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Luftrecht und Behörden | IFR ohne Eintrag Nachtflug  
11. Dezember 2017: Von Achim H.  Bewertung: +4.00 [4]

Das Thema wurde hier in einem anderen Thread aufgeworfen aber ich denke es verdient einen eigenen.

Eine Instrumentenflugberechtigung erfordert normalerweise eine Nachtflugberechtigung. Besteht bei Erteilung des IRs keine Nachtflugberechtigung, wird gesondert vermerkt, dass Nachtflug nach IFR ausgeschlossen ist.

Jetzt gibt es wie gezeigt wurde vom LBA sowohl Lizenzen, bei denen Nachtflug nicht erwähnt ist als auch Lizenzen bei denen unter Berechtigungen gesondert "Night" erwähnt ist. Beide Lizenzen beinhalten die Nachtflugberechtigung.

Meine eigene Lizenz war ohne "Night"-Eintrag und es trifft wohl auf die überwiegende Mehrzahl der LBA-Lizenzen zu. Ich habe im Zuge der letzten Neuaustellung schriftlich den Antrag gestellt, "Night" einzutragen. Da es bei der Lizenzausstellung zu einem Fehler seitens des LBAs kam, erhielt ich einen Rückruf und die freundliche Sachbearbeiterin erklärte mir, dass LBA-Lizenzen (da erst ab IR aufwärts) grundsätzlich Nachtflug implizieren und er nur gesondert auf Antrag eingetragen wird.

Ich würde daher jedem empfehlen, bei seiner nächsten Lizenzneuausstellung schriftlich zu beantragen, "Night" eingetragen zu bekommen. Es kann im Ausland Nachfragen ersparen.

11. Dezember 2017: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Cool. Dann habe ich also gerade unverhofft den EASA-Nachtflug "gewonnen", ohne den entsprechenden Kurs inkl. Extrascheinchen gemacht zu haben.

(Ist ja eigentlich auch richtig, ich habe ausreichend Nachtflugerfahrung auf N-reg. Mein Weg ging von US-PPL über US-IFR nach EASA-PPL per Umschreibung und EASA-CB-IR. Nachtflug ist im ersten Schritt schon drin gewesen.)

11. Dezember 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

LBA-Lizenzen (da erst ab IR aufwärts)

Gibt es den CPL VFR nicht mehr? Oder erinnere ich mich falsch? Meines Wissens kann man doch auch den CPL machen, ohne ein IR zu haben.

Olaf

11. Dezember 2017: Von Alfred Obermaier an Olaf Musch

IR, CPL, ATPL , etc werden beim LBA geführt, also auch PPL IR, CPL VFR ebenso.

11. Dezember 2017: Von Erik N. an Chris _____

Ist ja kein Schein, in dem Sinne, sondern ein paar Stunden mit FI, glaube 5, plus eine Stunde Theorie. Hat mir nicht geschadet, kann ich nur empfehlen. Und es enspannt auch die Tagesplanung ein wenig. Falls man Nachtflug mit einer Einmot zu den persönlich aktzeptablen Risiken zählen will :)

11. Dezember 2017: Von Wolff E. an Olaf Musch

Der CPL hat meines Wissens aber Nachtflug....

11. Dezember 2017: Von Chris _____ an Erik N.

Mir hat's auch nicht geschadet, im Rahmen der PPL-Ausbildung in USA ein paar Stunden nachts zu fliegen und nach Scheinerhalt ein paar schöne Flüge nachts absolviert zu haben.

Unvergessen zB ein Flug von Marathon Island nach Naples, FL, links der Mond, rechts in ~100km Entfernung ein CB von der Seite mit Blitzen drin. Oder ohne GPS von Norden kommend nach Denver den Flugplatz Fort Collins im Dunkeln zu finden, mittels VOR-Peilung und Beacon. Das Gleiche in Columbia, CA, die haben sogar extra einen zweiten Beacon auf einer Anhöhe für diesen Zweck.

Nur: möchte ich hier in D (im Land der unbeleuchteten und nachts schließenden Landeplätze) eine Nachflugschulung machen? Alleine der logistische Overhead dafür, mit erforderlichen Übernachtungen oder Zugfahrten, schreckt mich ab.

Und so wie ich Achim jetzt verstehe, DARF ich nachts fliegen. Wunderbar.

Wobei ich das bisher sowieso nur im Ausnahmefall "in die Nacht hinein" mache.

11. Dezember 2017: Von Alfred Obermaier an Wolff E.

Richtig, CPL hat NFQ.

