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11. Juli 2016: Von Lutz D. an Martin L.

Moin Martin,

klar kann sich "Justus" den PPL schenken lassen (er sollte sich besser gleich einen CPL schenken lassen ;)). Da ist er ja noch nicht PIC. Und ein Geschenk setzt ja voraus, dass es keine Gegenleistung gibt.

Justus Paps kann ihm auch hinterher problemlos weiter Geld zustecken, und er kann davon fliegen soviel er will und mit wem er will. Was nicht geht, ist das Justus seinen Vater mitnimmt und dann sagt, so, der Flug hat 748€ gekostet, ich bitte um Erstattung.

Recht ist oft so konstruiert, dass man Ausnahmen und Beispiele finden kann, die zu absurden Ergebnissen führen. In der Fliegerei ist das sehr oft der Fall, hat man manchmal den Eindruck.

Man kann dann aber immer auch noch die teleologische Interpretation heranziehen. Der Gesetzgeber beabsichtigte sicher nicht, innerfamiliäre gemeinsame Flüge zu beschränken, die Daddy zahlt.

Aber schon bei der Mitnahme von Fremden wäre ich mir hinsichtlich der Ziele des Gesetzgebers weniger sicher (bzw. ich weiß es zufällig aus erster Hand). Da ist man ganz absichtlich möglichst restriktiv vorgegangen. Interessanterweise durchaus auch, weil es Rundflugunternehmen mit CPLern und AOC gibt, die überhaupt keinen Bock auf etwaige Konkurrenz haben und hatten. Aber doch zuvorderst, weil man das Sicherheitsniveau von PPLern in der AL für sehr gering hielt. Es gab zudem in vielen Ländern bereits ein absolutes Kostenbeteiligungsverbot (zB in Belgien), d.h. EASA und Kommission hatten hier nichts neu zu erfinden.
Es ist ein großes Glück, dass sich jetzt eine liberalere Sichtweise durchgesetzt hat, auch wenn das naturgemäß aus Sicht eines Privatpiloten nie liberal genug sein kann.

Beste Grüße

Lutz


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