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14. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Dr. Thomas Kretzschmar

Mit dem Aufwand der Untersuchungen: Gar nix.

Mit der Übertragung der Daten ans LBA, für das mein Fliegerarzt mir fast 50€ berechnet: Meines Wissens nach ist das seit dem CFIT in den Alpen im Frühjar so. Vorher waren die Daten ausschließlich Sache meines Arztes.

Aber das war GermanWings, nicht AirBerlin, die diesen Piloten haben fliegen lassen. Da habe ich gestern Abend die falsche Gesellschaft genannt. Ich bitte um Entschuldigung.

Olaf

14. Oktober 2015: Von Wolff E. an Olaf Musch
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Oktober 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus

Aber Alexander,

das sind doch jetzt zwei paar Schuhe. Mir ging es überhaupt nicht um medizinethischen Fragestellungen, um die Frage der endlichen Ressourcen und um deren gerechte Allokation oder auch nur um die von Dir vorgebrachte Frage, ob das Einsetzen eines Herzschrittmachers bei einer 100jährigen überhaupt medizinisch sinnvoll ist. Das alles lässt sich diskutieren, ich bin sogar der Meinung, dass das viel zu wenig thematisiert wird und teilweise mit Denkverboten belegt ist.

Aber egal wie man dazu steht, ist die von Björn vorgebrachte Behauptung, bei über 80jährigen sei schon heute der Fall, dass Herzschrittmacher aus Kostengründen nicht verbaut würden und dass zur Begründung eine LLüge angeführt wird, eine sehr sehr schwerwiegende Anschuldigung an Medizin und Gesellschaft. Für so etwas sehe ich üblicherweise gerne Belege.

Wenn das tatsächlich heute schon stattfindet, ist das m.E. unakzeptabel - nicht, weil diese Grundlinine nicht vertrebar wäre, aber weil es dann verdeckt und ohne gesellschaftlichen Konsens (und ohne Rechtsgrundlage) zu einer solchen Vorgehensweise gekommen wäre.

14. Oktober 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Das kann ich nachvollziehen. Finanzielle Erwägungen spielen in der Medizin (leider) derzeit noch keine große Rolle. Die von Dir vermisste Klarheit halte aber ich für schlecht: Eine sehr ähnliche Situation besteht bei dem Komplex von maximaler medizinischer Versorgung und Sterbehilfe. Dort gibt es Probleme, moralische Fragen und gesetzliche Regelungen. Der Alltag aber sieht anders aus. Einen gesellschaftlichen Konsens gibt es nicht, weil es keine gesellschaftliche Diskussion gibt. Die kann es nicht geben, weil die Politik mir hineinspielt. So sind die Handelnden (Ärzte, Angehörige) auf ihr eigenes Gewissen zurückgeworfen und handeln in einer Grauzone.

Das ist mir aber sehr viel lieber als die Klarheit gesetzlicher Regelungen wie beispielsweise in den NL oder die Bundestagsdebatte hier, weil ich das für einen Dammbruch halte, der das sozial verträgliche Frühableben gesellschaftsfähig macht.

Back on topic: Scheißwetter.
14. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Alexander Callidus
Wenn die 100-jährige noch am Leben teilnimmt, und es eure Mutter wäre, was wäre euch 1 Jahr zusätzliches Leben wert (Wenn man nicht als Angehöriger das Altenheim bezahlen muss und die Kosten gerne nicht mehr hätte)?
14. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Christian R.
...Blondinenwitze sind vor und während einer OP noch zu harmlos;-)
14. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
...wobei der Datenhunger beim LBA seit Jahrzehnten besteht und rein garnichts mit Herrn Lubitz zu tun hat. Zeitlich reiner Zufall...
Und einbauen, einsetzen, implantieren ist doch völlig egal, Hauptsache rin kümmt dat Ding..
14. Oktober 2015: Von Alexander Callidus an Dr. Thomas Kretzschmar
In meinem Beispiel ein Jahr nur "krank" statt "schwerst krank" bei einer Operationsmortalität von 20% plus 20% Risiko, daß sie dieses Jahr als Schwerstpflegefall dahindämmert? Das ist noch keine medizinische und keine finanzielle Entscheidung.
14. Oktober 2015: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar
Das Thema ist leider in vielen Bereichen mit einem öffentlichen Redetabu belegt und trotzdem findet es regelmässig seinen Platz in den entsprechenden Fachorganen. Selbst in den Fachjournalen nähert man sich dem Thema lieber mit eher politisch korrekten Formulierungen, statt die Sau zu benennen. Wer erinnert sich denn zum Beispiel noch an den abgewürgten Anfang einer Diskussion vor einiger Zeit nach Veröffentlichung des entsprechenden Altenberichts? Zitat aus dem Ärzteblatt PP10, Februar 2011, Seite 68: DER ALTENBERICHT; Wesentliche Ergebnisse des 6. Altenberichts der Bundesregierung im Überblick: 1. Billigere Behandlung: „Altersdiskriminierende Muster“ bei Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Herzinfarktpatienten über 65 Jahre erhalten eine kostengünstigere Behandlung als jüngere.

