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22. November 2017: Von Philipp Tiemann an Maik Toth Bewertung: +2.00 [2]

Moin,

für IR-Inhaber gilt nach wie vor die Aussage der AOPA Germany, gemäß der laut BMVI für LBA-Lizenzen die uralte GPS-Approach-Qualifikation gm. NfL II-120/99 bzw. NfL II-26/00 (Eintrag im Flugbuch) zur PBN-Qualifikation "gegrandfathert" wird. (Part-FCL erlaubt solches Vorgehen den nationalen Luftfahrtbehörden ausdrücklich.) Das ist auch der Grund, warum es in Deutschland dafür nur wenige Kurse/Seminare im Angebot gibt.

Bei aktuellen IR-Ausbildungen gehören GPS-Approaches etc. ja zum Standard. Wenn das LBA hier eben noch keinen PBN-Eintrag in die Lizenz vornimmt, würde ich mir von deinem IR-Lehrer (aus der Ausbildung) noch die o.g. Qualifikation im Flugbuch eintragen lassen, damit, wenn es soweit ist, du problemlos den PBN-Eintrag in die Lizenz bekommst.

22. November 2017: Von T. Magin an Philipp Tiemann Bewertung: +0.67 [1]

"würde ich mir von deinem IR-Lehrer (aus der Ausbildung) noch die o.g. Qualifikation im Flugbuch eintragen lassen"

Genau so läuft's in meiner Flugschule, angeblich sogar zum Abschluss mit separater "Bestätigung".

22. November 2017: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

"...Bei aktuellen IR-Ausbildungen gehören GPS-Approaches etc. ja zum Standard."

Genau so ist das! Darum tue ich mir schwer nochmals Geld und Zeit für etwas in die Hand zu nehmen, was schon teil der IR Ausbildung war. In meinem Fall waren es 40h mit G1000 (20 FNPT2 & 20 auf SEP) mit diversen GPS Anflügen die auch im Ausbilungslog vermerkt sind.

Dann muss ich an der Flugschule nochmals nachfragen, weshalb der Eintrag nicht automatisch nach Beendigung der Ausbildung in das Flugbuch kommt. Sondern das man als Kunde dem auch noch hinterherrennen muss. Dasselbe hatte ich auch mit dem Glas Cockpit Endorsement - ohne Rückfrage wäre der bis heut noch nicht drin.

So genug gebashed!

Danke für die Infos.

Grüße

Maik


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