Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | "Umschreibung" Nachtflugrating  
16. Februar 2017: Von Chris _____ 

Hallo zusammen,

ich habe nun endlich meine EASA-PPL(A) erhalten, umgeschrieben von der US-PPL.

Hintergrund: ich habe seit 17 Jahren die US-PPL, seit 15 Jahren das dortige IR, und dort insgesamt etwas über 500 Flugstunden. Die Umschreiberei habe ich als massiven Verwaltunsakt wahrgenommen (KBA-Auskunft, ZÜP, zwei Arztbesuche, Englischtest!, Verifikation der US-Lizenz...), aber auch als ziemlich teure Geschichte - weil man einen Prüfungsflug braucht, der Prüfer aber nur in D-registrierte, CAMO-gewartete Maschinen einsteigt, muss man wohl oder übel eine ATO finden, die einem ein Flugzeug dafür leiht. Da man aber kaum einen Prüfungsflug in einer unbekannten Maschine machen möchte, tritt man also in einen Club ein mit CAMO-gewarteten Maschinen - in meinem Fall Aufnahmegebühr 600 EUR - und nimmt ein paar Flugstunden, in meinem Fall ungefähr 5 a 160 EUR. Hinzu kommen die diversen behördlichen Gebühren - ich hab's nicht nachgerechnet, es durften in Summe aber an die 2000 EUR sein, die mich diese Umschreibung (!!) gekostet hat. Am Ende mussten wir den Prüfungsflug dreimal wetterbedingt verschieben, bis dem Prüfer der Geduldsfaden gerissen ist und er von einer anderen Flugschule eine Katana besorgt hat und so die Prüfung abgenommen hat (ich hatte vorher 0 Stunden auf jeglichen Diamonds, von selbst wäre ich sicher nicht auf den Gedanken gekommen).

Wäre das Erfordernis "D-registriert" nicht, hätte ich in einer N-reg. Maschine legal auch alleine üben können. Wäre das Erfordernis "CAMO" nicht, hätte ich einen anderen Club wählen können, der mehr in meiner Nähe liegt und wo ich sowieso eintreten _muss_, falls ich in Zukunft nicht >1h zu jedem Flug anfahren will. Wäre das Erfordernis nicht "Prüfungsflug", sondern (wie früher mal) einfach ein Streckenflug mit Lehrer, dann hätte ich das Training "rund um den Kirchturm" durch sinnvolle Reiseerlebnisse ersetzen können. Im übrigen sind ATOs nicht gerade wild drauf, Umschreiber als "Schüler" aufzunehmen, wie ich dabei gemerkt habe.

Es sind also nach meiner Erfahrung die sachlich kaum gerechtfertigten behördlichen Erfordernisse, die subtil die Kosten enorm in die Höhe treiben. (ich hab natürlich auch ein wenig das Problem, dass ich fliegerisch in der Provinz sitze, der nächste Grasplatz ist 35km entfernt, ein Sonderlandeplatz etwa 40km entfernt, alle "richtigen" harten Plätze mindestens 100km entfernt).

Nun zur Nachtflugberechtigung: Der unheimlich nette und hilfsbereits Prüfer hat in meinem Logbuch gesehen, dass ich rund 40h Nachtflugerfahrung habe, und daraufhin in den Umschreibeantrag reingeschrieben, man möge mir doch bitte das NVFR-Rating mit eintragen. Zurück kam: "Zur Erteilung auch der Nachflugberechtigung reicht die Flugerfahrung bei Nacht nicht aus. Vielmehr müsste ein Lehrgang inkl. Unterricht bei einer ATO absolviert werden:"

Fragen:>

  1. weiß jemand, wie andere Luftfahrtbehörden das handhaben? bei mir geht's um den RP Kassel. Jemand Erfahrung mit diesem Thema dort oder anderswo?
  2. im nächsten Schritt plane ich auch die Umschreibung des IR. Ich habe gehört, dass man in EASA-Land offenbar sogar ein IR nur Tagflüge kriegen kann, eine seltsame Erfindung. Aber, und das finde ich wesentlich, bei der Umschreibung des IR wechsle ich ja von der Landesbehörde zu LBA. Wie sieht denn das LBA eine Umschreibung auf Basis der Erfahrung?

Wie teuer wäre wohl ein "Lehrgang inkl. Unterricht"? - vielleicht nochmal 1000 EUR? Dafür, dass ich kaum absichtlich nachts fliegen werde, höchstens "in die Nacht hinein" - so war's auch in den USA, und so sind die 40h zusammengekommen - finde ich den mir zugemuteten Aufwand unverhältnismäßig.

