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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. November 2017: Von Olaf Musch an Jochen Wilhe

Wäre es eigentlich sinnvoll, nach entsprechender Vorbereitung über den Steuerberater eine detaillierte Voranfrage an das zuständige FA zu senden?

Was viele nicht wissen: Das FA ist auch verpflichtet, kostenlos und sachgerecht Auskunft zu geben. Man _kann_ also durchaus einen Termin dort vereinbaren, die Situation erläutern und die Antworten in das weitere Vorgehen einfließen lassen.

Habe ich mal gemacht, als ich mich nebenbei (Student) noch selbständig gemacht habe.

Ist natürlich keine vollwertige (im Sinne von "kreative") Steuerberatung, aber eine kostenlose zusätzliche fachliche Meinung.

Olaf

28. November 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Was viele nicht wissen: Das FA ist auch verpflichtet, kostenlos und sachgerecht Auskunft zu geben.

Schon lange nicht mehr. Leider.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html

28. November 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

Oh, Mist.

So schön, schön war die Zeit...

21. Dezember 2017: Von Martin Habeck an Olaf Musch
Beitrag vom Autor gelöscht

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