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Luftrecht und Behörden | Österreichische Naturschutzgebiete  
11. Februar 2017: Von Christian Weidner 

Bei unserer stets gewissenhaften Flugvorbereitung sind wir auf der Website von LOWZ auf eine Karte mit Naturschutzgebieten gestoßen. Demnach ist das Überqueren der Alpen nur auf zwei Korridoren erlaubt und das Einfliegen in die Schutzgebiete ansonsten verboten.

Bis zu welcher Höhe gilt das ganze denn? Gibt es da Veröffentlichungen, Urteile, recommended practices?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise

11. Februar 2017: Von Philipp Tiemann an Christian Weidner Bewertung: +3.00 [3]

Das sind die so genannten "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung", in deinem Fall der Nationalpark Hohe Tauern. Ist ein Spezialthema. Der eine oder andere Österreicher hier wird vielleicht noch mehr Details liefern können, aber im Grunde ist es so:

In Österreich fällt der Naturschutz in die Kompetenz der Länder. Entsprechend stehen diese "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung" in den jeweiligen Landesgesetzen, was wohl wiederum der Grund ist, dass diese keinen Eingang in die (staatliche) AIP und auch nicht die ICAO-Karte Österreich finden. Hört sich lächerlich an, ist aber so.

Dennoch sind die fliegerischen Einschränkungen grundsätzlich gültig. Es hat wohl diesbezüglich schon Verwaltungsstrafen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gegeben. Trotz Einsprüchen, u.a. mit der Argumentation, dass diese Gebiete nicht in AIP oder ICAO Karte enthalten sind, wurde das Strafausmaß von der nächsten Instanz bestätigt. Es gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wenn du diese Gebiete in der Karte haben möchtest, besorg' dir (Papier) die Karten von RogersData oder (iPad) Skydemon.

Über dieses Thema gibt es sogar halbwissenschaftliche Ausarbeitungen. Siehe z.B. hier:

https://www.streckenflug.at/news/Nationalparks_V_2_0_100421.pdf

11. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Philipp Tiemann

Danke Philipp, diese Ausarbeitung kannte ich auch noch nicht. Schon lästig diese "Fallstricke".

All the best

12. Februar 2017: Von Christian Weidner an Philipp Tiemann

Danke!

13. Februar 2017: Von Flieger Max L.oitfelder an Christian Weidner

Die Mindestflughöhen in den österr. Nationalparks sind leider einerseits nicht einheitlich und andererseits schwer herauszufinden.

Im Nationalpark Hohe Tauern zum Beispiel beträgt sie im Kerngebiet 5000 Meter MSL! Also Vorsicht beim Alpenüberflug von Zell nach Süden oder über den Felbertauern.

Nach einem in die Hose gegangenen Publicityflug eines (mittlerweile verstorbenen) Landeshauptmanns auf den Großglockner weiß man jetzt auch Bescheid dass das Flugverbot existiert.

14. Februar 2017: Von  an Flieger Max L.oitfelder

Auf der DEUTSCHEN ICAO-Karte 1:500.000 sind die Naturschutzgebiete, zum Beispiel das große südlich von LOWZ, grün eingezeichnet, jedenfalls war das bei der 2016er Ausgabe noch so.

14. Februar 2017: Von Ulrich Dr. Werner an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

ACHTUNG !!!

Das Thema ist brandgefährlich, wie Vereinskameraden schmerzhaft im Vorjahr merken mussten. Freundliche Zeitgenossen "kontrollieren" die Einhaltung der Regeln, z.B. anhand von OLC-Einträgen, und schreiben Meldungen an die östereichischen Behörden. In den konkreten Fällen (!) ging es um Segelflugzeuge die die Obergrenze verletzt hatten.

Die Behörden ermitteln dann von Amts wegen und leiten Strafmaßnahmen (!!!) ein, mit Bezug auf die in Luftfahrtveröffentlichungen nicht nachlesbaren östereichischen Rechtsnormen des Naturschutzes. Mittlerweile rechtskräftig.

Bei Detailfragen versuche ich, Kontakt zu den Betroffenen zu vermittlen, bitte PM.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

14. Februar 2017: Von ch ess an 

Auch auf der open flight maps Karte ist es gut erkennbar markiert.

(link bitte via Suchmaschine selbst finden :-) weiss nicht ob es OK ist)

14. Februar 2017: Von Tee Jay an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

...wobei mir gerade der Sinn nicht ersichtlich wird, wenn im OLC auch Segelflugzeuge (nehmen wir an es waren keine Motorsegler) aus Naturschutzgründen mit sowas zu belästigen. Vermutlich weil der Schatten irgendeinen seltenen Almkäfer gefährdet? Der Lärm laminar bewegter Luft so unerträglich ist? * kopfschüttel *

14. Februar 2017: Von Flieger Max L.oitfelder an 

Die Grenzen der Naturschutzgebiete sind ja oft in den Karten eingezeichnet, wobei vermutlich nicht zwischen Kern-und Randzonen unterschieden wird. Aber Angaben zu den Höhenlimits habe ich noch nicht gesehen, die muss man sich aus den Nationalparkgesetzen holen. Oder hier: www.streckenflug.at/news/Nationalparks_V_2_0_100421.pdf

14. Februar 2017: Von Achim H. an ch ess

OpenFlightMaps gibt es komfortabel und aktuell natürlich hier:

https://www.autorouter.eu/map#p=10/12.776/47.075/BFX


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