Und mein fliegerisches Ziel ist auch nicht möglichst viel Geld in ATOs zu lassen, sondern mit dem (gecharterten) Flugzeug zu reisen. Natürlich auf legale Weise.

Danke für Hinweise,

VG, Chris

16. Februar 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Chris _____

Hi Chris,

zur Handhabe und zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen, aber:

Wie teuer wäre wohl ein "Lehrgang inkl. Unterricht"? - vielleicht nochmal 1000 EUR?

Das kommt ungefähr hin. Du brauchst 5 Stunden...

Inhaltlich ist das natürlich völliger Blödsinn. Ich finde es gut und vernünftig, dass es das Rating gibt. Die Herausforderung ist aus meiner Sicht hauptsächlich das Einüben der unterschiedlichen Gegebenheiten bei Nacht, während ein Fluglehrer daneben sitzt. Mehr ist an dem "Lehrgang" ja nicht dran und es gibt keine Prüfung.

Einem Piloten mit nachgewiesenen 40 Stunden Nachtflugerfahrung das Rating zu verweigern, ist aus meiner Sicht bürokratischer Unfug.

Viele Grüße und viel Erfolg

Patrick

16. Februar 2017: Von Thomas Dautermann an Patrick Whiskey Echo Yankee

Als ich die Nachtflugberechtigung basierend auf meinem FAA commercial instrument ticket in meinen JAR PPL eintragen wollte (um 2009), wurde seitens des Luftamtes Süd eine Stunde mit europäischem Fluglehrer im europäischen Luftraum bei Nacht gefordert. Habe ich dann gemacht und das Nachtflugrating wurde eingetragen.

16. Februar 2017: Von Dieter Kleinschmidt an Chris _____

Mir hat die Behörde 2008 ohne Probleme Nachtflug+CVFR wg. FAA-PPL+IR eingetragen (ohne zusätzliche Leistungen meinerseits). Hatte damals den ICAO-PPL, den man nach Umtausch des PPL-A (ohne CVFR) bekam.

16. Februar 2017: Von RotorHead an Chris _____

Für die Nachtflugberechtigung fordert FCL.810 eine Ausbildung. Auch andere Luftämter wollen Drittlanderfahrung im Nachtflug nicht anrechnen.

Anders sieht das bei der Erteilung einer CPL mit modularer Ausbildung aus. Hier ist keine Nachtflugausbildung gefordert, sondern "lediglich" entsprechende Nachtflugerfahrung. Das LBA stellt auf Grundlage von Nachtflug in z.B. USA eine CPL aus, solange u.a. die einschlägigen Anforderungen aus Anlage 3 E.12(b) nachgewiesen sind.

16. Februar 2017: Von Peter Luthaus an Chris _____

Du kannst die Prüfung auch auf einem N-reg fliegen, spricht nichts dagegen. Ich habe schon etliche EASA Prüfungen auf Eignerflugzeugen mit N-reg abgenommen.
Berechtigungen anzuerkennen liegt im Ermessen der Behörde, ich hatte vor kurzem den Fall eines sehr erfahrenen Piloten, desses Nachtflug- und Kunstflugberechtigung nicht anerkannt werden sollten. Die Sache konnte aber geklärt werden und jetzt werden Berechtigungen bei ausreichender Erfahrung wieder in Deutschland anerkannt.

16. Februar 2017: Von Chris _____ an Peter Luthaus

Hi Peter,

danke.

Die Info, es müsse ein CAMO-gewartetes Flugzeug einer ATO (oder Club mit Ausbildung) sein, kam vom RP Kassel. Ich bezweifle, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt. Fazit: die Landesbehörden scheinen das unterschiedlich zu handhaben.

N-reg und CAMO-gewartet habe ich einfach keinen Zugang zu einer Maschine, weiß nicht, ob es das gibt. Ich habe ja keine eigene Maschine.

Ob der _Prüfer_ auf einer N-reg. Maschine mitgemacht hätte, weiß ich natürlich nicht. Und was danach passiert wäre.

VG, Chris

16. Februar 2017: Von Chris _____ an Peter Luthaus

Peter,

welche Landesbehörde war das bei deinem kürzlichen Fall?

Ich überlege, es im Rahmen der IR-Umschreibung einfach auf LBA-Ebene nochmal zu probieren.

VG, Chris


8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang