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Hi Rolf,
soweit alles richtig, die Frage drehte sich darum, ob ein IR (in meinem Fall als CB-IR erworben) den Nachtflug einschliesst oder nicht. Und die Antwort ist offenbar ja.
VG, Chris
PS. Siehe auch den kürzlichen anderen Thread - NVFR gibt es gar nicht mehr, es gibt nur ein Nachtflugrating. Und wie Achim oben klargestellt hat, ist dieses im IR enthalten. Was kein Widerspruch dazu ist, dass man es als VFR-Pilot auch separat erwerben kann.
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Hallo Chris,
nein, im CB-IR ist der Nachtflug nicht enthalten. Wie gesagt, ich habe das in diesem Frühjahr gerade selbst durchlaufen. Das LBA hat so argumentiert, dass die Ausbildung für den EASA Piloten PPL - NVFR - IR - CPL verläuft. Nachtflug ist nur enthalten, wenn das vorher separat absolviert worden ist.
Wie gesagt, sind nur 5h und ohne zusätzliche Prüfung. Ich habe das auch etwas mühsam empfunden. Aber wenn Du legal NVFR unterwegs sein möchtest, wirst Du nach Aussage LBA nicht umhin kommen.
Happy Landings
Rolf
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Ein IR schließt das Night Rating eben NICHT mit ein!
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Bei mir war der Nachtflug Teil der IR-Ausbildung, ganz offiziell, und ich habe keinen NVFR-Eintrag, nur IR.
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" Da es bei der Lizenzausstellung zu einem Fehler seitens des LBAs kam, erhielt ich einen Rückruf und die freundliche Sachbearbeiterin erklärte mir, dass LBA-Lizenzen (da erst ab IR aufwärts) grundsätzlich Nachtflug implizieren und er nur gesondert auf Antrag eingetragen wird.
Ich würde daher jedem empfehlen, bei seiner nächsten Lizenzneuausstellung schriftlich zu beantragen, "Night" eingetragen zu bekommen. Es kann im Ausland Nachfragen ersparen. "
Achim hat das Thema schön auf den Punkt gebracht ;-)
Schönes Wochenende Maik
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Ich werde genau das probieren - Night mit eintragen lassen bei der nächsten Verlängerung.
Die "Zusatzausbildung" ist in meinem Fall sinnloser Quatsch. Ich würde sie evtl. trotzdem machen (weil ein bisschen Training ja nie schaden kann), aber sie ist eben auch mit deutlich mehr als 5h Aufwand verbunden, da ich zu keinem Flugzeug Zugang habe, das auf einem nachts anfliegbaren Flugplatz steht.
Falls das einfache Nachtragen nicht funktioniert, kann ich ja nochmal überlegen.
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Hab's gelesen, aber brauche ich nicht. Ich fliege nie nachts IFR, da ich das nie muss ...
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"Ich würde daher jedem empfehlen, bei seiner nächsten Lizenzneuausstellung schriftlich zu beantragen, "Night" eingetragen zu bekommen. Es kann im Ausland Nachfragen ersparen."
ich fliege seit 40 Jahren, seit 37 Jahren IFR und habe noch nie einen Eintrag "Nachflugberechtigung" neben dem IR in der Lizenz gehabt. Wie kommt Ihr darauf, dass man so was mit IFR Lizenz im Ausland braucht?
Bei meinem letzten Ramp Check im Ausland (Addis Ababa, Äthiopien) auf dem A340, war es so dunkel, dass wir dem Prüfer die Taschenlampe halten mußten, um unsere Lizenzen zu lesen. Ein Night Rating hat er nicht vermisst...
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Richtig die ganzen Posts vorher lesen. Im CPL und ATPL ist Nachtflug enthalten.
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Das Regelwerk hat sich bezüglich IR und Night Rating vor wenigen Jahren geändert. - In der Luftfahrt scheinen solche Regeländerungen nur sehr langsam durchzudringen. Übrigens auch bei einschlägigen Behörden wie z.B. dem LBA.
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Hallo Wolff,
ich habe schon alles gelesen. Es ging hier nicht darum, in welcher Lizenz die Nachtflugberechtigung enthalten ist, sondern, ob sie im IR Rating enthalten ist. Dazu scheint man sich nicht ganz einig sein.