11. Dezember 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.

IFR enthält meiner Meinung nach eigentlich immer Nachtflug.

Rot-Grün-Schwäche ist ein NoGo für Nachtflug. Daher war bei Farbschwäche IFR nicht möglich, da Nachtflug ausgeschlossen war. Sichtflug war mit der Einschränkung auf Tagflug möglich. Irgendjemand hat es erreicht, dass es bei Farbschwäche analog zum Sichtflug dann die Ausnahme gibt, IFR ausschließlich tagsüber fliegen zu dürfen.

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2014-12-18/IFR_ohne_Nachtflugberechtigung

14. Dezember 2017: Von Rolf _PA46 an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Chris,

ich bin den gleichen Weg gegangen und habe dieses Jahr meine FAA Lizenzen in EASA Lizenzen umgewandelt.

Die Anerkennung des im FAA PPL enthaltenen NVFR ist leider nicht mehr möglich. Das ging bis vor einigen Jahren noch, wird aber aktuell nicht vom LBA anerkannt. Ich habe das explizit mit dem LBA geklärt.

Daher bist Du ohne EASA NVFR nicht legal nachts unterwegs. Das ist zwar mühsam, aber...

Ich habe jetzt die 5h hier nachgeholt, letztlich geht das ja relativ schmerzfrei, einfach mit dem Fluglehrer / der ATO Deiner Wahl 5h runterreißen.

Das LBA "streicht" teilweise den NVFR Eintrag bei CPL Lizenzen, da NVFR Voraussetzung für CPL ist.

Happy Landings

Rolf

15. Dezember 2017: Von Chris _____ an Rolf _PA46

Hi Rolf,

soweit alles richtig, die Frage drehte sich darum, ob ein IR (in meinem Fall als CB-IR erworben) den Nachtflug einschliesst oder nicht. Und die Antwort ist offenbar ja.

VG, Chris

PS. Siehe auch den kürzlichen anderen Thread - NVFR gibt es gar nicht mehr, es gibt nur ein Nachtflugrating. Und wie Achim oben klargestellt hat, ist dieses im IR enthalten. Was kein Widerspruch dazu ist, dass man es als VFR-Pilot auch separat erwerben kann.

15. Dezember 2017: Von Rolf _PA46 an Chris _____

Hallo Chris,

nein, im CB-IR ist der Nachtflug nicht enthalten. Wie gesagt, ich habe das in diesem Frühjahr gerade selbst durchlaufen. Das LBA hat so argumentiert, dass die Ausbildung für den EASA Piloten PPL - NVFR - IR - CPL verläuft. Nachtflug ist nur enthalten, wenn das vorher separat absolviert worden ist.

Wie gesagt, sind nur 5h und ohne zusätzliche Prüfung. Ich habe das auch etwas mühsam empfunden. Aber wenn Du legal NVFR unterwegs sein möchtest, wirst Du nach Aussage LBA nicht umhin kommen.

Happy Landings

Rolf

15. Dezember 2017: Von RotorHead an Chris _____

Ein IR schließt das Night Rating eben NICHT mit ein!

15. Dezember 2017: Von  an RotorHead

Bei mir war der Nachtflug Teil der IR-Ausbildung, ganz offiziell, und ich habe keinen NVFR-Eintrag, nur IR.

15. Dezember 2017: Von Maik Toth an  Bewertung: +1.00 [1]

" Da es bei der Lizenzausstellung zu einem Fehler seitens des LBAs kam, erhielt ich einen Rückruf und die freundliche Sachbearbeiterin erklärte mir, dass LBA-Lizenzen (da erst ab IR aufwärts) grundsätzlich Nachtflug implizieren und er nur gesondert auf Antrag eingetragen wird.

Ich würde daher jedem empfehlen, bei seiner nächsten Lizenzneuausstellung schriftlich zu beantragen, "Night" eingetragen zu bekommen. Es kann im Ausland Nachfragen ersparen. "

Achim hat das Thema schön auf den Punkt gebracht ;-)

Schönes Wochenende
Maik

15. Dezember 2017: Von Chris _____ an Maik Toth

Ich werde genau das probieren - Night mit eintragen lassen bei der nächsten Verlängerung.

Die "Zusatzausbildung" ist in meinem Fall sinnloser Quatsch. Ich würde sie evtl. trotzdem machen (weil ein bisschen Training ja nie schaden kann), aber sie ist eben auch mit deutlich mehr als 5h Aufwand verbunden, da ich zu keinem Flugzeug Zugang habe, das auf einem nachts anfliegbaren Flugplatz steht.

