Hallo zusammen,
ich habe nun endlich meine EASA-PPL(A) erhalten, umgeschrieben von der US-PPL.
Hintergrund: ich habe seit 17 Jahren die US-PPL, seit 15 Jahren das dortige IR, und dort insgesamt etwas über 500 Flugstunden. Die Umschreiberei habe ich als massiven Verwaltunsakt wahrgenommen (KBA-Auskunft, ZÜP, zwei Arztbesuche, Englischtest!, Verifikation der US-Lizenz...), aber auch als ziemlich teure Geschichte - weil man einen Prüfungsflug braucht, der Prüfer aber nur in D-registrierte, CAMO-gewartete Maschinen einsteigt, muss man wohl oder übel eine ATO finden, die einem ein Flugzeug dafür leiht. Da man aber kaum einen Prüfungsflug in einer unbekannten Maschine machen möchte, tritt man also in einen Club ein mit CAMO-gewarteten Maschinen - in meinem Fall Aufnahmegebühr 600 EUR - und nimmt ein paar Flugstunden, in meinem Fall ungefähr 5 a 160 EUR. Hinzu kommen die diversen behördlichen Gebühren - ich hab's nicht nachgerechnet, es durften in Summe aber an die 2000 EUR sein, die mich diese Umschreibung (!!) gekostet hat. Am Ende mussten wir den Prüfungsflug dreimal wetterbedingt verschieben, bis dem Prüfer der Geduldsfaden gerissen ist und er von einer anderen Flugschule eine Katana besorgt hat und so die Prüfung abgenommen hat (ich hatte vorher 0 Stunden auf jeglichen Diamonds, von selbst wäre ich sicher nicht auf den Gedanken gekommen).
Wäre das Erfordernis "D-registriert" nicht, hätte ich in einer N-reg. Maschine legal auch alleine üben können. Wäre das Erfordernis "CAMO" nicht, hätte ich einen anderen Club wählen können, der mehr in meiner Nähe liegt und wo ich sowieso eintreten _muss_, falls ich in Zukunft nicht >1h zu jedem Flug anfahren will. Wäre das Erfordernis nicht "Prüfungsflug", sondern (wie früher mal) einfach ein Streckenflug mit Lehrer, dann hätte ich das Training "rund um den Kirchturm" durch sinnvolle Reiseerlebnisse ersetzen können. Im übrigen sind ATOs nicht gerade wild drauf, Umschreiber als "Schüler" aufzunehmen, wie ich dabei gemerkt habe.
Es sind also nach meiner Erfahrung die sachlich kaum gerechtfertigten behördlichen Erfordernisse, die subtil die Kosten enorm in die Höhe treiben. (ich hab natürlich auch ein wenig das Problem, dass ich fliegerisch in der Provinz sitze, der nächste Grasplatz ist 35km entfernt, ein Sonderlandeplatz etwa 40km entfernt, alle "richtigen" harten Plätze mindestens 100km entfernt).
Nun zur Nachtflugberechtigung: Der unheimlich nette und hilfsbereits Prüfer hat in meinem Logbuch gesehen, dass ich rund 40h Nachtflugerfahrung habe, und daraufhin in den Umschreibeantrag reingeschrieben, man möge mir doch bitte das NVFR-Rating mit eintragen. Zurück kam: "Zur Erteilung auch der Nachflugberechtigung reicht die Flugerfahrung bei Nacht nicht aus. Vielmehr müsste ein Lehrgang inkl. Unterricht bei einer ATO absolviert werden:"
Fragen:>
- weiß jemand, wie andere Luftfahrtbehörden das handhaben? bei mir geht's um den RP Kassel. Jemand Erfahrung mit diesem Thema dort oder anderswo?
- im nächsten Schritt plane ich auch die Umschreibung des IR. Ich habe gehört, dass man in EASA-Land offenbar sogar ein IR nur Tagflüge kriegen kann, eine seltsame Erfindung. Aber, und das finde ich wesentlich, bei der Umschreibung des IR wechsle ich ja von der Landesbehörde zu LBA. Wie sieht denn das LBA eine Umschreibung auf Basis der Erfahrung?
Wie teuer wäre wohl ein "Lehrgang inkl. Unterricht"? - vielleicht nochmal 1000 EUR? Dafür, dass ich kaum absichtlich nachts fliegen werde, höchstens "in die Nacht hinein" - so war's auch in den USA, und so sind die 40h zusammengekommen - finde ich den mir zugemuteten Aufwand unverhältnismäßig.
Und mein fliegerisches Ziel ist auch nicht möglichst viel Geld in ATOs zu lassen, sondern mit dem (gecharterten) Flugzeug zu reisen. Natürlich auf legale Weise.
Danke für Hinweise,
VG, Chris