Erfahrung mitgenommen wird und somit eine Sachverständigenfunktion einnimmt. In Österreich wird das Sachverständigenhaftung genannt und die geht SEEEEHR weit. Sie wird wahrscheinlich nicht in adhoc-Situationen greifen. Wenn aber der Schaden auf eine fehlerhafte Beurteilung oder Empfehlung des Copiloten zurück zu führen ist, dann wird das zumindest auf Schadensteilung hinauslaufen.

Es gibt zu dieser Materie sehr viele Urteile im Bereich der Bergführer- und Schilehrerhaftung, Pisten- und Wegehaftung (für den Halter interessant) die auf dasselbe Prinzip abstellen.

Das ist die Situation in Österreich, aber ich kann mir vorstellen, dass Deutschland da ganz ähnlich funktioniert, auch da sich ABGB und BGB ja recht ähneln und in Zweifelsfragen ja sogar auf die deutsche Rechtssprechung für Auslegungszwecke gern zurück gegriffen wird.

9. Mai 2018: Von Florian S. an Tee Jay

Wie heisst es so schön: PIC ist derjenige, der am Pilotensitz sitzt oder vom Halter als PIC bestimmt wurde. bei Einweisungsflügen (kein Rating, keine Schulung und kein Prüfungsflug wie oben gesagt) sollte man allein aus juristischem Eigenschutz zuvor festgelegt haben, wer genau fliegt.

Wobei im Zweifels(un)fall die Gerichte schon genau prüfen, wer jenseits aller scheinbaren Festlegungen faktisch PIC war. So hilft z.B. selbst ein schriftlich festgehaltenes "A ist PIC" nichts, wenn gleichzeitig klar war, dass falls was schief geht der FI B das Steuer übernehmen soll, etc.
Der äußere Anschein deutet eben gerade meist daruf hin, dass wenn ein FI mit einem nicht FI einen solchen Flug durchführt, der FI eben gerade dazu da ist, um Fehler zu korrigieren, also faktisch PIC ist. Sonst müsste man die Frage beantworten, warum man ihn überhaupt mitgenommen hat. Darum gehen Gerichte meist davon aus, dass der mit der höherwertigen Lizenz der PIC ist.

Natürlich gibt es davon Ausnahmen: Wenn der FI gar nicht die Berechtigung hat, dieses Flugzeug als PIC zu fliegen, dann ist die Sache klar. Auch wenn ein 10.000 Stunden Nicht-FI mit einem ganz jungen FI fliegt wird man nicht gleich davon ausgehen, dass der FI PIC war. Aber solche Ausnahmen muss man im Einzelfall sehen.

Ein Fallbeispiel: Ein lizenzierter Pilot und Halter holt sich einen FI als Sicherheitspiloten, dieser greift bei der Landung ein, um eine harte Landung abzumidlern, schafft dieses jedoch nicht. Bugrad knickt ein, beide verletzt, Maschine Totalschaden. Plötzlich steht Aussage gegen Aussage: Der Halter sagt: Der Pax hat unerlaubterweise in die Steuerung eingegriffen. Der FI sagt, das sei genau Sinn und Zweck warum er mitgeflogen sei.

Der Fall ist langweilig: Der FI haftet. Ob er dies macht, weil er PIC war oder wegen unerlaubten Eingriff in den Luftverkehr ist nur für Juristen (und evtl. Versicherungen) relevant.
Viel spannender sind die Fälle, in denen der FI nicht eingreift und das Flugzeug crasht. Als "Passagier" hätte er alles richtig gemacht. Als PIC hätte er eingreifen müssen!

9. Mai 2018: Von Florian S. an Peter Aster

Grundsätzlich gilt nämlich die Vereinbarung, egal ob der Copilot FI, FE oder Gott ist (ja auch der fliegt in katholischen Flugzeugen immer mit!).

Ja und nein - wie beschrieben gilt zwar natürlich die Vereinbarung, aber eben die faktische und nicht unbedingt die mit Worten geschriebene. Nur weil ich fälschlicherweise im "Vertrag" jemanden als PIC bezeichne, dem anderen aber die Rolle der Überwachung und im Zweifellsfall des Eingreifens im Flug gebe (also genau die Rolle des PIC) heisst das nicht, das ersterer dann auch PIC ist.

Also nur weil eine Flugschule einen FI oder ein bestimmtes Mitglied für einen Einweisungsflug vorschreibt, heisst das noch lange nicht, dass dieser dann PIC ist.

