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Sonstiges | DWD Flugwetter APP unter IOS 11  
1. Oktober 2017: Von Hubert Eckl 

Hallo,

ich habe seit einigen Jahren gerne und immer wieder die DWD-App genutzt. Nun läuft sie unter IOS 11 nicht mehr laufen. Der DWD kündigt NEUES "demnächst" an. Weiß hier jemand Näheres?

1. Oktober 2017: Von Sebastian Reis an Hubert Eckl
1. Oktober 2017: Von Michael Becher an Hubert Eckl

Es gibt eine APP für iOS, kostet 4,99 EUR, in der alle Anwendungen von Flugwetter.de enthalten sind. Die APP nennt sich einfach Flugwetter. Man meldet sich dann mit seinem DWD Account an. Ich bin begeistert von dieser App.

2. Oktober 2017: Von Name steht im Profil an Michael Becher Bewertung: +2.00 [2]

https://www.dwd.de/DE/leistungen/lf_03_flugwetter_app/flugwetter_app_node.html

Hier steht alles. In Kürze:

  • App selber ist kostenlos
  • wird zur Zeit für iOS nicht weiter entwickelt
  • enthält nur kleine Auszüge aus pc_met

Meine Meinung: netter schneller Übervlick aber viel zu wenig Daten drin für eine "echte" Vorbereitung

2. Oktober 2017: Von Walter Adam an Hubert Eckl

DWD Flugwetter läuft jetzt unter IOS 11.0.1, einfach updaten

2. Oktober 2017: Von Nicolas Nickisch an Name steht im Profil

keine Sorge! Die App geht ohnehin nicht.

"Das Zertifikat für diesen Server ist ungültig"

Ob das jetzt vom iOS kommt (noch nicht auf iOS 11 upgegradet) oder von der App selber oder von DWD - keine Ahnung-

2. Oktober 2017: Von Olaf Musch an Nicolas Nickisch

Gerade eben auf einem iPhone 7 und einem (älteren) iPad Air jeweils mit iOS 11.0.1 getestet:

Die App "DWD Flugwetter" wurde vor zwei Tagen aktualisiert und läuft problemlos. Hat den gleichen Funktionsumfang, wie der Vorgänger:

Übersicht, GAFOR, METAR/TAF, Flugroute, RADAR und die Einstellungen.

Funktioniert ohne Probleme, bietet aber (wie der Vorgänger) nicht alles an, was bei flugwetter.de zu finden ist.

Die App "Flugwetter" für 4,49€ von Udo Riedel wird mit "von Piloten für Piloten" beworben und ist wohl außerhalb des DWD entstanden, bindet dessen Daten aber - bei vorhandener Abo-Kennung - wohl parallel zu weiteren Quellen mit ein.
Diese App habe ich jetzt nicht getestet.

Olaf

PS: mein iPad Air habe ich Ende 2013 meines Wissens noch mit iOS 8 gekauft und kann es heute unter iOS 11 immer noch nutzen. Hat jemand 2013/14 ein Android Tablet gekauft und kann es heute unter der aktuellen(!) Android-Version (mindestens Nougat, eigentlich ja Oreo) nutzen?

2. Oktober 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Hat jemand 2013/14 ein Android Tablet gekauft und kann es heute unter der aktuellen(!) Android-Version (mindestens Nougat, eigentlich ja Oreo) nutzen?

Mein Nexus ist noch viel älter und hat Android 7.1.1 aktuell.

2. Oktober 2017: Von Tee Jay an Olaf Musch

Zum Android-Gedönse:

Es ist Fakt, daß Android Billigst-Gedönse gleichermaßen wie einige hochpreisige Luxus-Smartphones und Tablets kaum aktuelle Updates erhalten. Das ganze Android System ist mir eh suspekt, da es jeder App in Android 5, 6 und 7 den vollen Zugriff auf den Netzwerkstack ermöglicht (Oreo habe ich noch nicht in den Fingern gehabt). So kann relativ einfach der vollständige ein- und ausgehender Verkehr sowie über Umwege alle installierten Apps ermittelt werden. Das alles ohne (!) Einholung von besonderen Rechten oder Warnhinweisen an den Benutzer. Seit Jahren bekannt und wohl "by design" so belassen, sonst hätte Google das schon längst abgestellt. (Für die Techniker unter uns: SELinux unter Android erlaubt für jede Sandbox lesenden Zugriff auf /proc/net).

(P.S. Wer jetzt meint iOS und Apple seien besser, der irrt.)

Zu Wetter-Apps:

Zum schnellen Überblick und Feststellen, ob ein Wetter fliegbar ist oder nicht, habe ich mir ein kleines Shell-Skript zum Holen der synoptische Kurzfrist-Übersicht und dem aktuellen Radarbild erstellt. Zusammen mit ein paar verlinkten iFrames aus windy.com habe ich so ganz ohne Apps eine eigene Anlaufstelle für die erste Grobplanung: https://ul-fluglehrer.de/dwd/

Für alles, was bei marginalem Wetter ins Detail geht, sollte ohnehin der Blick in das vollständige DWD Flugwetter gehen. IMHO helfen da keine Apps weiter. Ich habe mich aber dazu entschieden kein weiteres Abo zu kaufen sondern nutze konsequent die PCs in den Vorbereitungsräumen der verschiedenen Flugplätze.

2. Oktober 2017: Von Hubert Eckl an Olaf Musch

Die App "Flugwetter" für 4,49€ von Udo Riedel wird mit "von Piloten für Piloten" beworben und ist wohl außerhalb des DWD entstanden, bindet dessen Daten aber - bei vorhandener Abo-Kennung - wohl parallel zu weiteren Quellen mit ein.

Habe ich mir gerade runter geladen. Gut! Wären es nicht nur 4,95 und würde ich nicht grundsätzlich Kreativität begrüssen, würde ich nun maulen: Wieso soll ich das zahlen, wenn ich schon für ein Abo 70,-€ plus abdrücke? Aber so... gut.. Sehr zu empfehlen.

2. Oktober 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

Was für ein Nexus ist es denn?

Lt. https://de.wikipedia.org/wiki/Nexus_(Google) ist das "älteste" Gerät, das heute Android 7.1.1 unterstützt, das Motorola Nexus 6 Smartphone von Oktober 2014...

Aber natürlich sind die Nexus bzw. jetzt Pixel-Geräte zumindest mal die Kandidaten für solche lange Upgrade-Fähigkeit, weil die "Non-Google-Software" in der Vorinstallation nicht enthalten sein darf.

Olaf

3. Oktober 2017: Von Tee Jay an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

Dieser Thread zeigt es erneut und macht mich wütend wenn man sich ein wenig von der DWD App entfernt und die Software- und Gerätelandschaft aus der Vogelperspektive betrachtet.

Jede auf dem Markt geworfene Software und jedes Gerät mit Netzwerkanschluß gehört endlich verbindlich mit einem Verfallsdatum versehen bis wann das Teil garantiert mit Updates oder Patches versorgt wird. Mich regt gerade dieser ganze Software- und Android-Schrott auf wo es zwar Updates für gibt, die aber vom Vendor aus verschiedensten Gründen nicht aufgespielt werden. Stattdessen landet der Mist irgendwo auf dem Krabbeltisch bei Aldi, Lidl & Co. Das ist nicht nur fahrlässig sondern einfach nur Betrug am ehrlichen Kunden. Zugleich wird der nachaltig und langfristig orientierte Wettbewerber aus dem Markt gedrängt.

Die ganzen China-Kistenschieber, die sich landläufig gerne "Fachhändler" oder "Qualitätshersteller" nennen, haben aber selten etwas mit dem Fach noch mit Qualität am Hut. Der sogenannte freie Markt funktioniert in dieser Hinsicht nicht (hat es noch nie!). Als Stichworte nur einmal Akerlof und Lemon-Market eingeworfen. Ganz aktuell lief diese Meldung mit Sprengkraft über den RSS-Ticker. Wer von den Beteiligten hier dnsmasq nicht kennt: Jeder Plaste-Router, Schrott-Switch, Dreck-Drucker mit LAN Anschluß und Billlig-WLAN in Haushaltsgeräten, Action-Cams, Smartphones oder auch Heimautomation setzt auf dnsmasq auf. Ich will nicht wissen wieviel Geräte hier offen ungepatcht auf der Strecke bleiben.

Die Lösung ist vergleichsweise einfach: Wenn bei Geräten und Software gleichermaßen in großen Buchstaben (wie bei Zigarettenwerbung?) stehen würde: "Updates nur für 2 Monate nach Kaufdatum" dann würden deutlich mehr Käufer lieber zum anderen (teureren) Produkt greifen, das z.B. 5 Jahre auspreist. Denn daß bei iOS der Cut von 32 Bit auf 64 Bit kommt, das ist seit Jahren bekannt. Eigentlich unbegreiflich, daß die hier gegenständliche DWD App nicht von Anfang an in 64 Bit entwickelt wurde. Für mich hat da entweder der Softwareentwickler gepennt oder eine Softwarebude Ihren Informationsvorsprung gegenüber dem DWD ausgenutzt oder der Verantwortlicher beim DWD wollte einfach nur Geld sparen. Am Ende wird das Ganze billig so dahingestelt, als ob Apple und iOS die Schuldigen sind.

So manches deutsche kleine oder mittelständische Unternehmen mit eigener F&E Abteilung hätte eine reale Chance gegen den ganzen Kistenschieber-Billigheimer-Offshore-Dreck. Daß die Politik hier untätig bleibt und bei Digitalisierung lieber mit Buzzwords fabuliert und auf Massen-Überwachung und VDS setzt, unbegreiflich. Aber wir schaffen das!

3. Oktober 2017: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +6.00 [6]

Gosh, soviel Unsinn am frühen Morgen. Aufklärung ist der Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, TeeJay. Als ob es nicht haufenweise frei verfügbarer Information dazu gäbe, was ich von einem Elektrogerät des Jahres 2017 so erwarten kann. Dass der freie Markt hier ganz gut funktioniert, lässt sich unter anderem an der Vielfalt der Geräte und Systeme erkennen.

Wenn der Gesetzgeber etwas regeln sollte, dann weniger transparente Ökosysteme, zB die Rezertifizierung von UL-Fluglehrern. Aber selbst das scheint sich letztlich ganz gut selbst zu regeln.

3. Oktober 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Nein, da irrst Du Dich. Eine redundante, überflüssige Information ist der CO2-Ausstoss eines Autos in der Produktauszeichnung. Mal geschenkt, dass die Information ohnehin staatlich toleriert völlig wirklichkeitsfremd ist, ist die Information zudem für den Verbraucher sowohl irrelevant (er zahlt nicht für CO2), und daneben für den wirklich Interessierten mit einem einfachen, kraftstoffspezifischen Multiplikator im Verbrauch enthalten, also redundant.

Eine relevante Information wäre tatsächlich eine Angabe über die garantierte Software-Update-Versorgung. Diese Information habe ich eben nicht, wenn ich bei Aldi eine Outdoor-Webcam mitnehme, und sie ist auch nicht auf die Schnelle im Laden durch Google verfügbar. Und daneben ist die Materie für den Verbraucher äußerst komplex einzuschätzen, beginnend bei den jurisitischen Risiken, wenn auf einer heimischen buggy Hardware ein Schad-Bot installiert wird bis hin zu den Schwierigkeiten, die Implikationen zu beurteilen (NAT versus DirectAdressing), wenn der Internet-Provider eines Tages IPv6 freischaltet. Der adressierte Kundenkreis dieser Produkte ist deutlich größer als der Kreis der Personen, die diese Problematiken auch nur halbwegs nachvollziehen können. Künstliche Obsoleszenz für Haushaltsgeräte ist in der allgemeinen Diskussion, sicherheitstechnische Obsoleszenz für Hardware ein relatives Novum.

Die Frage wäre, ob hier ein Zwang zu einer Mindest-Support-Zeit jenseits der normalen Garantie & Gewährleistungsfristen nötig ist, wie es bisweilen gefordert wird. Für sinnvoller und marktwirtschaftlicher halte ich eine Deklaration ("Garantierte, sichere Software-Funktion bis 2021" o.ä.).

3. Oktober 2017: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

aber schön, wie uns Teejay mit Fachbegriffen aus seiner Welt bereichert ;-)

Mal ehrlich: drei Tage nach Erscheinen von iOS 11 hat der DWD seine modernisierte App zur Verfügung gestellt. Somit: alles gut!