Falls das einfache Nachtragen nicht funktioniert, kann ich ja nochmal überlegen.

15. Dezember 2017: Von  an Maik Toth

Hab's gelesen, aber brauche ich nicht. Ich fliege nie nachts IFR, da ich das nie muss ...

15. Dezember 2017: Von Peter Klant an  Bewertung: +3.00 [3]

"Ich würde daher jedem empfehlen, bei seiner nächsten Lizenzneuausstellung schriftlich zu beantragen, "Night" eingetragen zu bekommen. Es kann im Ausland Nachfragen ersparen."

ich fliege seit 40 Jahren, seit 37 Jahren IFR und habe noch nie einen Eintrag "Nachflugberechtigung" neben dem IR in der Lizenz gehabt. Wie kommt Ihr darauf, dass man so was mit IFR Lizenz im Ausland braucht?

Bei meinem letzten Ramp Check im Ausland (Addis Ababa, Äthiopien) auf dem A340, war es so dunkel, dass wir dem Prüfer die Taschenlampe halten mußten, um unsere Lizenzen zu lesen. Ein Night Rating hat er nicht vermisst...

15. Dezember 2017: Von Wolff E. an Peter Klant Bewertung: +3.00 [3]

Richtig die ganzen Posts vorher lesen. Im CPL und ATPL ist Nachtflug enthalten.

15. Dezember 2017: Von RotorHead an 

Das Regelwerk hat sich bezüglich IR und Night Rating vor wenigen Jahren geändert. - In der Luftfahrt scheinen solche Regeländerungen nur sehr langsam durchzudringen. Übrigens auch bei einschlägigen Behörden wie z.B. dem LBA.

16. Dezember 2017: Von Peter Klant an Wolff E.

Hallo Wolff,

ich habe schon alles gelesen. Es ging hier nicht darum, in welcher Lizenz die Nachtflugberechtigung enthalten ist, sondern, ob sie im IR Rating enthalten ist. Dazu scheint man sich nicht ganz einig sein.

Wenn Sie drin ist, im IR-Rating, warum sollte man sie sich dann extra in die Lizenz eintragen lassen? Müssen wir immer im vorauseilenden Gehorsam bürokratischer sein als das LBA selbst? Geht das überhaupt?

16. Dezember 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Peter Klant

Das wäre aber auch endgeil: Typerating A340 ohne Night Qualification.

Könnte daher schon einen Unterschied machen, mit welchem Flieger Du einen Ramp Check bekommst - ob mit einer C172 oder einem A340.

Auch ich werde mich nicht aktiv um einen Eintrag „Night“ kümmern, da CPL / IR seit 1995 und jede Menge Nachtflüge. Würde ich aber anders sehen, wenn ich ein CB IR seit 2016 hätte.

16. Dezember 2017: Von Peter Klant an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

"Könnte daher schon einen Unterschied machen, mit welchem Flieger Du einen Ramp Check bekommst - ob mit einer C172 oder einem A340."

Nein, macht bei diesem Thema keinen Unterschied. Es wird in beiden Fällen die Lizenz überprüft.

Man könnte, genügend Kleingeld vorausgesetzt, warscheinlich auch mit einem PPL den eigenen privaten A340 fliegen, Typerating und IR Rating vorausgesetzt. Beim Typerating wird keine "Nachtflugberechtigung" geprüft.

Hier geht es wirklich nicht um die Lizenz oder das Typerating, sondern nur um das IR Rating.

Ich wünschte mir manchmal, ich könnte mir in meine Lizenz "Daylight only" eintragen lassen. Dann wäre ich immer rechtzeitig vor der Tageschau zu Hause...

Was übrigens beim Ramp Check in Äthiopien beanstandet wurde, war, dass die Lizenz in deutscher Sprache ausgestellt war. Die Taschenlampe haben wir gebraucht, um dem Prüfer den winzig kleinen englischen Text lesbar zu machen, der unter dem deutschen stand...

16. Dezember 2017: Von  an Peter Klant

In Deutschland eher nicht – über 20 Tonnen MTOM verlangt das LBA – so viel ich weiß! – einen ATPL.

16. Dezember 2017: Von Alfred Obermaier an  Bewertung: +1.00 [1]

ME für die Klasse Verkehrsflugzeuge (mE >5,7 MTOM) wird ATPL benötigt. Lasse mich gerne korrigieren, falls das LBA eine abweichende Meinung hat.


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