Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | PBN- Qualifikation - wie gehts weiter?  
21. November 2017: Von Maik Toth 

Guten Abend allerseits!

Bin gerade wieder über den Artikel von Herrn Brill zu den „Neuen Regeln für den IFR-Betrieb mit GPS“ (PuF 2017/2) gestolpert. Kurse dazu habe ich bis dato nur bei Horizon SFA gefunden aber das war es dann auch schon. Oder ich bin zu doof zum "googeln", kann natürlich auch sein...

Gibt es denn mittlerweile schon in der PuF Forumsgemeinde Erfahrungen zur PBN- Qualifikation die am 25.08.2018 nahezu jeder IFR Piloteur nachweisen muss?

Und gibt es eine Liste „qualifizierter“ Prüfer auf die man zurückgreifen kann?

Wäre ja nicht auszuhalten, wenn mein IR Prüfer einer der auserwählten gewesen wäre und ich nichts davon wusste ;-)

Grüße Maik

22. November 2017: Von Philipp Tiemann an Maik Toth Bewertung: +2.00 [2]

Moin,

für IR-Inhaber gilt nach wie vor die Aussage der AOPA Germany, gemäß der laut BMVI für LBA-Lizenzen die uralte GPS-Approach-Qualifikation gm. NfL II-120/99 bzw. NfL II-26/00 (Eintrag im Flugbuch) zur PBN-Qualifikation "gegrandfathert" wird. (Part-FCL erlaubt solches Vorgehen den nationalen Luftfahrtbehörden ausdrücklich.) Das ist auch der Grund, warum es in Deutschland dafür nur wenige Kurse/Seminare im Angebot gibt.

Bei aktuellen IR-Ausbildungen gehören GPS-Approaches etc. ja zum Standard. Wenn das LBA hier eben noch keinen PBN-Eintrag in die Lizenz vornimmt, würde ich mir von deinem IR-Lehrer (aus der Ausbildung) noch die o.g. Qualifikation im Flugbuch eintragen lassen, damit, wenn es soweit ist, du problemlos den PBN-Eintrag in die Lizenz bekommst.

22. November 2017: Von T. Magin an Philipp Tiemann Bewertung: +0.67 [1]

"würde ich mir von deinem IR-Lehrer (aus der Ausbildung) noch die o.g. Qualifikation im Flugbuch eintragen lassen"

Genau so läuft's in meiner Flugschule, angeblich sogar zum Abschluss mit separater "Bestätigung".

22. November 2017: Von Kai Schmitz an Maik Toth Bewertung: +0.67 [1]

Es gibt ja noch die gängigen Anbieter wie https://www.scandlearn.com die von vielen gewerblichen Betrieben benutzt werden. Habe dort Anfang diesen Jahres den RNAV Kurs gemacht, der schien mir auf aktuellem Stand zu sein.

22. November 2017: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

"...Bei aktuellen IR-Ausbildungen gehören GPS-Approaches etc. ja zum Standard."

Genau so ist das! Darum tue ich mir schwer nochmals Geld und Zeit für etwas in die Hand zu nehmen, was schon teil der IR Ausbildung war. In meinem Fall waren es 40h mit G1000 (20 FNPT2 & 20 auf SEP) mit diversen GPS Anflügen die auch im Ausbilungslog vermerkt sind.

Dann muss ich an der Flugschule nochmals nachfragen, weshalb der Eintrag nicht automatisch nach Beendigung der Ausbildung in das Flugbuch kommt. Sondern das man als Kunde dem auch noch hinterherrennen muss. Dasselbe hatte ich auch mit dem Glas Cockpit Endorsement - ohne Rückfrage wäre der bis heut noch nicht drin.

So genug gebashed!

Danke für die Infos.

Grüße

Maik

27. November 2017: Von Peter Luthaus an Maik Toth Bewertung: +4.00 [4]

Hallo,
das Verfahren ist nun in Deutschland geregt, gemäß NFL 2-376-17 vom 22. November 2017.
Um es kurz zusammenzufassen sind eine Ausbildung und eine praktische Prüfung erforderlich.
Die Ausbildung kann sein:
- Unterlagen, die zeigen, dass beim Erwerb einer Berechtigung PBN Verfahren durchgeführt wurden
- Bestätigung eines AOC Inhabers, dass PBN Verfahren angewendet wurden
- Aufzeichnungen im Flugbuch, dass PBN Anflüge und Streckenverfahren bereits durchgeführt wurden
- Im Ermessen des LBA sind weitere Nachweise möglich

Bei einer Prüfung/Überprüfung durch einen Prüfer hat sich dieser zu überzeugen, dass die Ausbildungsvoraussetzungen vorliegen und in der Prüfung einen PBN Approach und PBN Streckenverfahren zu prüfen und zu dokumentieren. Im Bemerkungsfeld des Protokolls ist z.B. einzutragen "RNAVApproach in EDBM, RNAV-Routing between BUREL and LEGSA" und im Flugbuch zu bestätigen "PBN competency demonstrated".