Dass die Informationen aus der App im Zweifel nicht alleine ausreichend sind zur Erkundung des Flugwetters, sollte bekannt sein. Dass der DWD sein Online-Angebot in der Hinsicht erweitern wird, ist hier schon geschrieben worden. Dass es Drittanbieter mit besserem bzw. anders aufbereitetem Infoangebot gibt, ebenso.

Auch das nennt man "Markt" ;-)

3. Oktober 2017: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

...vielleicht würde es ja mal helfen, in die Nutzungsbedingungen von Google zu gucken? Steht doch ausdrücklich drin:

Google kann die Bereitstellung von Diensten an Sie jederzeit aussetzen oder durch zusätzliche sowie neue Beschränkungen begrenzen.

Es hat mich 25 Sekunden gekostet, das zu googlen.

Was Ihr wollt ist nicht Information, sondern eine Leistung. Sowas kostet halt. Das Android Tablet kostet auch deshalb nur einen Appel (...) und 'nen Ei, weil es keinerlei zugesicherte Leistung gibt. Und das klappt für comsumer products ganz gut.

3. Oktober 2017: Von Tee Jay an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

@Georg: Lass mal, einige scheinen hier noch nicht mal in der Lage zu sein zwischen Nutzungsbedingungen von Diensten (z.B. Gmail, Cloud etc.) und der Produkthaftung zu unterscheiden. Zugleich offenbaren diese in wenigen Zeilen Ihre Defizite im Retailmarkt, wenn sie aufgrund der vermeintlichen Vielzahl von Geräten einen funktionierenden Markt annehmen. Es lohnt sich nicht zu diskutieren, nicht in diesem Forum, nicht mit diesen Personen. Denn diese denken bestimmt auch, daß China eine mustergültige Demokratie mit Meinungs- und Pressefreiheit ist nur weil dort zig tausende Zeitungen und Internet-Nachrichtenportale existieren.

@Wolfgang Lamminger: Ganz dummer Vergleich. Ein Video2000 Player wird auch noch heute Video2000 Kassetten wiedergeben können ohne dabei eine Gefahr für seinen Benutzer darzustellen (weil er eben nicht im weltweiten Internet angeschlossen ist).

3. Oktober 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Aus welchen Nutzungsbedingungen erkennst Du, dass Google das Recht habe, am Tag 3 nach Kauf mein Android-Tablet betriebssystemfrei zu stellen und damit auf den Wert nahe Null zu reduzieren?

Kernpunkt ist aber, dass sicherheitstechnische Obdoleszenz von Consumerhardware definitiv ein Merkmal von Marktstörung durch Informationsasymetrie ist, die gerade einmal Fachjournalisten allenfalls auf Basis von Vergangenheitswerten als Track-Record des Herstellers einschätzen können.

Zum Ausgangsthema zurück: Wenn der DWD nach 3 Tagen ein Update zu einer kostenlosen App nachschiebt, muss jeder selbst beurteilen, ob man sich empört oder ganz zufrieden ist. Es ist aber reaktiver oder sehr später proaktiver Produktsupport, und halt nicht die Kategorie "1 mit Sternchen".

für wie lange hatten die Käufer eines Video-2000-Recorders die Garantie, dass sie Video-2000 Kassetten nachkaufen können?

a) Die kritische Frage der Versorgung mit Ersatz- und Verbrauchsteilen ist durchaus noch etwas, was man ohne Spezial-Knowhow nachvollziehen kann (und bisweilen auch in der Werbung hervorgehoben wird)

b) Zur speziellen Frage: https://www.ebay.de/i/142514582185?chn=ps&dispItem=1 - mehr als 35 Jahre später.

P.S. Von den Preisen träumt man bei GNS-430 Speicherkarten.

P.P.S. @TJ: Wenn Du den stilistischen Lautstärkeregler von 100% auf 25% runternehmen könntest, wären wir wahrscheinlich gleicher Meinung.

