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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Dezember 2017: Von Lutz D. an Achim H.

In Deutschland steht das in der LuftVZO - für deutsche Flugzeuge. Annex 7 ICAO ist richtig, aber kein den Bürger bindendes Recht. Die gesamte US-Registrierung ist übrigens nicht ICAO konform. Und sieht m.W. keine Flagge verbindend vor.

Ob es in Frankreich ein Gesetz gibt, dass entsprechende Forderungen stellt? Und ob sich das irgendwie in die ICAO-Systematik und europäische Normen einordnen ließe?

19. Dezember 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Lutz D.

Annex 7 nationality and Registration Marks habe ich hier gefunden (Cambodia ATS):

https://www.cats.com.kh/download.php?path=vdzw4dHS08mjtKi6vLrh08jqyueai7rb59jdg6KclJiFutbr1tfE2MuUucbt1ujhxs_b2e2LxufRmcXKytvY6N3G7dbo4YWw09ff3pPp0d8=

Grundsätzlich sind Flaggen durch die ICAO nicht vorgeschrieben. National Mark = Common Mark = Kennzeichen des Landes (N, D, ...) sind natürlich vorgeschrieben. Manche Länder schreiben dann für Ihre Flugzeuge vor, ob und wo eine Flagge zu stehen hat. Eventuell können diese Länder dann dies auch durch nationales Recht für ihre Flieger einfordern, ohne dass dies in Annex 7 steht.

Für den internationalen Flugverkehr sind für alle ICAO Mitgliedstaten die ICAO Regulations bindend, somit kann in Frankreich keinesfalls ein Bußgeld verhängt werden, weil auf einem N registrierten Flieger die Flagge fehlt. Diese ist nämlich meines Wissens durch die FAA nicht vorgeschrieben - jedenfalls haben die meisten N registrierten Flugzeuge keine Flagge aufgeklebt.

So langsam ünerlege ich mir, ob ich die Flaggen doch nicht aufklebe.

19. Dezember 2017: Von Norbert S. an Andreas KuNovemberZi

BA British Airways hat auch keine ...

https://de.wikipedia.org/wiki/British_Airways#/media/File:Ethnic.ba.b757-200.g-bped.kogutylowickie.arp.png

20. Dezember 2017: Von Kevin Kissling an Lutz D.

Französisch registrierte Flugzeuge müssen kein Hoheitszeichen (Flagge) tragen, das sieht das französische Luftrecht nicht vor.


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