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28. November 2017: Von B. Quax F. an Jochen Wilhe

Wäre es eigentlich sinnvoll, nach entsprechender Vorbereitung über den Steuerberater eine detaillierte Voranfrage an das zuständige FA zu senden?

Theoretisch sicher ja, aber in der Praxis liegt so ein Fall eher im Exoten Bereich und da wird es schwer werden etwas "schriftliches" außer ein NEIN zu bekommen. Da ziehen die lieber vor die Beschwerdestelle und schaut was da raus kommt. Und das kann auch noch jedes mal was neues sein. Leider etwas ungriffig das Thema weil alle "Rechtsfälle" so speziell sind das man sie nicht Pauschal anwenden kann.


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