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Reise | Einschätzung Renters Agreement, Flugreise Florida  
6. April 2018: Von Maximilian Mann 

Hallo allerseits

Wir sind zwei begeisterte Flieger (30 und 35) und haben uns für einen Fliegerurlaub in Florida entschieden. Die Letter of validation haben wir schon erhalten und Ende Monat soll es los gehen.

Wir haben ca. 85 bis 130h und fliegen hauptsächlich Robin & C172.

Bei meinem letzten Urlaub in Florida (Weihnachten 2017) hab ich mir mal ein paar Flugschulen angeschaut an der Südostküste und mir die Flieger zeigen lassen um allgemein mal ein "Gefühl" für den Betrieb zu erhalte.

Nun haben wir uns für einen kleinen Betreiber am Flugplatz Palm Beach Lantana (KLNA) entschieden und ich bin in Gesprächen mit Ihnen um alles zu organisieren. LINK zum Anbieter

Ich habe das Renters Agreement mal durchgelesen, da ich aber noch nie in den USA geflogen bin, kann ich es schwer einschätzen bzw. abschätzen wie gut/schlecht die Bedingungen im Verhältnis zu anderen Flugschulen bzw. den üblichen Bedingungen (so weit man dies überhaupt sagen kann) sind. Ich habe gestern auch mit der AOPA Kontakt aufgenommen und Ihnen mal das Agreement geschickt.

Und nun zu meiner Frage:

Wer hat Erfahrung mit Chartern in den USA und kann sich den Vertrag mal anschauen und mir helfen bzw. mir Tipps geben?

Besonders der letzte Satz ist für mich nicht ganz klar:

"NOTICE OF INSURANCE COVERAGE
As a Renter of an aircraft, the undersigned Operator hereby provides notice that:
1) You are insured under policy or policies of insurance provided by the undersigned
Operator and providing liability coverage to renters of aircraft in the following
amount: $100,000 each occurrence
2) AIRCRAFT PHYSICAL DAMAGE IN FAVOR OF THE PILOT IS NOT
MAINTAINED. Renter expressly acknowledges that he is not an “Insured” for any damage to the
aircraft under any insurance contract or policy in the name of or for the benefit of PBFT and he is
personally responsible for any and all damages to the aircraft that occur during the rental period."

-->Das ganze Dokument kann man hier finden LINK

Heisst das der PIC per Vorfall nur bis 100´000 USD versichert ist?

Den zweiten Satz verstehen wir auch nicht wirklich, was da mit in "Favor of the Pilot" gemeint wird ist mir schleierhaft.

Beste Grüsse aus Konstanz

Max

6. April 2018: Von Lars Kaderali an Maximilian Mann

Hallo Max,

ich verstehe die Sätze so dass

  • der erste Satz sich auf die Haftpflichtversicherung bezieht. Es besteht eine Haftpflichversicherung über 100.000 USD, die im Falle eines Unfalls Schaden von Dritten Abdeckt (also z.B. Flurschaden bei Notlandung etc.), Personenschaden von Dritten, etc.
  • Der erste Satz bezieht sich insbesondere NICHT auf den Piloten und Ansprüche des Piloten, d.h. Du selber bist bei einem Unfall nicht versichert im Sinne z.B. einer Unfallversicherung.
  • Nachfragen würde ich, ob die Haftpflicht gegenüber Mitfliegern greift (Insassenversicherung). Ich vermute Nein.
  • Schäden am Flugzeug sind nicht versichert

Dies wäre meine Interpretation der kurzen Notiz. Im Zweifel würde ich einfach nochmal bei dem Vercharterer nachfragen. Ggf. kann gegen zusätzliche Gebühr eine weitere Versicherung abgeschlossen werden.

Insgesamt ist die Versicherung eher gering. 100.000 Euro sind im Schadensfall sehr schnell weg. Auf Schäden am gemieteten Flugzeug selber bleibst Du komplett sitzen.

6. April 2018: Von Lars Kaderali an Maximilian Mann
6. April 2018: Von ch ess an Maximilian Mann

Für mich wäre das ein Grund sich sehr gut selbst zu versichern, der Vertrag ist sehr schön verzurrt für den Vermieter.