Wenn Sie drin ist, im IR-Rating, warum sollte man sie sich dann extra in die Lizenz eintragen lassen? Müssen wir immer im vorauseilenden Gehorsam bürokratischer sein als das LBA selbst? Geht das überhaupt?
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Das wäre aber auch endgeil: Typerating A340 ohne Night Qualification.
Könnte daher schon einen Unterschied machen, mit welchem Flieger Du einen Ramp Check bekommst - ob mit einer C172 oder einem A340.
Auch ich werde mich nicht aktiv um einen Eintrag „Night“ kümmern, da CPL / IR seit 1995 und jede Menge Nachtflüge. Würde ich aber anders sehen, wenn ich ein CB IR seit 2016 hätte.
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"Könnte daher schon einen Unterschied machen, mit welchem Flieger Du einen Ramp Check bekommst - ob mit einer C172 oder einem A340."
Nein, macht bei diesem Thema keinen Unterschied. Es wird in beiden Fällen die Lizenz überprüft.
Man könnte, genügend Kleingeld vorausgesetzt, warscheinlich auch mit einem PPL den eigenen privaten A340 fliegen, Typerating und IR Rating vorausgesetzt. Beim Typerating wird keine "Nachtflugberechtigung" geprüft.
Hier geht es wirklich nicht um die Lizenz oder das Typerating, sondern nur um das IR Rating.
Ich wünschte mir manchmal, ich könnte mir in meine Lizenz "Daylight only" eintragen lassen. Dann wäre ich immer rechtzeitig vor der Tageschau zu Hause...
Was übrigens beim Ramp Check in Äthiopien beanstandet wurde, war, dass die Lizenz in deutscher Sprache ausgestellt war. Die Taschenlampe haben wir gebraucht, um dem Prüfer den winzig kleinen englischen Text lesbar zu machen, der unter dem deutschen stand...
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In Deutschland eher nicht – über 20 Tonnen MTOM verlangt das LBA – so viel ich weiß! – einen ATPL.
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ME für die Klasse Verkehrsflugzeuge (mE >5,7 MTOM) wird ATPL benötigt. Lasse mich gerne korrigieren, falls das LBA eine abweichende Meinung hat.
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Falls ich mir demnächst 'n Jet kaufe: Kann ich mein IR auf die ATPL anrechnen ?
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ME Nein, deshalb ist CPL/IR der falsche Weg bei dieser Absicht. ATPL enthält IR und wird beim LBA auch geprüft. Soweit mein Kenntnisstand, lasse mich gerne korrigieren. Keine Anrechnung von irgendetwas
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ME für die Klasse Verkehrsflugzeuge (mE >5,7 MTOM) wird ATPL benötigt
Hat nichts mit dem Gewicht, sondern mit SP/MP zu tun: MPA benötigt ATPL-Theorie und ein ME-IR(A), aber streng genommen reicht ein PPL. Siehe FCL.720.A
Tobias
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Falls ich mir demnächst 'n Jet kaufe:
...nimmst Du am besten einen, der Single-Pilot zugelassen ist. Da gibt es heutzutage sehr brauchbares Gerät ;-).
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Danke Tobias für die Klarstellung, habe mich vom MTOM verführen lassen, weil es SEP >5,7 t im zivilen Gebrauch bisher nicht gibt.
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Alfred,
Danke Tobias für die Klarstellung, habe mich vom MTOM verführen lassen, weil es SEP >5,7 t im zivilen Gebrauch bisher nicht gibt.
Gemeint ist eher die Unterscheidung "single pilot operation (SP)" und "multi pilot operation (MP)".
Und auch da sind die 5.700 kg MTOW keine Limitierung. Beispiel: SA227 Metro III und SA227 Metro 23; MTOW bis zu 7.484 kg (16.500 lbs.) aber (auch) Single-Pilot zu betreiben. Auch der Name Metro 23 soll darauf hinweisen, da Zulassung nach FAR 23, statt FAR 25 für Transport Category Airplanes...
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Gemeint ist eher die Unterscheidung "single pilot operation (SP)" und "multi pilot operation (MP)".
Genau. Und wenn es etwas weniger exotisch als die von Dir genannten Muster sein soll: Diverse CJ-Varianten (C525) gehen bis 7,7 t MTOW und dürfen SP geflogen werden.
Tobias
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Beech 1900 geht auch Single Pilot mit über 8 Tonnen.
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