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Wer kann flugzeugerfahrenen Steuerberater empfehlen ?
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9. November 2017: Von Flugplatzbenutzer an Erik N.

Zum Vorstehenden: Kosten einer (Geschäfts)reise sind bei entsprechender Anerkennung:

  • Werbungskosten im Rahmen von privaten Einkunftsarten (z.B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder
  • Betriebsausgaben im Rahmen von betrieblichen Einkunftsarten (z.B. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb)

Grundsätzlich funktioniert das nach denselben Mechanismen, egal ob VW oder angestellter Geschäftsführer. Die Vorschriften der Steuergesetze gelten da in gleichem Maße.

9. November 2017: Von Achim H. an Flugplatzbenutzer

Grundsätzlich funktioniert das nach denselben Mechanismen

Äh, nein. An Werbungskosten werden wesentlich höhere Anforderungen als an abzugsfähige Betriebsausgaben gestellt.

9. November 2017: Von Flugplatzbenutzer an Achim H.

Aha. Da bitte ich mal um Erläuterung.

9. November 2017: Von Achim H. an Flugplatzbenutzer

Werbungskosten sind von der Art weitgehend festgelegt und meist mit einer Höchstgrenze versehen.

10. November 2017: Von Flugplatzbenutzer an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Im Grunde sind beide Begriffe Werbungskosten auf der einen Seite und Betriebsausgaben auf der anderen Seite synonyme Begriffe, die nur für unterschiedliche Einkunftsarten Anwendung finden. Aufwendungen , die durch den Betrieb veranlasst sind, sind Betriebsausgaben (betriebliche Einkunftsarten), während Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind (private Einkunftsarten; Überschusseinkünfte). Der Begriff der Werbungskosten ist grundsätzlich nicht anders auszulegen, als der Begriff der Betriebsausgaben. Beide Begriffe dienen der Umsetzung des sog.objektiven Nettoprinzips. Das objektive Nettoprinzip schreibt bei der Ermittlung der Einkünfte den uneingeschränkten Abzug von Erwerbsaufwendungen vor, die ursächlich mit einer Einkunftsquelle zusammenhängen. Die Einkunftsquelle kann dabei betrieblicher oder privater Natur sein.
24. November 2017: Von Flugplatzbenutzer an Jochen Wilhe

Bitte lesen Sie mal dieses Urteil. Betrifft die Nutzung eines privaten Flugzeuges und den WK-Abzug dazu. Eigentlich genau Ihr Fall.

BFH v. - VI R 37/15 BStBl 2017 II S. 526
Hoffe, der Link funktioniert.
26. November 2017: Von Jochen Wilhe an Flugplatzbenutzer

Besten Dank für die hilfreichen Informationen ! Insbesondere der Hinweis im Revisionsurteil, dass sich die Beurteilung der Angemessenheit an der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen zu orientieren hat (Kosten/ Nutzen/ Vorteile) stimmt mich optimistisch: Wenn ein leitender, aussertariflich bezahlter Angestellter den neuen besser dotierten Arbeitsplatz in der Ferne viel effektiver mit dem Privatflugzeug erreichen kann, weil er direkt am Flugplatz wohnt und die gewonnene Zeit beruflich besser nutzen kann, dann ist das ein sachlich sehr gut begründetes Vorgehen. Da ich aufgrund der neuen beruflichen Situation auch erst ein gebrauchtes Flugzeug kaufen möchte (ich bin bisher nur charter geflogen, weil bisher eine ständige Flugzeugverfügbarkeit nicht wichtig war), werde ich die Punkte mit dem Steuerberater entsprechend vorbereiten. Hinzu kommt, das ich nach der aktuellen Schätzung davon ausgehe, dass ich dieses Flugzeug dann zu über 50% für beruflich veranlasste Flüge (Dienstliche Termine, Familienheimfahrten) nutzen werde.

Wäre es eigentlich sinnvoll, nach entsprechender Vorbereitung über den Steuerberater eine detaillierte Voranfrage an das zuständige FA zu senden?

28. November 2017: Von B. Quax F. an Jochen Wilhe

Wäre es eigentlich sinnvoll, nach entsprechender Vorbereitung über den Steuerberater eine detaillierte Voranfrage an das zuständige FA zu senden?

Theoretisch sicher ja, aber in der Praxis liegt so ein Fall eher im Exoten Bereich und da wird es schwer werden etwas "schriftliches" außer ein NEIN zu bekommen. Da ziehen die lieber vor die Beschwerdestelle und schaut was da raus kommt. Und das kann auch noch jedes mal was neues sein. Leider etwas ungriffig das Thema weil alle "Rechtsfälle" so speziell sind das man sie nicht Pauschal anwenden kann.

28. November 2017: Von Olaf Musch an Jochen Wilhe

Wäre es eigentlich sinnvoll, nach entsprechender Vorbereitung über den Steuerberater eine detaillierte Voranfrage an das zuständige FA zu senden?