3. Oktober 2017: Von Tee Jay an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Tja, ich würde es ja gerne beherzigen, habe aber so meine Zweifel ob es einen Unterschied macht bei den Pawlovschen-Schreibreflexen einiger meist gepaart mit persönlichen Anmachen. Ich muß hier wohl manche richtig getroffen haben... aber gut ich gebe nun Ruhe, ab jetzt mit 25%, garantiert für mindestens 7 Tage :-)

Ergänzend möchte ich noch als Info einstreuen, daß ein Apple-Entwickler in der Regel Monate vorher Zeit und Gelegenheit hat im Beta-Programm seine Software auf ein neues iOS anzupassen. Es gibt zig Erinnerungsmails seine Software rechtzeitig im Store hochzuladen damit diese pünktlich und weltweit zum Start verfügbar ist.

3. Oktober 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +6.00 [6]

Ich gebe Dir recht, was die DWD-App und Apple betrifft. Ich selbst bin ein 1-Mann-App-Developer (mit einem freiberuflichen Programmierer) - und es war für mich kein Problem, schon vor Erscheinen von iOS 11 zu checken und zu gewährleisten, dass meine drei Apps unter iOS 11 einwandfrei laufen.

Tausende von Firmen, auch sehr große, scheinen davon „überrascht“ worden zu sein, allein auf meinem iPhone waren 30 Apps, die nicht mehr gingen.

Aber warum musst Du eigentlich immer dermaßen dick auftragen? Dein EDV-Fachjargon beeindruckt hier ebenso wenig wie Deine Kenntnisse von „Retail“. Sag‘ doch einfach Einzelhandel ;-)

3. Oktober 2017: Von Hubert Eckl an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

OCHOTTTCHEEN! Was habe ich denn da wieder ausgelöst! Da ich die DWD-App fast täglich nutze ist es mir aufgefallen, daß sie plötzlich weg war. Ich habe geschrieben, ob jemand weiss was da los ist. Nach nur drei Tagen und dem Kauf einer weiteren, zwar guten, aber letztlich überflüssigen App, war die ursprüngliche wieder online. Alles ist gut. Aber, ich lerne jeden Tag auch hier dazu: Eloquenz ist nich zwingend Intelligenz, wenn auch verwandt.

3. Oktober 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

> OCHOTTTCHEEN! Was habe ich denn da wieder ausgelöst!

Tja, Hubert. Einfach mal gucken, wie viele Feiertage vor einem liegen, und ob das Wetter gut fliegbar ist, bevor man tippt. :-) Das korreliert garantiert dann mit der Stimmung im Forum.

3. Oktober 2017: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +7.00 [7]

Aus welchen Nutzungsbedingungen erkennst Du, dass Google das Recht habe, am Tag 3 nach Kauf mein Android-Tablet betriebssystemfrei zu stellen und damit auf den Wert nahe Null zu reduzieren?

Nehmen wir mal an, Du kaufst ein Samsung-Tablet. Dann schaust Du ins EULA unter Punkt 4 und siehst, dass Samsung jederzeit per update, features jeglicher Art einstellen darf.

In der deutschen Version der aktuellen Android Standardlizenz findet sich unter 5.2 und 6.5 vergleichbares. Da steht explizit, dass Verfuegbarkeit nicht garantiert wird.

@TeeJay

Stichwort Produkthaftung - jetzt wuerde ich mal aufhoeren, mich weiter zu verrennen. Was ist denn hier genau Dein Punkt? Dass Android-Tablets irgendwie wie von Geisterhand von der Produkthaftung befreit sind oder auf Grund einer Weltverschwoerung niemand google haftbar macht?

Stichwort funktionierender Markt - ein funktionierender Markt ist zunaechst mal ein Pleonasmus. Ein Markt hat nicht die Aufgabe, Produkte hervorzubringen, die Dir gefallen, sondern ueber Angebot und Nachfrage eine Preisbildung zuzulassen. Und natuerlich ist die Vielfalt ein Indikator dafuer, ob es einen Markt gibt - neben anderen Fragen. Der Vergleich mit der Pressefreiheit ist einfach nur albern, Pressefreiheit ist kein Wirtschaftsgut. Aber natuerlich gibt es in China einen Markt fuer Medien. Das ist ein bisschen die Crux, wenn man alles mit allem vermischt, um moeglichst viele Begriffe seines Wortschatzes in einem Text unterzubringen.


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