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9. August 2019: Von Tim Walter an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Update:

Finanzamt hat auch den PPL(A) anerkannt.

Schulungsflüge und Unterlagen sowie aviation exam. Alles anerkannt und erstattet.

Grüsse Tim

26. Dezember 2021: Von Jochen Wilhe an Sven K.

Hallo Sven , habe ich das richtig verstanden dass das FA in deinem Fall für das Pendeln 1 x wöchentlich die Vollkosten anteilig erstatttet hat, also auch anteilig die Versicherungskosten, Hangar ? Oder nur die variablen Kosten (AVGAS, ÖL, Landegebühren. Und bist du Angestellter oder Selbstständiger ?

26. Dezember 2021: Von Chris _____ an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Kleine Korrektur: Das FA erstattet nicht die Kosten, sondern du kannst Kosten von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Und ja, es sind die Vollkosten inklusive Abschreibung (ich nehme mal an auch inkl. Motorrücklage). Soweit die Theorie.

Mir besteht genau so eine Steuererklärung bevor, da ich dieses Jahr das Flugzeug fürs Pendeln zur Arbeit genutzt habe. (Nachvollziehbarer Use Case, da erhebliche Zeitersparnis und halbwegs kostengünstiges Flugzeug).

Ich werde berichten, wenn's durch ist.

27. Dezember 2021: Von Jochen Wilhe an Chris _____

OK spannend, und machst du das im Rahmen einer Tätigkeit als Angestellter oder Selbstständiger?

27. Dezember 2021: Von Chris _____ an Jochen Wilhe
Freiberuflich, also selbständig.
27. Dezember 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Das eigene Flugzeug oder ein gechartertes?

27. Dezember 2021: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing
Meins :-)
27. Dezember 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Die direkten Betriebskosten sollten kein Problem sein, für den Rest wird's spannend...

Viel Glück! Ich drücke die Daumen!

27. Dezember 2021: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Danke. Beim Auto darf man ja auch die tatsächlichen Gesamtkosten inklusive Abschreibung absetzen, natürlich bezogen auf die beruflich verursachte Kilometerzahl. Also wird das der Ansatz werden, bezogen auf die beruflich verursachten Flugstunden. Man wird sehen.

28. Dezember 2021: Von Wolff E. an Chris _____
Meines Wissens wird beim Privat-PKW eine Kilometerpauschale für Geschäftszwecke angerechnet. Ist der PKW im Betriebsvermögen aktiviert, kann man tatsächliche Kosten geltend machen bzw die MwSt ziehen. Gilt für mein Verständnis auch für ein Flugzeug, das im Privatbesitz ist und ab und an geschäftlich genutzt wird. Ggf kann man dem Finanzamt den Charterpreis von kommerziellen Anbietern beilegen und auf dieser Basis die Flugzeiten abbrechen. Ggf Trockencharterpreise angeben, dann kann man vermutlich Sprit auch netto rechnen und bekommt die MwSt wieder ähnlich wie bei einem Leihwagen...
28. Dezember 2021: Von Chris _____ an Wolff E.
Man kann auch beim Privat-PKW eine höhere Kilometerpauschale ansetzen, muss diese aber dann vorrechnen. Habe ich jahrelang gemacht.
28. Dezember 2021: Von Chris _____ an Wolff E.
... genauso plane ich das beim Flugzeug: gesamte tatsächliche Kosten vorrechnen, daraus einen Stundensatz errechnen. MWSt. kriegt man als Privatperson wohl in keinem Fall zurück.

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