Diesen Fall sehe ich relativ eindeutig und anders als Du: Wenn die Flugschule oder der Vermieter vorschreibt, dass ich einen Einweisungsflug machen muss (evtl. sogar mit einer bestimmten Person) bevor ich alleine den Flieger mieten darf, dann kann ich nicht PIC sein. So ein Einweisungsflug mit einem vorgeschriebenem FI währe komplett sinnlos, wenn ebenjener FI nicht eingreifen darf, wenn ich Mist baue. Wenn er es aber darf, dann ist er PIC.
Im Umkehrschluss bedeutet dass, das die Flugschule genau wollte, dass der FI/Einweiser PIC ist, auch wenn sie in einem Vertrag aus vermeintlichen Haftungsgründen was anderes schreibt.

9. Mai 2018: Von Peter Aster an Florian S.

Ja und nein - wie beschrieben gilt zwar natürlich die Vereinbarung, aber eben die faktische und nicht unbedingt die mit Worten geschriebene.

Richtig, im Rechtssatz des OGH steht dann aber trotzdem "die getroffene Vereinbarung". Aber richtig, schriftlich alleine kann kann auch während des Fluges abgeändert werden ("Übernimm mal").

Nur weil ich fälschlicherweise im "Vertrag" jemanden als PIC bezeichne, dem anderen aber die Rolle der Überwachung und im Zweifellsfall des Eingreifens im Flug gebe (also genau die Rolle des PIC) heisst das nicht, das ersterer dann auch PIC ist.

Mir persönlich wäre nur die Definition des PIC auch zu wenig.

Wenn die Flugschule oder der Vermieter vorschreibt, dass ich einen Einweisungsflug machen muss (evtl. sogar mit einer bestimmten Person) bevor ich alleine den Flieger mieten darf, dann kann ich nicht PIC sein. So ein Einweisungsflug mit einem vorgeschriebenem FI währe komplett sinnlos, wenn ebenjener FI nicht eingreifen darf, wenn ich Mist baue. Wenn er es aber darf, dann ist er PIC.

Das mit dem Eingreifen ist eher nicht das Problem, der handelnde ist Schadensverursacher (sofern nicht der Andere etwas Unterlassen hat), egal wie die Vereinbarung ausschaut. Wie du ja selbst schreibst wäre eher die Frage nach dem Nichteingreifen (also einem Unterlassen) relevant. Und da reicht mir bei einer Einweisung die nur auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung (auch wenn der Verein so etwas "vorschreibt") nicht aus, damit ich mich haftungsfrei sehe. Das müsste in dieser Vereinbarung schon klar geregelt sein. Nur die Bedingung, dass irgend jemand anderes mitfliegen muss alleine, würde ich nicht als Verschiebung des PIC sehen (bei zwingend laut Gesetz /EUVO vorgesehenem FI/FE sieht das wahrscheinlich auch das Zivilgericht anders).


Im Umkehrschluss bedeutet dass, das die Flugschule genau wollte, dass der FI/Einweiser PIC ist, auch wenn sie in einem Vertrag aus vermeintlichen Haftungsgründen was anderes schreibt.

Das zu ergründen ist dann Sache des Zivilrichters, der dann natürlich auch die Gebarung des Vereins / Halters mit anderen Mitgliedern/Nichtmitgliedern udgl. sich anschauen wird (wenn man es einwendet). Das geschriebene Wort ALLEINE reicht nicht aus. Da bin ich voll bei Dir.

Aber ohne was geschriebenes schaut es noch schlechter aus. Deswegen würde ich bei der Übernahme des Flugzeuges (also noch am Boden) mit dem "vorgeschriebenen" PAX-PIC nocheinmal und unabhängig von dem was der Verein/Halter sagt klären (und das am Besten schriftlich) welche Roller dieser PAX-PIC prinzipiell hat. Wenn man das natürlich dann wieder mündlich abändert ... im Flug ... wird der Nachweis schwieriger.

Zusammenfassend und damit Deinem Einwand folgend: Viel schreiben, insbesondere wenn man fremd zum Halter/PAX-PIC ist und bei bekanntem Verein/PAX-PIC unbedingt beachten, dass es auch auch das bisher gelebte Verhalten ankommt, dass der Einzuweisende vielleicht auch wahrgenommen hat. Und am allerbesten auch noch die Cockpitgespräche aufzeichnen und eine Kamera mitführen.

Also Einsteigen mit dem guten Gefühl dass man weiss wer Schuld hat, wenn man abstürzt ;-)

9. Mai 2018: Von Tee Jay an Peter Aster

Die BFU hat anhand dieses Falles die Sitaution PIC/Fi einmal näher beleuchtet und ganz klare Handlungsempfehlungen gegeben, gerade wenn zugleich auch ein Kompetenzgefälle vorliegt.

