|
26 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|
|
|
Bei unserer stets gewissenhaften Flugvorbereitung sind wir auf der Website von LOWZ auf eine Karte mit Naturschutzgebieten gestoßen. Demnach ist das Überqueren der Alpen nur auf zwei Korridoren erlaubt und das Einfliegen in die Schutzgebiete ansonsten verboten.
Bis zu welcher Höhe gilt das ganze denn? Gibt es da Veröffentlichungen, Urteile, recommended practices?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
|
|
|
Das sind die so genannten "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung", in deinem Fall der Nationalpark Hohe Tauern. Ist ein Spezialthema. Der eine oder andere Österreicher hier wird vielleicht noch mehr Details liefern können, aber im Grunde ist es so:
In Österreich fällt der Naturschutz in die Kompetenz der Länder. Entsprechend stehen diese "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung" in den jeweiligen Landesgesetzen, was wohl wiederum der Grund ist, dass diese keinen Eingang in die (staatliche) AIP und auch nicht die ICAO-Karte Österreich finden. Hört sich lächerlich an, ist aber so.
Dennoch sind die fliegerischen Einschränkungen grundsätzlich gültig. Es hat wohl diesbezüglich schon Verwaltungsstrafen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gegeben. Trotz Einsprüchen, u.a. mit der Argumentation, dass diese Gebiete nicht in AIP oder ICAO Karte enthalten sind, wurde das Strafausmaß von der nächsten Instanz bestätigt. Es gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Wenn du diese Gebiete in der Karte haben möchtest, besorg' dir (Papier) die Karten von RogersData oder (iPad) Skydemon.
Über dieses Thema gibt es sogar halbwissenschaftliche Ausarbeitungen. Siehe z.B. hier:
https://www.streckenflug.at/news/Nationalparks_V_2_0_100421.pdf
|
|
|
Danke Philipp, diese Ausarbeitung kannte ich auch noch nicht. Schon lästig diese "Fallstricke".
All the best
|
|
|
|
|
|
Die Mindestflughöhen in den österr. Nationalparks sind leider einerseits nicht einheitlich und andererseits schwer herauszufinden.
Im Nationalpark Hohe Tauern zum Beispiel beträgt sie im Kerngebiet 5000 Meter MSL! Also Vorsicht beim Alpenüberflug von Zell nach Süden oder über den Felbertauern.
Nach einem in die Hose gegangenen Publicityflug eines (mittlerweile verstorbenen) Landeshauptmanns auf den Großglockner weiß man jetzt auch Bescheid dass das Flugverbot existiert.
|
|
|
Auf der DEUTSCHEN ICAO-Karte 1:500.000 sind die Naturschutzgebiete, zum Beispiel das große südlich von LOWZ, grün eingezeichnet, jedenfalls war das bei der 2016er Ausgabe noch so.
|
|
|
Guten Tag zusammen
ACHTUNG !!!
Das Thema ist brandgefährlich, wie Vereinskameraden schmerzhaft im Vorjahr merken mussten. Freundliche Zeitgenossen "kontrollieren" die Einhaltung der Regeln, z.B. anhand von OLC-Einträgen, und schreiben Meldungen an die östereichischen Behörden. In den konkreten Fällen (!) ging es um Segelflugzeuge die die Obergrenze verletzt hatten.
Die Behörden ermitteln dann von Amts wegen und leiten Strafmaßnahmen (!!!) ein, mit Bezug auf die in Luftfahrtveröffentlichungen nicht nachlesbaren östereichischen Rechtsnormen des Naturschutzes. Mittlerweile rechtskräftig.
Bei Detailfragen versuche ich, Kontakt zu den Betroffenen zu vermittlen, bitte PM.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner
|
|
|
Auch auf der open flight maps Karte ist es gut erkennbar markiert.
(link bitte via Suchmaschine selbst finden :-) weiss nicht ob es OK ist)
|
|
|
...wobei mir gerade der Sinn nicht ersichtlich wird, wenn im OLC auch Segelflugzeuge (nehmen wir an es waren keine Motorsegler) aus Naturschutzgründen mit sowas zu belästigen. Vermutlich weil der Schatten irgendeinen seltenen Almkäfer gefährdet? Der Lärm laminar bewegter Luft so unerträglich ist? * kopfschüttel *
|
|
|
Die Grenzen der Naturschutzgebiete sind ja oft in den Karten eingezeichnet, wobei vermutlich nicht zwischen Kern-und Randzonen unterschieden wird. Aber Angaben zu den Höhenlimits habe ich noch nicht gesehen, die muss man sich aus den Nationalparkgesetzen holen. Oder hier: www.streckenflug.at/news/Nationalparks_V_2_0_100421.pdf
|
|
|
OpenFlightMaps gibt es komfortabel und aktuell natürlich hier:
https://www.autorouter.eu/map#p=10/12.776/47.075/BFX
|
|
|
Hallo zusammen,
ich plane demnächst mal wieder einen Flug quer durch die Alpen, bei dem auch das Thema "Österreichische Nationalparks", in meinem Fall speziell "Hohe Tauern" und "Nockberge", relevant wird.
Leider sind die verlinkten Quellen in diesem Thread zum Teil nicht mehr aktuell. Das PDF auf streckenflug.at existiert nicht mehr (zumindest unter diesem Link) und auch die Suche auf dieser Website brachte leider kein Ergebnis.
