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16. Dezember 2017: Von Peter Klant an Wolff E.

Hallo Wolff,

ich habe schon alles gelesen. Es ging hier nicht darum, in welcher Lizenz die Nachtflugberechtigung enthalten ist, sondern, ob sie im IR Rating enthalten ist. Dazu scheint man sich nicht ganz einig sein.

Wenn Sie drin ist, im IR-Rating, warum sollte man sie sich dann extra in die Lizenz eintragen lassen? Müssen wir immer im vorauseilenden Gehorsam bürokratischer sein als das LBA selbst? Geht das überhaupt?


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