Auch auf die Frage, was und wer ein "Sicherheitspilot" ist wird eingegangen. Ein Sicherheitspilot wird lediglich in der JAR-FCL 3.035 im Zusammenhang mit Einschränkungen der medizinischen Tauglichkeit definiert. Ansonsten wird dieser Begriff relativ frei verwendet. Ich zitiere:

Die Verantwortung des als „Sicherheitspilot“ (nicht nach JAR-FCL 3.035) agierenden Piloten ist im Luftrecht nicht festgelegt (...) Er hat keine rechtlichen Voraussetzungen in die Steuerung des Flugzeuges einzugreifen.

Daher empfehle ich dringend zum juristischen Eigenschutz vorher die "Hackordnung" abzustimmen, entweder in einem Verein durch Satzung, in einer gewerblichen Flugschule schriftlich oder meinetwegen bei Start am Funk "PIC sitzt rechts".

10. Mai 2018: Von Chris _____ an Tee Jay

In N-reg duerfen regelmaessig CFI und "Schueler" beide die Zeit als PIC loggen, sofern der "Schueler" schon das passende Rating hat, also zB bei einem Flight Review.

In D-reg nicht. Der Sinn des "es kann nur einen geben" erschliesst sich nicht.

Log-technisch nicht, und auch haftungsrechtlich nicht. Eine Einigung "vorher", wer PIC ist, ist ja wohl sehr theoretischer Natur. Oder will jemand ernsthaft behaupten, auch im Gefahrenfall wuerde die vorher getroffene Aufteilung zwingend eingehalten?

10. Mai 2018: Von Florian S. an Chris _____

Der Sinn des "es kann nur einen geben" erschliesst sich nicht.

Der Sinn ist aus meiner Sicht relativ einfach: Im Notfall hat man nicht die Zeit, dass zwei Piloten (die noch dazu regelmäßig keine Ausbildung zur Zusammenarbeit im Zweimann-Cockpit haben) erst mal ausdiskutieren, was man tun könnte und dann so lange abstimmen, bis sie zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen sind.

Deswegen kann es aus rein praktischer Sicht nur einen geben, der im Notfall die Entscheidungen trifft. Diesen nennt man PIC.

Da Notfälle eher selten und überraschend auftreten, ist es richtig und wichtig, im Vorfeld 100% klar darüber zu sein, wer das ist. Bei mir ist es z.B. immer Teil des Abflugbriefings, wenn ich mit einem anderen Piloten zusammen fliege (insb. wenn es ein FI ist): "In any case my control" oder eben "In case of emergency, your control after annoncement".

Ob das dann in der Praxis auch so funktioniert, habe ich zum Glück noch nicht ausprobiert

10. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

CT: Der Sinn des "es kann nur einen geben" erschliesst sich nicht.

FS: Der Sinn ist aus meiner Sicht relativ einfach

Ihr redet nicht vom gleichen: Auch in der FAA-Welt gibt es rechtlich nur einen PIC. Der Unterschied ist, dass dort „acting PIC“ und „logging PIC“ zwei völlig unabhängige Dinge sind: Der PIC kann PIC sein, und trotzdem nicht eine Minute loggen dürfen.

10. Mai 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Ah, ok. Da ich mich in der FAA-Welt nicht wirklich auskenne, kann/will ich das nicht kommentieren.

Die EASA-Regelung erscheint mir aber durchaus logisch:
Wer PIC ist, darf Zeit als PIC loggen und wer nicht PIC ist, darf das nicht.

Ich würde es eher als unlogisch empfinden, dass jemand der nicht PIC ist dennoch Zeit als PIC loggen dürfte.

Oder, wie Heidegger sagen würde: Seiendes kann nicht aus Nichtseiendem entstehen denn Nichtseiendes ist ja nicht ;-)

10. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Wer PIC ist, darf Zeit als PIC loggen und wer nicht PIC ist, darf das nicht

Ganz so einfach ist das nach EASA auch nicht, selbst wenn die oben verlinkte NfL so interpretiert werden kann. Die steht aber teilweise im Widerspruch zu FCL.050 und dessen AMCs.

10. Mai 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Ganz so einfach ist das nach EASA auch nicht, selbst wenn die oben verlinkte NfL so interpretiert werden kann. Die steht aber teilweise im Widerspruch zu FCL.050 und dessen AMCs.

Kannst Du hierzu etwas mehr schreiben? Wer darf PIC-Zeit nach FCL.050 loggen obwohl er nicht PIC ist?

10. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Kannst Du hierzu etwas mehr schreiben? Wer darf PIC-Zeit nach FCL.050 loggen obwohl er nicht PIC ist?

