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PPL Fliegen für den Chef CPL notwendig?
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10. Juli 2016: Von Lennart Mueller an Lutz D.

Deiner Argumentation nach ist Kostenerstattung ja keine 'Remuneration'?

Halt, ich habe nie von Kostenerstattung, sondern stets von Kostenübernahme geschrieben - damit meinte ich, die Firma stellt das Flugzeug, rechnet direkt mit dem Vercharterer ab und der Pilot ist aus den Geldflüssen isoliert.

10. Juli 2016: Von Lutz D. an Lennart Mueller

Dann sind wir gut. Wie man in Ostbelgien sagt.

11. Juli 2016: Von Martin L. an Lutz D.

Hallo zusammen,

Was ich mich bei dieser Diskussion schon länger frage (solange, dass ich mich dafür extra im Forum angemeldet habe):

Was wäre eigentlich, wenn ein Vater seinem Sohn (nennen wir ihn Justus) zum Geburtstag den PPL schenkt und der Sohn ihn nach bestandener Prüfung einmal mitnimmt, natürlich auch auf Kosten des Vaters. Wenn das illegal wäre, wäre das für Justus jetzt nämlich doof, da er nicht vorhatte, in seinem Leben jemals eigenes Geld zu verdienen (der Papa hat ja genug davon) und er somit nie rechtmäßig eine Privatpilotenlizenz erwerben dürfte...

11. Juli 2016: Von Erik N. an Martin L.

Selber fliegen ? Was haben die wieder herzlich gelacht ;))

11. Juli 2016: Von Lutz D. an Martin L.

Moin Martin,

klar kann sich "Justus" den PPL schenken lassen (er sollte sich besser gleich einen CPL schenken lassen ;)). Da ist er ja noch nicht PIC. Und ein Geschenk setzt ja voraus, dass es keine Gegenleistung gibt.

Justus Paps kann ihm auch hinterher problemlos weiter Geld zustecken, und er kann davon fliegen soviel er will und mit wem er will. Was nicht geht, ist das Justus seinen Vater mitnimmt und dann sagt, so, der Flug hat 748€ gekostet, ich bitte um Erstattung.

Recht ist oft so konstruiert, dass man Ausnahmen und Beispiele finden kann, die zu absurden Ergebnissen führen. In der Fliegerei ist das sehr oft der Fall, hat man manchmal den Eindruck.

Man kann dann aber immer auch noch die teleologische Interpretation heranziehen. Der Gesetzgeber beabsichtigte sicher nicht, innerfamiliäre gemeinsame Flüge zu beschränken, die Daddy zahlt.

Aber schon bei der Mitnahme von Fremden wäre ich mir hinsichtlich der Ziele des Gesetzgebers weniger sicher (bzw. ich weiß es zufällig aus erster Hand). Da ist man ganz absichtlich möglichst restriktiv vorgegangen. Interessanterweise durchaus auch, weil es Rundflugunternehmen mit CPLern und AOC gibt, die überhaupt keinen Bock auf etwaige Konkurrenz haben und hatten. Aber doch zuvorderst, weil man das Sicherheitsniveau von PPLern in der AL für sehr gering hielt. Es gab zudem in vielen Ländern bereits ein absolutes Kostenbeteiligungsverbot (zB in Belgien), d.h. EASA und Kommission hatten hier nichts neu zu erfinden.
Es ist ein großes Glück, dass sich jetzt eine liberalere Sichtweise durchgesetzt hat, auch wenn das naturgemäß aus Sicht eines Privatpiloten nie liberal genug sein kann.

Beste Grüße

Lutz

11. Juli 2016: Von Willi Fundermann an Markus Weber Bewertung: +1.67 [6]

Nach acht Tagen und 104 Antworten auf die Eingangsfrage ist der geneigte Leser etwa genau so "schlau" wie zu Beginn.

Mir fällt da der alte Juristenwitz wieder ein: "A verkauft B eine Kuh. Wer hat Recht?"

11. Juli 2016: Von Andreas Müller an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [5]

Jo, sind immer die selben Labertüten.

(Im Moment läuft gerade ein Bewertungsbattle. Labertüten gg den Rest. Bin gespannt wie das ausgeht.)

11. Juli 2016: Von Lennart Mueller an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Jo, sind immer die selben Labertüten.

Na, keine sachlichen Argumente parat, aber unbedingt irgendwas schreiben wollen?

11. Juli 2016: Von Wolff E. an Lennart Mueller

Andreas Müller ist schon oft "als nicht so nett" aufgefallen. Sollte man einfach nicht so ernst nehmen.....

12. Juli 2016: Von ch ess an Wolff E.

Schade, dass es hier keine IGNORE Funktion gibt

;-)

12. Juli 2016: Von Guido Frey an T. Magin

Frage: wie sieht die Versicherungslage aus, sollte es zu einem Unfall kommen? Prinzipiell ist das ganze eine Geschaeftsreise, also denke ich erstmal an die Berufsgenossenschaft. Doch deckt die auch "aussergewoehnliche" Anreisen ab, wie eben Privatflugzeug? Oder zieht die sich aus der Schadensgeschichte raus mit der Begruendung, dass die Anreise offensichtlich Privatvergnuegen und fuer den geschaeftlichen Anlass nicht angemessen war?

Hallo Thomas,

habe gerade diesbezüglich mit der BG Verkehr in Wuppertal telefoniert:

Der BG ist das verwendete Transportmittel, dessen Finanzierung oder Eigentumsverhältnisse völlig egal, so lange es sich bei dem Transport/der Reise um eine Dienstreise oder den Weg von und zur Arbeit handelt (Der Sachbearbeiter erläuterte mir das an Hand eines Paketboten, der seine Pakete ausliefert. Dieser sei versichert, egal ob er die Pakete mit dem Fahrzeug des Arbeitgebers, seinem Privatwagen oder zu Fuß ausliefere.).

Kein Versicherungsschutz bestünde lediglich bei privat veranlassten Wegen (auch innerhalb einer Dienstreise). Beispiel hier sei der Weg während eines dienstlichen Hotelaufenthalt vom Hotel zu einem Restaurant zwecks Nahrungsaufnahme.

Gruß,

Guido


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