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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. April 2018: Von Lars Kaderali an Maximilian Mann

Hallo Max,

ich verstehe die Sätze so dass

  • der erste Satz sich auf die Haftpflichtversicherung bezieht. Es besteht eine Haftpflichversicherung über 100.000 USD, die im Falle eines Unfalls Schaden von Dritten Abdeckt (also z.B. Flurschaden bei Notlandung etc.), Personenschaden von Dritten, etc.
  • Der erste Satz bezieht sich insbesondere NICHT auf den Piloten und Ansprüche des Piloten, d.h. Du selber bist bei einem Unfall nicht versichert im Sinne z.B. einer Unfallversicherung.
  • Nachfragen würde ich, ob die Haftpflicht gegenüber Mitfliegern greift (Insassenversicherung). Ich vermute Nein.
  • Schäden am Flugzeug sind nicht versichert

Dies wäre meine Interpretation der kurzen Notiz. Im Zweifel würde ich einfach nochmal bei dem Vercharterer nachfragen. Ggf. kann gegen zusätzliche Gebühr eine weitere Versicherung abgeschlossen werden.

Insgesamt ist die Versicherung eher gering. 100.000 Euro sind im Schadensfall sehr schnell weg. Auf Schäden am gemieteten Flugzeug selber bleibst Du komplett sitzen.


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