In dem Zusammenhang finde ich den Vorstoss in den USA, immerhin ein Land in dem Führerscheine in aller Regel nur eine 2 Jahre Gültigkeit haben, interessant, das Medical für VFR faktisch abzuschaffen. Dort scheint man offenbar der Überzeugung zu sein, dass das Medical keinen ausreichenden Nutzen darstellt.
14. Oktober 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus

Hinsichtlich Grauzone sehe ich Deinen Punkt, teile ich im Prinzip auch, aber er setzt natürlich den ethisch handelnden Arzt voraus. Und da fängt es ja schon an - wessen Ethik?

Ich sehne mich auch nicht nach einer Gesellschaft der Vollreglementierung und ohne eine gewisse Entscheidungsfreiheit und Abwägungsmöglichkeit, aber vermutlich entstehen durch die von Dir genannte Grauzone nicht nur positive Aspekte für Patienten, Angehörige etc.

14. Oktober 2015: Von Malte Höltken an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Viertens ist jeder Experte, weil er schonmal krank war und schon mal einen Arzt gesehen hat.

Ja, genauso wie (hier) jeder Ingenieur, Fluglehrer, Flugzeugbauer, Fluglotse oder Motorenbauer ist, der in der Lage ist über fünf Minuten Kurs und Höhe zu halten...
14. Oktober 2015: Von Dr. Oliver Brock an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
Reiner Zufall mit dem Germanwings- Unglück.
Wirkliche Ursache war ein Audit des LBA durch die EASA in 2014.
Dabei fand die EASA heraus, dass bis dato nach der Untersuchung nur eine Kopie des Medicals an das Referat Flugmedizin beim LBA geschickt wurde. In alle anderen EASA- Mitgliedsstaaten müssen alle Untersuchungsergebnisse (z.B. EKG, Laborwerte etc.) an die jeweilige Aeromedical Section (bei der nat. Luftfahrt ehörde) gesendet werden. War bei uns eben nicht so.
Nun hat das LBA zusammen mit dem BMV, eingezwängt zwischen EASA-finding und deutschem Datenschutz, eine sehr arbeitsintensive Lösung deit 1.5.15 allen Fliegerärzten vorgeschrieben: die sog. "Pseudonymisierung". Fragt mal Euren Fliegerarzt beim nächsten Medical danach. Viel Arbeit... und ob dadurch ein Flieger weniger vom Himmel fällt, kann jeder für sich einschätzen. Der bürokratische Mehraufwand (doppelte Biuchführung, zusätzlicher Versand von Unterlagen in Papierform (!) muss leider auch im Preis des Medicals abgebildet werden.
Gruß, Oliver
15. Oktober 2015: Von armin mueller an Joerg Scheel
Bei Dr. Fischer in Rain Am Lech läuft das wesentlich günstiger. Sehr entspannt, nettes Personalund und zügige Abläufe. Meine Empfehlung für den süddeutschen Raum.
https://www.aerzte-rain.de/
15. Oktober 2015: Von Reinhard Thormeyer an armin mueller
Korrekt...seit Jahren der Fliegendoc meines geringsten Mißtrauens.... :-))

Ein feiner Mensch....
15. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Dr. Oliver Brock
....wobei sich Dr. Wurster, Vorgänger von Dr. Kirklies, schon bei einer Fortbildung zur Einführung von JAR1999 in Porz schon über fehlende Daten zu den Fliegern beklagt hat und sicher seit der Zeit schon der Datenhunger besteht. Wurde nur von den Verbänden und Datenschutzbeauftragten bis April unterbunden....
15. Oktober 2015: Von Dr. Oliver Brock an Dr. Thomas Kretzschmar

Stimmt. Das Problem ist nur, dass das ganze nun auf EASA-Ebene reguliert ist.