Was viele nicht wissen: Das FA ist auch verpflichtet, kostenlos und sachgerecht Auskunft zu geben. Man _kann_ also durchaus einen Termin dort vereinbaren, die Situation erläutern und die Antworten in das weitere Vorgehen einfließen lassen.

Habe ich mal gemacht, als ich mich nebenbei (Student) noch selbständig gemacht habe.

Ist natürlich keine vollwertige (im Sinne von "kreative") Steuerberatung, aber eine kostenlose zusätzliche fachliche Meinung.

Olaf

28. November 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Was viele nicht wissen: Das FA ist auch verpflichtet, kostenlos und sachgerecht Auskunft zu geben.

Schon lange nicht mehr. Leider.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html

28. November 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

Oh, Mist.

So schön, schön war die Zeit...

21. Dezember 2017: Von Martin Habeck an Olaf Musch
Beitrag vom Autor gelöscht
21. Dezember 2017: Von Martin Habeck an Jochen Wilhe

Sehr geehrte Piloten und weitere Beschäftigte in der Luftfahrt,

unsere Kanzlei Dr. Lüders und Partner hat sich unter anderem auf den Bereich Luftfahrt und Piloten spezialisiert. Bei uns profitieren Sie von langjähriger Erfahrung in der Beratung speziell für die Luftfahrt. Wenn es unter anderem um beschränkte Steuerpflicht, Besonderheiten bei Werbungskosten oder Ihren Auslandwohnsitz geht, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Schauen Sie gerne mal auf unserer Website vorbei und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

https://drltp.com/piloten-luftfahrt/



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21. Dezember 2017: Von Jochen Keltsch an Jochen Wilhe

Meine Erfahrung mit der deutschen Finanzbehörde ist hier folgendes:

Gewinne sind voll steuerpflichtig, Verluste und Kosten Privatsache, insbesondere fliegen ist Privatvergnügen. Und sollte wirklich einmal einer vor dem Finanzgericht Recht bekommen, wird per Nichtanwendungserlaß dem nächsten im gleichen Falle der Abzug verweigert.

21. Dezember 2017: Von Alfred Obermaier an Jochen Keltsch

Jochen, hier meine Erfahrung:

Kosten der CPL - und FI Ausbildung wurden voll anerkannt, aber für 5 Jahre unter Vorbehalt gestellt. Das FA wollte das "Geschäftsmodell" beobachten ob denn Gewinne erzielt werden. Das war der Fall und der Vorbehalt wurde augehoben. 2016 hatte ich ein Minus aus der FI Tätigkeit, auch das wurde anerkannt. Alle EstBescheide sind bei mir rechtskräftig.

Meine Steuererklärungen mache ich seit Jahrzehnten nur noch über den Steuerberater.

21. Dezember 2017: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Bei mir wurde die IR-Ausbildung mit allen Kosten als voll abzugsfähig anerkannt. Kein Vorbehalt (außer dem üblichen der Nachprüfung). Alle weiteren Sachen wie HPA, MEP ebenfalls.

21. Dezember 2017: Von Thomas R. an Achim H.

In welchem Bundesland?

21. Dezember 2017: Von Achim H. an Thomas R.

Im einzig wahren... BW natürlich.

21. Dezember 2017: Von Thomas R. an Achim H.

Jetzt wird's spannend ;-). Ich schreib Dir mal ne PN.

21. Dezember 2017: Von Wolff E. an Thomas R.

Ich hatte CPL und Rating (MET) abgesetzt. Dann noch eine MEP Maschine 7 Jahre lang an Dritte verchartert, musste nur den Eigenanteil nennen und diese musste unter 50% sein. Wurde alles anerkannt. Natürlich wollten die auch Gewinne sehen, welche auch da waren.

21. Dezember 2017: Von Thomas R. an Wolff E.

Danke für die Info!

22. Dezember 2017: Von Jochen Wilhe an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Sehr interessanter Artikel zu dem Thema Werbungskosten und selbst fliegen in der aktuellen PuF Ausgabe! Scheint ja doch viele zu beschäftigen....

22. Dezember 2017: Von Thomas R. an Jochen Wilhe

Schon gesehen, sehr interessant! Trifft in ähnlicher Form auch auf mich zu.

24. Mai 2018: Von Marie Neuner an Jochen Wilhe

Ich kenne einen Steuerberater aus Hamm (Steuerberater aus Hamm), der auch für meine Firma arbeitet. Den kann ich dir empfehlen, wenn du noch keine gefunden hast. Der ist wirklich sehr kompetent und hat bis jetzt immer tolle Arbeit geleistet. Ob er sich speziell mit Flugzeugen gut auskennt, weiß ich nicht, aber ich arbeite schon seit Jahren mit dem Steuerberater aus Hamm zusammen und bin nach wie vor sehr zufrieden.

26. Mai 2019: Von Bastian Midasch an Jochen Wilhe

Hallo zusammen.

Gibt es eigentlich mittlerweile Neuigkeiten bezüglich Werbungskosten?

Hat wer neue Erfahrungen diesbezüglich in seiner Seuererklärung 2018 oder 2017 gemacht?

Viele Grüsse

Bastian


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