AMC1 FCL.050 (b):

  1. (iii) the holder of an instructor certificate may log as PIC all flight time during which he or she acts as an instructor in an aircraft;

  2. (iv) the holder of an examiner’s certificate may log as PIC all flight time during which he or she occupies a pilot’s seat and acts as an examiner in an aircraft;

Ein FI oder FE kann durchaus auch als Lehrer tätig sein, ohne "legal PIC" zu sein. Nach o.g. Regeln darf er dann loggen, nach der NfL nicht.

10. Mai 2018: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Die FAA-Regel finde ich pragmatisch: weil tatsaechlich ein Flug (selbst auf dem rechten Sitz) wohl immer beiden qualifizierten Piloten hilft in Uebung zu bleiben, und damit es keine Diskussionen und "Bescheisserles" beim Loggen gibt, wird einfach das erlaubt, was die Leute sowieso wollen: beide duerfen loggen. Warum auch nicht.

Pragmatismus.

10. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

In der EASA dürfen auch oft mehrere Personen denselben Flug loggen, z.B. lt. der zitierten NFL der linke als DUAL, der rechte (FI) als PIC im Rahmen einer Schulung oder im Zwei-Mann-Cockpit der linke als PIC, der rechte als COP.

Bei einigen Vorschriften, z.B. Verlängerung, wird dann nur unterschieden, wieviel Flugzeit jeweils in einer Rolle erforderlich ist, meist nach Gesamtflugzeit (einschl. DUAL, COP) und Zeit als PIC.

Ich finde das grundsätzlich nicht verkehrt, sofern eben auch die Zeit als DUAL oder COP als relevant für das Erfüllen der Anforderungen gilt. Und dass dann noch ein Mindestmaß an PIC-Zeit erforderlich ist, ist auch nicht verkehrt.

Michael

10. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Chris _____

beide duerfen loggen. Warum auch nicht

Das stimmt nicht: Zwei PPL-Piloten in einem SPA dürfen auch nach Part 61 nicht beide die Zeit loggen. Vereinfacht gesagt loggt in diesem Szenario laut FAA derjenige PIC, der „rated in category and class“ und gleichzeitig „sole manipulator of the controls“ ist. Das kann auch der legal PIC sein, muss es aber nicht. Wenn der legal PIC nicht steuert, darf er auch nicht loggen.

10. Mai 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Ein FI oder FE kann durchaus auch als Lehrer tätig sein, ohne "legal PIC" zu sein. Nach o.g. Regeln darf er dann loggen, nach der NfL nich

In welcher Fallkonstellation wäre denn ein Instructor als Instructor tätig, ohne PIC zu sein? Oder ein Examiner als Examiner tätig ohne PIC zu sein?

Ernstgemeinte Fragen - die auch jenseits dessen, ob man irgendwo ne Stunde mehr oder weniger aufschreibt massiv praktische Relevanz haben: Es ist bei komplexeren Flugzeugen ja durchaus üblich, dass in der Versicherung die zugelassenen Piloten namentlich genannt sind. Wenn dann jemand als PIC damit fliegt, der nicht in der Versicherung steht, dann ist das nicht nur illegal, sondern im Fall eines Unfalls extrem teuer...

10. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Florian S.

Ein tpyischer Fall, in der der FI als FI tätig ist, aber nicht PIC, ist der Soloflug eines Schülers. Diese Zeit kann ich als FI nicht loggen, weder als Flugzeit noch als PIC, sie ist aber lizenzrechtlich als Tätigkeit relevant, z.B. bei der Aufhebung der Restricted Priviledges.

Michael

10. Mai 2018: Von Tee Jay an Florian S.

Es ist bei komplexeren Flugzeugen ja durchaus üblich, dass in der Versicherung die zugelassenen Piloten namentlich genannt sind.

Betrifft nicht nur komplexere Flugzeuge. Namentliche Hinterlegung der PICs bzw. die Auflage, daß zuvor mit einem FI eine Einweisung zu machen sei, das gibt's bereits bei ULs.

10. Mai 2018: Von Florian S. an Mich.ael Brün.ing

Ein tpyischer Fall, in der der FI als FI tätig ist, aber nicht PIC, ist der Soloflug eines Schülers. Diese Zeit kann ich als FI nicht loggen, weder als Flugzeit noch als PIC

Hier geht jetzt gerade was durcheinander: Tobias schrieb von Situationen, in denen der FI als Insgtructor tätig ist, aber nicht PIC und dennoch Zeit als PIC loggen darf. Da fällt mir kein Fall ein...


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