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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Februar 2017: Von RotorHead an Chris _____

Für die Nachtflugberechtigung fordert FCL.810 eine Ausbildung. Auch andere Luftämter wollen Drittlanderfahrung im Nachtflug nicht anrechnen.

Anders sieht das bei der Erteilung einer CPL mit modularer Ausbildung aus. Hier ist keine Nachtflugausbildung gefordert, sondern "lediglich" entsprechende Nachtflugerfahrung. Das LBA stellt auf Grundlage von Nachtflug in z.B. USA eine CPL aus, solange u.a. die einschlägigen Anforderungen aus Anlage 3 E.12(b) nachgewiesen sind.


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