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Luftrecht und Behörden | Flagge am Höhenruder  
19. Dezember 2017: Von Achim H.  Bewertung: +1.00 [1]

Mir wurde von einem Piloten eines N-reg Flugzeugs berichtet, dass er in Frankreich eine Strafe über 500 € aufgebrummt bekommen hat, da er keine US-Flagge am Seitenleitwerk angebracht hatte.

In den USA ist zwar das ganze Land mit der Flagge zugekleistert aber an Flugzeugen findet man sie selten an der dafür vorgesehenen Stelle.

Für die Kennzeichnung ist normalerweise das Recht des Flaggenstaates gültig. Gibt es darüber hinaus eine internationale Verpflichtung, diese Flagge deutlich zu zeigen? Worauf würde sich Frankreich bei der Strafe genau berufen?

19. Dezember 2017: Von Lutz D. an Achim H.

Wirklich am Höhenruder?

19. Dezember 2017: Von  an Achim H.

Ich kenne Flaggen nur am Seitenleitwerk ... und so viel ich weiß, ist das auch in Deutschland Pflicht, ähnlich wie man früher auch am Auto Nationalitätenkennzeichen haben musste.

19. Dezember 2017: Von Achim H. an Lutz D.

Am Seitenleitwerk natürlich -- Text korrigiert.

Ich bin auf der Suche nach einer möglichen gesetzlichen Grundlage. Gibt es Staaten, die so eine Flagge an ausländisch registrierten Flugzeugen fordern und wo finde ich dahingehende Gesetze?

19. Dezember 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H.

Hallo Achim,

alleine für die Frage musste ich gerade grüne Einsen verteilen und habe mir direkt 2 US Flaggen bestellt. Völlig unabhängig davon, ob wirklich vorgeschrieben oder nicht - die Diskussion will ich mir sparen, wenn da schon ein anderer verloren hat.

19. Dezember 2017: Von Norbert S. an Achim H.

Aircraft Nationality and Registration Marks findest Du im ICAO Annex 7. Ich kann den leider online nicht finden.

Bei der ICAO zahlt man 16 USD für die englische und 66 USD für die arabische Version. Das sagt schon alles.

Bekommen die eigentlich auch Geld aus den Sprachprüfungen, die sie erfunden haben?

red.

habe gerade eine freie Version des Annex 7 online gefunden (suche " icao annex 7 free download") - sagt aber leider nichts aus über Dein o.a. Problem mit N-reg und Frankreich. Etwaige Flaggen sind nicht erwähnt, ausser Lichtenstein, Mexico und Schweiz (supplement to annex 7).

19. Dezember 2017: Von Norbert S. an Andreas KuNovemberZi

wenn Du die Stars & Stripes anbringst, achte darauf, dass das Sternenfeld in Flugrichtung zeigt ...

https://www.quora.com/Why-are-the-American-flags-on-the-right-side-of-aircraft-backwards

19. Dezember 2017: Von Lutz D. an Achim H.

In Deutschland steht das in der LuftVZO - für deutsche Flugzeuge. Annex 7 ICAO ist richtig, aber kein den Bürger bindendes Recht. Die gesamte US-Registrierung ist übrigens nicht ICAO konform. Und sieht m.W. keine Flagge verbindend vor.

Ob es in Frankreich ein Gesetz gibt, dass entsprechende Forderungen stellt? Und ob sich das irgendwie in die ICAO-Systematik und europäische Normen einordnen ließe?

19. Dezember 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Lutz D.

Annex 7 nationality and Registration Marks habe ich hier gefunden (Cambodia ATS):

https://www.cats.com.kh/download.php?path=vdzw4dHS08mjtKi6vLrh08jqyueai7rb59jdg6KclJiFutbr1tfE2MuUucbt1ujhxs_b2e2LxufRmcXKytvY6N3G7dbo4YWw09ff3pPp0d8=

Grundsätzlich sind Flaggen durch die ICAO nicht vorgeschrieben. National Mark = Common Mark = Kennzeichen des Landes (N, D, ...) sind natürlich vorgeschrieben. Manche Länder schreiben dann für Ihre Flugzeuge vor, ob und wo eine Flagge zu stehen hat. Eventuell können diese Länder dann dies auch durch nationales Recht für ihre Flieger einfordern, ohne dass dies in Annex 7 steht.

Für den internationalen Flugverkehr sind für alle ICAO Mitgliedstaten die ICAO Regulations bindend, somit kann in Frankreich keinesfalls ein Bußgeld verhängt werden, weil auf einem N registrierten Flieger die Flagge fehlt. Diese ist nämlich meines Wissens durch die FAA nicht vorgeschrieben - jedenfalls haben die meisten N registrierten Flugzeuge keine Flagge aufgeklebt.

So langsam ünerlege ich mir, ob ich die Flaggen doch nicht aufklebe.

19. Dezember 2017: Von Norbert S. an Andreas KuNovemberZi

BA British Airways hat auch keine ...

https://de.wikipedia.org/wiki/British_Airways#/media/File:Ethnic.ba.b757-200.g-bped.kogutylowickie.arp.png

20. Dezember 2017: Von Peter Luthaus an Norbert S.

Schaut mal auf der Seite des BAZL, da sind alle ICAO Annexes free aktuell verfügbar. Und such einige wesentliche Docs.

20. Dezember 2017: Von Stefan Jaudas an Achim H.

FAA:

https://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?SID=e1933483cdb57891a9ac8dc13deebec3&mc=true&node=sp14.1.45.c&rgn=div6

Nur die "N" Number. §45.23.

Im Gegensatz z.B. zu D-Land, wo die Flagge zwingend vorgeschrieben ist (https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html).

20. Dezember 2017: Von Dirk Weske an Norbert S. Bewertung: +2.00 [2]

Hmhh - any ideas, wie ich die Flagge denn jetzt abkratze und richtig herum aufklebe ? ;-)))



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N745AJ.jpg

20. Dezember 2017: Von Jan Brill an Achim H.

Moin, da würden mich mal die Einzelheiten interessieren.

Gibt's Schriftverkehr? Zu Ramp Checks in Frankreich hört man ja immer die tollsten Geschichten. Unsere Lisas haben auch schon mehrere davon erlebt, bislang immer ohne Probleme und soweit ich erkennen kann korrekt. Beide führen das US-Nationalitätenkennzeichen aber keine US-Flagge.

Mir liegt eine solche Ramp-Check-Liste aus 2015 für US-Flugzeuge vor. Da ist von Flagge nix drin.

viele Grüße
Jan Brill

20. Dezember 2017: Von Thomas Dietrich an Dirk Weske Bewertung: +5.00 [5]

Flieg doch einfach rückwarts......

20. Dezember 2017: Von Andreas Ni an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

Genau. Hier im Forum wird sich eh schon immer nachhaltiger und wegen immer kleineren Kinkerlitzchens ins Knie gebohrt :-)

P.S.: die, die sich so ins Knie bohren, sind dann auch die, denen im wahren Leben zumeist das Fell hinterrücks über die Ohren gezogen wird .......

20. Dezember 2017: Von Kevin Kissling an Lutz D.

Französisch registrierte Flugzeuge müssen kein Hoheitszeichen (Flagge) tragen, das sieht das französische Luftrecht nicht vor.

20. Dezember 2017: Von Norbert S. an Andreas Ni

Übt sich jemand in feiner Ironie, so muss ja einer kommen, der es nicht versteht und der wie immer den kleinsten Nagel mit dem Vorschlaghammer in die Wand schlagen will ...

21. Dezember 2017: Von Bernhard Sünder an Norbert S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist doch alles klar: Wenn du rechts (in Flugrichtung) vom Flieger stehst, der Flieger als praktisch die Flagge ist und der Fahrtwind die Flagge nach hinten bläst, schaust du auf die Rückseite der Flagge, d.h. Sterne rechts. Eigentlich Sterne immer in Flugrichtung, da ist der Mast. Ganz einfach. :-). Für die Praktiker unter den Lesern: Eine Flagge am Mast am Flieger befestigen, Fahrtwind erzeugen, und die Flagge so auf den Flieger malen, wie man sie am Mast sieht.

Bei der deutschen Flagge haben wir das Problem (leider) nicht, ich hätte gerne gewußt, wie das LBA solch eine komplexe Aufgabe löst.

21. Dezember 2017: Von Willi Fundermann an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Und die Österreicher können ihre sogar "kopfüber" anbringen, ohne dass es jemand merkt ;-)

21. Dezember 2017: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Genau deshalb haben sie die Flagge auch so entworfen, weil das dort dauernd passiert ;-)

22. Dezember 2017: Von Stefan Schaefer an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Die Schweizer auch, die Schweizer auch! :-)

24. Dezember 2017: Von Bernhard Sünder an Stefan Schaefer

Luftfahrtzugelassene Flaggenaufkleber müssen bestimmt eine klare Kennzeichnung haben, aus der eindeutig hervorgeht, wo oben und unten ist, bestimmt ohne Ausnahme für A und CH. Wie sieht es mit der Kennzeichnung aus: für Steuerbord bzw. Backbord geeignet? (für USA wichtig)

24. Dezember 2017: Von Chris _____ an Stefan Schaefer Bewertung: +1.00 [1]

Die Schweizer Flagge kann man sogar um 90 Grad drehen, ohne das es schlecht aussieht. Und die japanische erst!

31. Dezember 2017: Von Andrius Diksaitis an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht

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