Der Link auf Autorouter geht noch, mit leicht geänderter Domain: https://www.autorouter.aero/map?z=10&lon=13.004&lat=47.054&l=TSAP
Von Rogers Data bin ich noch auf diese Zusammenstellung gestoßen, die aber auch ein paar Jahre alt ist: https://www.rogersdata.at/pdf/Naturschutzrechtliche%20Regelungen%20fliegerische%20Einschr%C3%A4nkungen.pdf
Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass beide Gebiete "Hohe Tauern" und "Nockberge" jeweils bis 5000m AMSL (= 16.404 ft AMSL) für den Motorflug gesperrt sind und damit für die typischen GA-Muster C172/PA28 faktisch nicht befliegbar.
Ist dies noch der aktuelle Stand?
|
|
|
In den Karten bei SykDemon sind die Naturschutzgebiete eingezeichnet.
|
|
|
Hallo Johannes,
es gibt aber zwei Korridore, die sich ganz gut fliegen lassen, und für die Austro Control auch ein GAFOR herausgibt: über den alten Felbertauern und entlang der Großglockner-Hochalpenstraße. Die Naturparks/Naturschutzgebiete in Österreich, Südtirol, Italien und in Deutschland sind in den open flightmaps sehr gut zu erkennen.
Blue skies, Conny
|
|
|
Mit Ausnahme der von Conny erwähnten Korridore ist die Mindestflughöhe in beiden Nationalparks immer noch 5000 m MSL in Kern- und Außenzonen.
Dass man es nicht schafft, die Einschränkungen für General Aviation übersichtlicher darzustellen ist schon seit ewig ein Streitpunkt. Es sind ja nicht einmal die Landesgesetze betreffend mehrere Bundesländer tangierende Nationalparks identisch.
|
|
|
Besten Dank euch dreien.
Die Angaben in SkyDemon beziehen sich auch auf die erwähnten 16.500 ft AMSL, es scheint hier kein Update gegeben zu haben, auch nicht in der horizontalen Ausdehnung. Da ich eher in Ost-West-Richtung unterwegs sein werde, ist es auch kein größeres Problem, die Gebiete zu meiden.
|
|
|
In FF sehe ich diese Gebiete gar nicht. Erhalte auch ein valides IFR Routing in FL160 quer durch.
Sind diese Gebiete für IFR Flüge nicht relevant oder ist man im FL160 ohnehin bereits darüber?
|
|
|
Ich denke, dass das mit der "open airspace structure", die in AUT umgesetzt wird, zu tun hat. Auf FF sehe ich in dem Gebiet der Tauern etc. gar keine airways mehr (in Westösterreich interessanterweise schon noch, da wird der Verkehr über FL 180 aber auch direkt von MUC Radar an Padova Radar übergeben, und der Innsbrucker redet gar nicht mit). Früher, auf den Jepp IFR low level charts, war im Gebiet der Naturschutzgebiete (Großglockner etc.) immer FL170 als minimum angegeben... Ob der Lotse Dich dann in FL 160 schön durch die Korridore lotst, oder ob er sich denkt: "Die 123,X Meter, die auf 5.000 Meter fehlen, machen es da nicht aus !" entzieht sich meiner Kenntnis... ganz abgesehen davon, dass das FL-System ja mit den tatsächlichen Druckbedingungen auch noch ein wenig höher oder tiefer wandert...
|
|
|
Sind in FF eingezeichnet.
Bis 5000 Meter.
https://www.rogersdata.at/pdf/Naturschutzrechtliche%20Regelungen%20fliegerische%20Einschränkungen.pdf
|
|
|
Zur besseren Sichtbarkeit das Terrain ausgeblendet.
|
|
|
|
Gibt es eigentlich noch mehr solcher "Gebiete mit fliegerischer Einschränkung", oder andere Stoplerfallen, die man als versteckte Tretminen nicht wirklich in einer normalen Flugvorbereitung erkennen kann?
Ich denke da zum Beispiel so an bestimmte Erlebnisse mit der Grenzpolizei zu Coronazeiten, wo auch in der regulären Flugvorbereitung einige Dinge überhaupt nicht sichtbar waren.
|
|
|
Ja, es gibt noch andere Nationalparks in Österreich (Donauauen, Gesäuse,..) und leider muss man sich das mühsam erarbeiten.
|
|
|
Hast Du den Link zum PDF oben gesehen? Da steht genau das drinnen.
|
|
|
In FF sehe ich diese Gebiete gar nicht. Erhalte auch ein valides IFR Routing in FL160 quer durch.
Sind diese Gebiete für IFR Flüge nicht relevant oder ist man im FL160 ohnehin bereits darüber?
Bei mir muss ich die Darstellung von "IFR" auf "VFR" umschalten. Das liegt daran, wann welche Ebene aktiviert ist. Bei VFR sieht man sie.
|
|
|
Danke für eure Antworten, habe es in FF schon gefunden.
Ehrlich gesagt schalte ich auf die VFR Ansichten meisten gar nicht um wenn ich (ausschließlich) IFR fliege, macht ihr das?
Mich würde interessieren, ob ich mir einen Gesetzesverstoß einhandeln kann wenn ich IFR in FL160 gecleared bin und quer durch so ein Naturschutzgebiete fliege?
|
|
|
|
26 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|