Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Februar 2017: Von Philipp Tiemann an Christian Weidner Bewertung: +3.00 [3]

Das sind die so genannten "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung", in deinem Fall der Nationalpark Hohe Tauern. Ist ein Spezialthema. Der eine oder andere Österreicher hier wird vielleicht noch mehr Details liefern können, aber im Grunde ist es so:

In Österreich fällt der Naturschutz in die Kompetenz der Länder. Entsprechend stehen diese "Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung" in den jeweiligen Landesgesetzen, was wohl wiederum der Grund ist, dass diese keinen Eingang in die (staatliche) AIP und auch nicht die ICAO-Karte Österreich finden. Hört sich lächerlich an, ist aber so.

Dennoch sind die fliegerischen Einschränkungen grundsätzlich gültig. Es hat wohl diesbezüglich schon Verwaltungsstrafen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gegeben. Trotz Einsprüchen, u.a. mit der Argumentation, dass diese Gebiete nicht in AIP oder ICAO Karte enthalten sind, wurde das Strafausmaß von der nächsten Instanz bestätigt. Es gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wenn du diese Gebiete in der Karte haben möchtest, besorg' dir (Papier) die Karten von RogersData oder (iPad) Skydemon.

Über dieses Thema gibt es sogar halbwissenschaftliche Ausarbeitungen. Siehe z.B. hier:

https://www.streckenflug.at/news/Nationalparks_V_2_0_100421.pdf

11. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Philipp Tiemann

Danke Philipp, diese Ausarbeitung kannte ich auch noch nicht. Schon lästig diese "Fallstricke".

All the best

12. Februar 2017: Von Christian Weidner an Philipp Tiemann

Danke!


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang