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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Februar 2016: Von Matthias Jungkurth an Julian Koerpel
Mal eine blöde Frage...

Es heißt ja:

"When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used."

Heißt das solange ich mich innerhalb der deutschen Grenzen (bei Aussellung meiner EASA-Lizenz durch eine
deutsche (zuständige) Behörde) bewege, kann ich auch weitergehende Rechte aus meiner deutschen Lizenz
ausüben?
Bspw. falls eine Lehrberechtigung vorhanden ist, den "Schulungsflug" nach FCL.740.A[...] zur Verlängerung des SEP-Ratings, auf einer N-Reg Maschine durchführen...!?

Von Seiten des Part-FCL dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen. Der Paragraph zum Schulungsflug
stellt keine weiter spezifizierten Anforderungen an das zu verwendende Flugzeug...

Von der rein praktischen Seite dürfte es ja ohnehin herzlich egal sein, ob da ein "N" oder "D-E..." auf der Kiste steht. In Anbetracht der Tatsache, dass die rein praktische Seite in Sachen des Luftrechts schon lange keine Relevanz mehr hat, will ich mich aber lieber nochmal vergewissern ;-)

Hat von euch schon mal jemand ein SEP-Rating in der EASA-Lizenz, mit Hilfe einer N-Reg Maschine verlängert?

Viele Grüße
Matthias
27. Februar 2016: Von Bernhard Tenzler an Matthias Jungkurth Bewertung: +1.00 [1]
Ja, das ist kein Problem. Selbst ein Prüfungsflug (IR) geht auf N-Reg.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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