A (2) kannst du eigentlich nur bestätigen, wenn du ordentlich Zeit und Kenntn isse mitbringst. Aber du bestätigst erstmal, das der Flieger voll i.O. war bei Übergabe... Und USA law is WYSIWYG - wenig schützendes Coded Law (wie BGB, was einige Vertragsklauseln unwirksam machen würde), allenfalls favorable case law (also Präzedenzfälle)

B (2) ist deutlich - du bist für alle Schäden und Verluste unterwegs verantwortlich. Das wird dann spannend, wenn ein Defekt "auch" durch falsche Nutzung verursacht werden kann.

G Falls es bei der Durchsetzung von Vermieterinteressen Rechtskosten gibt erstattest du dem Vermieter die.

Insurance: 100k$ ist in de USA nicht viel - und es ist nur die Haftpflicht.

Alles andere müsstest du selber versichern oder bei Schaden eben selbst leisten.
Letzteres ist dort anscheinend anders geregelt als in Europa wo es nur der Selbstbehalt ist.

Ich würde aber dort mal nachfragen, vllt bieten sie auf Nachfrage die Möglichkeit an, dich gegen Aufpreis temporär in ihre Versicherung als Insured Party aufzunehmen.

Das von hier aus mit einem nicht-US-Versicherer zu regeln ist bestimmt nicht einfacher/günstiger.

6. April 2018: Von Peter Bösch an Maximilian Mann

AOPA (USA) bietet eine spezielle Renters Insurance an (auch für nicht Mitglieder).

Info hier: https://insurance.aopa.org/aviation/renter-insurance

7. April 2018: Von Timm H. an Maximilian Mann

Wie schon erwähnt, hol dir eine renters insurance von der AOPA

Viele vercharterer verlangen das sowieso.

viel spass im gelobten (GA-) Land!!

12. April 2018: Von Maximilian Mann an Timm H.

Hallo allerseits

Ich möchte mich erstmal bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben mir zu antworten. Ohne eure Hilfe, hätte ich mich wahrscheinlich nicht halb so lange mit der Thematik befasst.

1.

Ich habe mich mittlerweile über die AOPA Renters Insurance informiert und werde diese wahrscheinlich abschliessen. Als GA Frischling, bin ich erstaunt wie teuer diese Versicherung ist, bei den Risiken in den USA sind die Prämien aber nachvollziehbar.

Anbei eine Übersicht der Versicherungs Prämien der AOPA Renters Insurance (LINK)

(Leider hab ich es nicht geschaft Bilder hier hoch zu laden... Und ich habs mit 3 Browsern probiert :-(

-->Für 1Mio USD Property damage Liability & 100´000 USD Passanger Sub-Limit zahlt man als AOPA Mitglied 109$ für ein Jahr

-->Für 200´000 USD Damge to Non-Owned Aircraft zahlt man dann happige 1´805.- USD im Jahr

Total sind das dann ca. 2000.- USD

Fazit: Wenn man die Versicherung auf einen Urlaub (in dem man vielleicht 20-30 Flugstunden fliget) umlegt, dann sind das allein 110.- bis 75.- USD/ Flugstunde :-P da relativiert sich das fliegen in den USA schon sehr :-P.

2.

Da der Vertrag der Flugschule in Lantana schon ziemlich schlechte Bedingung für den Mieter mit sich bringt, haben wir uns nun entschlossen nur den ersten Teil unseres Urlaubs (in dem wir unsere Validierung/BFR absolvieren werden), bei der Flugschule in Lantana zu verbringen. Denn in dieser Zeit ist der Fluglehrer PIC und somit greift dann seine Deckung. Wir sind dann wie in den USA üblich nicht versichert :-p

Für den zweiten Teil des Urlaubs, werden wir dann wahrscheinlich eine schöne 172 SP mit G100 bei Paragon Flight mieten, die wurden 2014 von der AOPA ausgezeichnet und machen auch einen sehr netten Eindruck. Sie haben 10 172er, alle jünger als 2006 und am Telefon waren sie echt super freundlich.

Anbei deren Renters Agreement:

LINK

Ich konnte leider keine genaue Angaben im Renters Agreement zur Versicherung finden, und habe bei Paragon Flight detaliertere Angaben angefortert mal schauen was von denen kommt.

Per Mail meinte einer der Chefs:

Our insurance policy is a 1million smooth policy. That means, it covers 1 million liability and medical payments. The entire hull coverage is also covered. The only responsibility you would have as a customer would be the $1000 deductible if a claim were filed. This policy is outlined in our renter agreement that would be completed prior to your rental period. "

Hört sich schon viel besser an als der Vertrag bei Palm Beach Flight training.

Gruss

Max

12. April 2018: Von ch ess an Maximilian Mann

Deutlich besser!

Ich faende ihn akzeptabel. Man weiss vorher nicht wie es gelebt wird, aber der Vermieter schiebt nicht alles weg.

13. April 2018: Von T. Magin an ch ess

„Leider hab ich es nicht geschaft Bilder hier hoch zu laden... Und ich habs mit 3 Browsern probiert :-(“

Du musst Flash installieren. Ja, gruselig ... aber anders geht‘s hier nicht.

13. April 2018: Von Friedhelm Stille an Maximilian Mann

Nur der Ordnung halber, auch wenns etwas off topic ist:

BFR/Lizenz umschreiben habt ihr ja schon eingeplant und ist keine grosse Sache.

Euer EASA Medical könnt ihr aber nicht umschreiben lassen. Ihr braucht ein eigenständiges FAA Medical, am besten vorher in Deutschland ausstellen lassen.

Bei Paragon wahr ich auch mal kurz. Aus meiner Sicht ok.

Gruss

Friedhelm

13. April 2018: Von Maximilian Mann an T. Magin
„Leider hab ich es nicht geschaft Bilder hier hoch zu laden... Und ich habs mit 3 Browsern probiert :-(“Du musst Flash installieren. Ja, gruselig ... aber anders geht‘s hier nicht.

O danke für den Tipp, das erklärt natürlich warum ich die Bilder nicht hogeladen bekommen habe :-p

13. April 2018: Von Maximilian Mann an Friedhelm Stille

Nur der Ordnung halber, auch wenns etwas off topic ist:

BFR/Lizenz umschreiben habt ihr ja schon eingeplant und ist keine grosse Sache.

Euer EASA Medical könnt ihr aber nicht umschreiben lassen. Ihr braucht ein eigenständiges FAA Medical, am besten vorher in Deutschland ausstellen lassen.

Bei Paragon wahr ich auch mal kurz. Aus meiner Sicht ok.

Korrekt Validierungsletter von der FAA haben wir schon, wir haben beide einen EASA FCL PPL aus der CH und das Bazl validiert auch das medical. Nur das LBA validiert die Medicals meines Wissens nicht.

Cool dann scheint ja Paragon nicht all zu schlecht zu sein. Warst Du noch in einer anderen Flugschule/FBO in den USA die du empfehlen kannst?

Gruss

Max

13. April 2018: Von Florian S. an Maximilian Mann

Es wäre neu, dass die FAA ein von ein er EASA-Behörde „validiertes“ Medical anerkennt. So was braucht man normalerweise, wenn man von einer „EASA-Behörde“ zu einer anderen „EASA-Behörde“ umzieht. Für die USA musste man bisher immer ein eigenes FAA-Medical vorweisen.

Das das LBA im Gegensatz zu anderen Behörden keine Medicals „validiert“ ist Unsinn. Es geht lediglich darum, dass das LBA an andere Behörden keine Krankenakten aus einer bestimmten Zeit schickt - und zwar nicht, weil es das nicht will, sondern schlicht, weil es die nicht hat. Auch eine Behörde kann niemanden etwas schicken, was sie nicht hat.

13. April 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Für die USA musste man bisher immer ein eigenes FAA-Medical vorweisen.

Nö, stimmt nicht. Für validierte Lizenzen akzeptiert die FAA auch EASA-Medicals nur muss die Lizenzbehörde die Echtheit des Medicals vorher der FAA per Email bestätigen. Hier stellt sich aktuell das LBA quer. Für die Validierung benötigt man als LBA-Kunde also zur Zeit ein FAA-Medical. Sobald das ausläuft, kann man mit dem EASA-Medical weiterfliegen.


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