Grüße,
Peter

27. November 2017: Von Wolff E. an Peter Luthaus

@Peter, mit Überprüfung meinen die den jährlichen IR-Checkflug? Da wäre ja dann recht gut handelbar....

27. November 2017: Von Peter Luthaus an Wolff E.

Hallo Wolff,
das ist mit der jährlichen Befähigungsüberprüfung kombinierbar. Wenn ein Bewerber das Wissen hat, also sehr pragmatisch gelöst, eines von den Ausbildungsbedingungen sollte man eh erfüllen. Allerdings sollte man auch nicht unvorbereitet in die Prüfung gehen, die Unterschiede zwischen einem LNAV/VNAV und einem LPV Approach sollten schon bekannt sein und was es bedeutet, wenn "RF-Required" auf einem Anflugblatt steht ebenfalls.
Grüße,
Peter

27. November 2017: Von TH0MAS N02N an Peter Luthaus

Jetzt musste ich aber mal schnell googeln:

https://en.wikipedia.org/wiki/Performance-based_navigation#Fixed_radius_paths

Fixed radius paths[edit]

Fixed radius paths (FRP) take two forms:

  1. the radius to fix (RF) leg type is one of the leg types that should be used when there is a requirement for a specific curved path radius in a terminal or approach procedure. The RF leg is defined by radius, arc length and fix. RNP systems supporting this leg type provide the same ability to conform to the track-keeping accuracy during the turn as in straight line segments. Bank angle limits for different aircraft types and winds aloft are taken into account in procedure design.
  2. the fixed radius transition (FRT) is intended to be used in en-route procedures. These turns have two possible radii, 22.5 NM for high altitude routes (above FL195) and 15 NM for low altitude routes. Using such path elements in an RNAV route enables improvement in airspace usage through closely spaced parallel routes.

Kann das ein 430W mit X oder G1000 mit GFC700?

27. November 2017: Von Peter Luthaus an TH0MAS N02N

Hallo Thomas,
das Garmin 430, sogar nicht W, und auch die anderen erwähnten Geräte können das. Vor dem Anflug ist noch zu überprüfen, dass das Verfahren auch entsprechend codiert ist.
Grüße,
Peter

27. November 2017: Von T. Magin an Peter Luthaus

Hallo Peter, hast Du ein paar RF-Approaches zur Hand mit denen man mal ueben kann? Fuer den 430er gibt's ja immer noch nen brauchbaren Simulator.

In meiner aktuellen cbIR-Ausbildung ist "RF" noch nirgends aufgetaucht. Weder in Theorie noch Praxis.

27. November 2017: Von Peter Luthaus an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

LSZH VEBIT1K departure
LFST RNAV Approach RWY23

zum Üben als overlay zum DME ARC:
ETNG NG13 Departure

fallen mir so auf die Schnelle ein.

28. November 2017: Von Maik Toth an Peter Luthaus
Beitrag vom Autor gelöscht
18. Januar 2018: Von Helge Zembold an Peter Luthaus

Hallo zusammen,

ich greife die NfL mal auf. Dort steht geschrieben, dass man ohne Nachweis der PBN-Rechte nur noch auf konventionellen IFR-Verfahren unterwegs sein darf (bis 2020). Für mein Verständnis: Das bedeutet, ich kann konventionell gestrickte SIDs, STARs und Approaches fliegen - kann ich aber überhaupt noch legal enroute IFR fliegen aufgrund des RNAV-Requirements? Konventionelle Airwayabschnitte sind ja eher selten...

Danke für Ihre/eure Meinungen!

18. Januar 2018: Von TH0MAS N02N an Helge Zembold

Genau richtig! Demnächst winken Sie Dich da oben raus!

18. Januar 2018: Von Tobias Schnell an Helge Zembold Bewertung: +1.00 [1]

So wie das jetzt in Form dieser NfL "gespielt" wird, gibt es ja nun überhaupt keine Ausrede, diese Qualifikation nicht beim nächsten Proficiency Check zu erwerben. Von daher halte ich das für eine eher akademische Diskussion.

21. Januar 2018: Von Peter Klant an Tobias Schnell

Ich stimme Tobias da voll zu.

Jeder der heutzutage IFR fliegt, nutzt schon PBN. Es gibt kaum einen Airway oder ein Procedure ohne entsprechende Wegpunkte, die nicht mit VOR oder NDB geflogen werden können.

Wer die PBN Rechte jetzt nicht erwirbt, ist raus aus der IFR Fliegerei. Zukünftig wird es keine Checkflüge mehr geben, die ohne GPS Anflug geflogen werden können.

Also einfach die Berechtigung erwerben und beim nächsten Checkflug eintragen lassen.


17 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang