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Luftrecht und Behörden | N-reg. A/C mit EASA PPL/IR IFR in Europa fliegen  
21. Februar 2016: Von Marten Feist 
Liebe Pilot & Flugzeug Forum Leser und Experten,

Die Rahmenbedingungen:
License: EASA PPL/IR
Aircraft: N- reg. SEP - based in Germany
Rules: IFR
Area: Europe (EASA countries)

Wer kann mir bei dieser Frage eine klare, eindeutige Antwort geben: Darf man mit einer solchen Lizenz ein solches Flugzeug nach diesen rules fliegen oder benötigt man eine zusätzliche amerikainsche IR Lizenz?

Welche Grundlage müsste ich wo nachlesen?

Herzlichen Dank für ein feedback
Marten
21. Februar 2016: Von Julian Koerpel an Marten Feist Bewertung: +3.00 [3]
Hallo,

gem FAA Regeln darf ein N-reg Flugzeug von

- FAA Lizenzinhabern
und
- innerhalb des Landes, das die jew. Lizenz ausgestellt hat in dem man fliegt

geflogen werden. (Blöde Formulierung aber ich hoffe es wird deutlich was gemeint ist)

Also:
EASA Lizenz ausgestellt in D => N-reg Flugzeug darf durch den Lizenzinhaber in D geflogen werden
EASA Lizenz ausgestellt in F => N-reg Flugzeug darf durch den Lizenzinhaber in F geflogen werden

FAA Lizenz => Flugzeug darf weltweit geflogen werden, zus. sind die jew. nationale Regeln zu beachten.

Das ganze steht in den FAR Regularien der FAA, FAR 61.3 1) v)

"(v) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used."

https://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?c=ecfr&sid=40760189a03dfea0b501608f33820a45&rgn=div5&view=text&node=14:2.0.1.1.2&idno=14#se14.2.61_12
21. Februar 2016: Von Julian Koerpel an Marten Feist Bewertung: +1.00 [1]
Nachtrag: Nein, die EU / EASA ist kein "Country" im Sinne der FAA; das wurde seitens der FAA schonmal (in Einzelfällen) klargestellt.

Um ein N-reg Flugzeug also legal in Europa über Grenzen hinweg betreiben zu können, muss eine entsprechende FAA Lizenz vorhanden sein.

Das ist auch kein "big deal" und im Rahmen eines Pilotenurlaubs z.B. in Florida (den ich regelm. organisiere, bei Interesse melden: julian.koerpel(at)gmail.com)


;)
22. Februar 2016: Von Markus Doerr an Marten Feist Bewertung: +2.00 [10]
Diese Frage taucht ständig auf. Sind die Leute einfach zu doof um die Suchfunktion zu benutzen?
22. Februar 2016: Von  an Markus Doerr Bewertung: +12.67 [13]

Diese Frage taucht ständig auf. Sind die Leute einfach zu doof um die Suchfunktion zu benutzen?


Es ist eines der Privilegien der Alten die Fragen der Jungen schon oft gehört zu haben.

Der Langmut in der Beantwortung entscheidet über den Grad der zugestandenen Weisheit.

Solange Antworten von Menschen kommen, ist jedenfalls Orwells 1984 noch unvollendet.


Vor dem Hintergrund, dass an diesen Bestimmungen und Rahmenbedingungen viel verändert wurde und noch verändert werden wird, wird diese Frage auch noch öfter in der Zukunft auftauchen. Im Internet befindliche Antworten wird man immer auf ihre Aktualität überprüfen müssen und ich finde die Frage hier in diesem Forum ist durchaus legitim für einen aktuellen Überblick. Stand heute wird den politischen überstaatlichen Konstrukten in Europa kein völkerrechtlicher Status eines Staates zugestanden, aber auch dies kann sich ändern und hätte dann weitreichende Folgen für die Antwort.

22. Februar 2016: Von Markus Doerr an  Bewertung: +2.00 [4]
Vor dem Hintergrund, dass an diesen Bestimmungen und Rahmenbedingungen viel verändert wurde

Was wurde denn in den letzten 10 Jahren an genau dieser Regelung geändert?

NIX
22. Februar 2016: Von Wolff E. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [2]
Einfach in Google das eingeben "faa aircarft with easa licence" und schon hat man was man will. Ja, Google kann so einfach sein....
22. Februar 2016: Von Markus Doerr an Wolff E. Bewertung: -1.00 [1]
Einfach in Google das eingeben "faa aircarft with easa licence" und schon..

Korrigiert Google das aircarft und schreibt aircraft. :-)
22. Februar 2016: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Scheint jedenfalls einfacher zu sein als den richtigen DIN.... auf DIN.....-Adapter von Mountain High zu finden :-)
22. Februar 2016: Von Markus Doerr an Roland Schmidt
Stimmt. Aber der ist ja der DIN alt auf DIN neu mit dem Stift.
Ich hab mir eine Zweitflasche gekauft, leider auch mit Befüllverhinderer.
22. Februar 2016: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Hab' jetzt im Tauchshop mit dem Adapter befüllen lassen (2 EUR) - es hat tatsächlich geklappt. Ich muss jetzt nur noch 50 mal befüllen lassen und ich habe den MH-Adapter wieder raus :-)
22. Februar 2016: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +1.00 [1]
Im Internet befindliche Antworten wird man immer auf ihre Aktualität überprüfen müssen
Also der letzte Thread hier zu diesem Thema lief vor einem Monat (https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2016,01,05,20,1138070), und seitdem haben wir uns von einem Europa als Völkerrechtssubjekt eher weiter entfernt als angenähert.

Ohne das dem OP unterstellen zu wollen - aber oft scheinen mir diese Wiedergänger auch Fälle von "Ich frage einfach so lange, bis ich die Antwort bekomme, die ich hören möchte" zu sein. Bei solchen Fragen mit potentiell weitreichenden Konsequenzen (Strafbarkeit, Versicherungsschutz) würde ich mich ohnehin nur auf Primärquellen verlassen - genau nach denen hatte der OP ja auch gefragt.

Tobias
27. Februar 2016: Von Matthias Jungkurth an Julian Koerpel
Mal eine blöde Frage...

Es heißt ja:

"When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used."

Heißt das solange ich mich innerhalb der deutschen Grenzen (bei Aussellung meiner EASA-Lizenz durch eine
deutsche (zuständige) Behörde) bewege, kann ich auch weitergehende Rechte aus meiner deutschen Lizenz
ausüben?
Bspw. falls eine Lehrberechtigung vorhanden ist, den "Schulungsflug" nach FCL.740.A[...] zur Verlängerung des SEP-Ratings, auf einer N-Reg Maschine durchführen...!?

Von Seiten des Part-FCL dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen. Der Paragraph zum Schulungsflug
stellt keine weiter spezifizierten Anforderungen an das zu verwendende Flugzeug...

Von der rein praktischen Seite dürfte es ja ohnehin herzlich egal sein, ob da ein "N" oder "D-E..." auf der Kiste steht. In Anbetracht der Tatsache, dass die rein praktische Seite in Sachen des Luftrechts schon lange keine Relevanz mehr hat, will ich mich aber lieber nochmal vergewissern ;-)

Hat von euch schon mal jemand ein SEP-Rating in der EASA-Lizenz, mit Hilfe einer N-Reg Maschine verlängert?

Viele Grüße
Matthias
27. Februar 2016: Von Bernhard Tenzler an Matthias Jungkurth Bewertung: +1.00 [1]
Ja, das ist kein Problem. Selbst ein Prüfungsflug (IR) geht auf N-Reg.
23. März 2016: Von Marten Feist an Julian Koerpel

Julian, Vielen Dank füt Deine Info. Das ist soweit verstanden ... gilt das für beide rules VFR und IFR?

Herzliche Grüsse

Martin

"

23. März 2016: Von Marten Feist an Markus Doerr

Hallo Markus,

  • Sorry ich wollte Deine Intoleranz von wiederholten Fragen nicht reizen, aber so ganz trivial ist die Frage leider nicht ... und auch leider nicht beantwortet. Auch die "Primärquellen" FAA, LBA und EASA sind nicht gerade sehr auskunftsfreudig - die schieben sich die Beantwortung gegenseitig weg. Wennn es so ist, wie vielfach beschrieben, bräuchte ich ja mehrere Lizenzen im EASA Raum ... das widerum wäre aber eine Straftat ...
  • Wenn Du die Links kennst, die Dr. Google dafür parat hält, wäre ich Dir für die Weitergabe sehr dankbar ... ich habe nämlich nichts gefunden, was meine Frage beantwortet ...
  • ... und es geht immet noch um IR

Herzliche Grüsse

Marten

23. März 2016: Von Julian Koerpel an Marten Feist

Hallo,

die FAA schränkt das nicht ein, somit ist mit EASA (D) Lizenz sowohl Flug unter IFR als auch VFR innerhalb D zulässig.

Ich empfehle jedoch jedem, der ein N-reg Flugzeug betreibt eine entsprechende FAA Lizenz zu erwerben und sei es auch nur eine Validation. Leider ist vielen garnicht bewusst, welche Regeln sie mit einem "N" hinten auf dem Leitwerk u.U. verletzen, über die sinnhaftigkeit mag man streiten -aber die FARs sind nunmal weltweit gültig, wenn das Fliegerchen ein "N" hintendrauf hat.

Beispiele: VOR Check alle 30 Tage, Registrierung&Airworthiness Certificate SICHTBAR in der Kabine anzubringen etc. etc.

Ich halte die Regelung dass es die FAA zulässt, ein N-reg Flugzeug ohne FAA Lizenz fliegen zu dürfen persönlich für nicht gut, akzeptiere diese aber :-)

Falls Du Interesse an einem Fliegerurlaub in den USA hast, bei dem Du quasi nebenbei die FAA Lizenz erwirbst, melde Dich gern bei mir unter julian.koerpel(at)gmail.com

Happy Landings

Julian

23. März 2016: Von Markus Doerr an Marten Feist Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Marten

  • Sorry ich wollte Deine Intoleranz von wiederholten Fragen nicht reizen, aber so ganz trivial ist die Frage leider nicht ... und auch leider nicht beantwortet. Auch die "Primärquellen" FAA, LBA und EASA sind nicht gerade sehr auskunftsfreudig - die schieben sich die Beantwortung gegenseitig weg. Wennn es so ist, wie vielfach beschrieben, bräuchte ich ja mehrere Lizenzen im EASA Raum ... das widerum wäre aber eine Straftat ...

Es ist so wie vielfach beschrieben. Man braucht keine mehrfachen Lizenzen, sondern nur eine FAA Lizenz und man kann in jedem Land fliegen.

Es gibt keine EASA Lizenz, mir ist nicht bekannt, dass in Köln Lizenzen ausgestellt werden. Bei mir steht als allerestes United Kingdom Civil Aviation Autority auf der Lizenz, daher ist es eine UK Lizenz.

Ich hatte zeitweise 2 Lizenzen, aber das war nur um meine Schleppberechtigung nach UK zu transferieren.

  • Wenn Du die Links kennst, die Dr. Google dafür parat hält, wäre ich Dir für die Weitergabe sehr dankbar ... ich habe nämlich nichts gefunden, was meine Frage beantwortet ...

Primärquelle ist hier: FAA 61.3

When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.

  • ... und es geht immet noch um IR

Es gibt keinerlei Einschränkungen, daher sollte die ausländische Lizenz alle Ratings für das Flugzeug und den geplanten Flug (IR) haben.

24. März 2016: Von  an Julian Koerpel

Ja, denn

FAA 61.3: When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.

führt ansonsten zu skurrilen Dingen, denn an

Um ein N-reg Flugzeug also legal in Europa über Grenzen hinweg betreiben zu können, muss eine entsprechende FAA Lizenz vorhanden sein.

mache ich einmal ein Fragezeichen. Natürlich ist es die einfachste Lösung mit zusätzlichem FAA PPL N-reg X-Europe zu fliegen, aber es gingen doch theoretisch auch eine Handvoll EASA Part.FCLe für alle durchflogenen Länder, oder existiert eine EASA Regel "jeder nur ein Kreuz", also nur ein EASA Part.FCL über alle Mitgliedsländer pro Person?

Bei allen Diskussionen in dem Zusammenhang muss man vielleicht auch einmal ein Lob einflechten für die (fast) reibungslose Umstellung des Zusammenspiels mit den FAA Regularien von JAR auf EASA Part.FCL, das hätte auch ganz anders rumpeln können.

24. März 2016: Von Wolfgang Schöll an 

Pro Luftfahrzeugketegorie darf man nur eine EU-FCL Lizenz haben. Also funktioniert die letztere Methode nicht.

Siehe FCL.015 (c): "Niemand darf zu irgendeinem Zeitpunkt pro Luftfahrzeugkategorie mehr als eine gemäß diesem Teil erteilte Lizenz innehaben."

Grüße, Wolfgang

i
24. März 2016: Von  an Wolfgang Schöll

Danke, das war mir nicht bewusst!

Ich habe mich nie im Detail damit beschäftigt, aber das impliziert, dass alle EASA Part.FCL Lizenzen für EASA-Land registrierte Flugzeuge überall uneingeschränkt gegenseitig gelten, richtig? Ist das wirklich so? Kann ich jedes in den 32 EASA Staaten registrierte Flugzeug mit jeder EASA Lizenz fliegen und das weltweit - so etwas wie Liechtensteiner EASA Part.FCL Schein und mit jeder Schweizer Maschine in Mali im Busch fliegen geht heute uneingeschränkt? Das wäre doch eigentlich dem weltweit N-reg mit FAA PPL fliegen - das die EASA anders herum unterbinden will?- äquivalent, oder? Wenn N-reg Fliegen in EASA-Land nicht mehr nur mit FAA PPL ginge, sondern zusätzlich auch einen EASA PPL braucht, wäre das andes herum nicht so als wenn ich mit dem oben eingemerkten Liechtensteier Part.FCL mit der Schweizer Maschine nicht mehr nach USA darf, sondern zwingend dann auch einen FAA PPL brauchen würde? Ist das der Knoten, wegen dessen eine endgültige gegenseitige EASA-FAA Anerkennung immer mal wieder hakt? Sorry, mir dreht sichs gerade etwas. Der südafrikanisch-deutschstämmige Pilot mit Namibischem PPL und einer FAA PPL Validierung, der in Deutschland lebt, darf heute mit Lisa in ganz Europa fliegen und wenn die EASA Schein Plicht kommt, dann muss der einen zusätzlichen EASA Schein machen und darf dann nur noch in dem Land fliegen, dass seinen EASA Schein ausgestellt hat? Ich glaube ich mache erst mal Ostern, das ist mir alles zu kompliziert.

24. März 2016: Von Tobias Schnell an 

Kann ich jedes in den 32 EASA Staaten registrierte Flugzeug mit jeder EASA Lizenz fliegen und das weltweit?

Ja, zumindest aus Sicht der Europäer bzw. des jeweiligen Eintragungsstates. Das ist jetzt übringes nicht so wirklich neu - wurde mit JAR-FCL schon 2003 eingeführt.

Wenn N-reg Fliegen in EASA-Land nicht mehr nur mit FAA PPL ginge, sondern zusätzlich auch einen EASA PPL braucht, wäre das andes herum nicht so als wenn ich mit dem oben eingemerkten Liechtensteier Part.FCL mit der Schweizer Maschine nicht mehr nach USA darf, sondern zwingend dann auch einen FAA PPL brauchen würde?

Fast. Die exakte Analogie zur geplanten EASA-Regelung wäre, dass Du nur dann einen zusätzlichen FAA-PPL benötigst, wenn Dein Wohnsitz nicht in Europa, sondern in den USA ist.

Der südafrikanisch-deutschstämmige Pilot mit Namibischem PPL und einer FAA PPL Validierung, der in Deutschland lebt, darf heute mit Lisa in ganz Europa fliegen und wenn die EASA Schein Plicht kommt, dann muss der einen zusätzlichen EASA Schein machen und darf dann nur noch in dem Land fliegen, dass seinen EASA Schein ausgestellt hat?

Nein, mit dem zusätzlichen EASA-Schein darf er dann in ganz Europa fliegen.

Tobias

22. August 2020: Von Erik N. an Tobias Schnell

hole den mal kurz hoch.

Aktuell: Freund von mir (Deutscher, wohnhaft in Deutschland) kauft N-reg Flugzeug und macht mit US Fluglehrer eine US / FAA PPL in Europa.

Darf er als Deutscher mit dieser Lizenz das N-reg Flugzeug in ganz Europa fliegen oder nur in Deutschland ? Benötigt er eine EASA Validierung ?

22. August 2020: Von Tobias Schnell an Erik N.

Bis Juni 2021 (siehe NfL 1-1926-20) reicht diese Lizenz in Deutschland noch aus - in vielen europäischen Ländern jedoch bereits heute nicht mehr. Ein nicht unbedingt aktuelle Liste findet sich hier.

Für eine Validation oder Conversion benötigt man 100 h Gesamtflugzeit, es empfiehlt sich also, die möglichst schnell zu sammeln.

22. August 2020: Von Sven Walter an Erik N.

Hi, wie Tobias, und nur aus Neugier - wie hat er das mit der Theorie gemacht? Vor Covid-19 in den Staaten? Oder ist er aktiver Militärangehöriger der US-Streitkräfte?


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