Nicht nur z.B. die CAA UK wollte schon zu JAR-Zeiten immer ALLE Befunde haben, ist auch heute noch so bei Piloten, deren Lizenz in UK liegt. Wenn man (Fliegerarzt oder Pilot) diese Befunde nicht schickt, sondern nur eine Medical-Kopie, erklären die dieses Medical schlicht für ungültig.

Derzeit wird bei der CAA UK und in NL sogar diskutiert, deutsche Medicals genau wegen diesen Übermittlungsproblematik generell gar nicht mehr anzuerkennen.

So gesehen war D verfahrensmäßig bisher sogar als "aufmüpfig" zu bezeichnen und hat einfach die EASA-Regularien gar nicht beachtet. Leider wird das nun schrittweise geändert, siehe Anweisung vom LBA seit 1.5.2015.

Frag´mich nicht, wieviel Druck die EASA da gemacht hat oder ob es da auch "Vertragsverletzungsverfahren" gibt.

Oliver

16. Oktober 2015: Von Achim Gross an Dr. Thomas Kretzschmar
Wie sinnvoll und aussagekräftig ein Medical ist zeigt der Tod eines Piloten im Oktober 2015 bei AA. Der wurde sogar alle 6 Monate untersucht. Wenn der Arzt das nicht mal überblickt, wie kann er dann Geld für 2 Jahre im Voraus verlangen und nicht mal eine Geld zurück Garantie für die Hinterbliebenen einräumen ;-)
17. Oktober 2015: Von Joachim Hofmann an Joerg Scheel Bewertung: +1.00 [1]
80€ in Wunstdorf bei Hannover.
Dr. Mothadi ist selbst Flieger - auf Basis mehrjähriger Erfahrung eine echte Empfehlung - nicht nur wg. des Preises.
Gruss
Joachim
2. November 2020: Von Tobias Rad an Joerg Scheel

Da die Daten hier alle aus 2015 stammen und jetzt gut 5 Jahre alt sind, was wird denn heute für EASA Class 2 zusammen mit FAA Class 3 Verlängerung (also keine Erstuntersuchung) bei euch fällig? Falls ihr kein FAS Medical braucht: Was kostet euch eine EASA Class 2 Verlängerung?

Mein letzter Datenpunkt ist eine FAA Class 3 Erstuntersuchung 2018 für 128€, was ich preislich in Ordnung fand.

3. November 2020: Von Michael Söchtig an Tobias Rad

Da hänge ich mich mal dran - auch wenn die Frage vielleicht nicht ganz neu ist: Braucht man für eine Validation das US Medical, oder genügt das deutsche vom LBA?

3. November 2020: Von Friedhelm Stille an Tobias Rad

Ich habe bei

https://www.team-flymed.de/home/

Immer so um die 190 € bezahlt für FAA Medical Class 2 und EASA Klasse 2.

3. November 2020: Von Matthias Reinacher an Michael Söchtig

Das deutsche genügt (wieder).

Ende Juli 2020 186,xx € für Klasse 2 ohne FAA bezahlt bei der Flugmedizin der Charité.

3. November 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Matthias Reinacher

Nun, soo einfach ist das nicht. Ich hatte 2 Fälle, die in dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten an einen FAA Checker geraten sind, der der Meinung war, dass zu einer bereits bestehenden Validierung immer ein FAA Medical gehört. Und wenn ein USA-Checker der Meinung ist, dass das so sein muss, akzeptiert er keine anderen Meinungen, auch wenn nach 2 Tagen Telefonaten Oklahoma sagt, dass das EASA Medical ausreicht. Wenn die Zweifel haben, und die haben sie eigentlich fast immer, lassen sie dich auflaufen, bevor sie etwas falsch machen und mit der Todesstrafe rechnen müssen.

3. November 2020: Von Matthias Reinacher an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Die rechtliche Lage ist aber nun eine andere (s. Oklahoma) -- soll man jetzt, nur weil jemand "anderer Meinung ist" (= geltendes Recht nicht beherrscht) etwas anderes sagen?

3. November 2020: Von Johannes König an Michael Söchtig

Es kommt auf den genauen Wortlaut des Letter of Verification and Authenticity an. In diesem kann entweder nur die Lizenz oder Lizenz und Medical bescheinigt werden.


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