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45 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Bescheide der Bundesnetzagentur: Jahresbeiträge für Funkstelle  
1. Oktober 2015: Von Jan M. 
Hallo Forum,

letztes Jahr hat die Bundesnetzagentur bei mir die Anmeldegebühr für Funkgerät und Transponder meines ersten Fliegers eingetrieben, den ich schon seit Jahren nicht mehr besitze. Wegen einer sehr großzügigen Verjährungsregelung war das offenbar in Ordnung.
Heute erhalte ich zwei Bescheide über Jahresbeiträge für die Luftfunstelle für das Jahr 2011 in Höhe von zusammen 63,73 EUR. Ähnliche Bescheide für die Folgejahre werden vermutlich auch noch eintrudeln.
Irgendwo hatte ich aufgeschnappt, dass die Rechtmäßigkeit dieser Nutzungsgebühren noch einer juristischen Prüfung unterliegt und man daher Widerspruch gegen die Bescheide einlegen sollte. Weiß jemand Näheres dazu oder ist das Unsinn?

VG
Jan
2. Oktober 2015: Von Andreas Konzelmann an Jan M.
Hier gibts Info und Vorlage für einen Widerspruch:

https://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/frequenzschutzbeitraege/

https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/fachbereiche/luftfahrttechnik/2013/Muster-Widerspr-Frequ_2009-2011-2.doc

Gruß
Andreas
2. Oktober 2015: Von Michael Apel an Andreas Konzelmann
ich habe gestern auch die Bescheide bekommen, auch exakt 63,73 Euro
2. Oktober 2015: Von A Wi an Jan M.

Hallo Jan,

auch ich habe diese Bescheide diese Woche bekommen. Habe bereits Widerspruch eingelegt, entbindet aber nicht von der Zahlung der Beiträge. So wie ich das sehe, wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis eine Entscheidung getroffen wird...

2. Oktober 2015: Von Andreas Albrecht an A Wi
Hallo ich habe Bescheide bekommen für Flugzeuge die ich 2006 bzw 2011 verkauft habe!
Andreas
2. Oktober 2015: Von Alexander Callidus an Andreas Albrecht
Kann mir jemand erklären, warum die Bescheide in der Diskussion stehen? Wird die Rechtmäßigkeit oder die Höhe der Bescheide angegriffen?
2. Oktober 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus
Hatte heute meinen Bescheid für 2011 in der Post. Musste erst mal prüfen, welches Flugzeug ich zu dem Zeitpunkt besaß.
Die Rechtmäßigkeit müsste ich prüfen, mich wundert eher die Unprofessionalität hinsichtlich der Rechnungstellung. Bei mir sind es allerdings nur 15€ und ein paar Zerquetschte.
4. Oktober 2015: Von Markus Doerr an Lutz D.
Musste erst mal prüfen, welches Flugzeug ich zu dem Zeitpunkt besaß.

Lach. Bei deiner Rotation
4. Oktober 2015: Von Jan M. an Andreas Konzelmann
Hallo Andreas,

vielen Dank für die Links!
Werde ich gleich mal lesen und dann ggf. Widerspruch einlegen.

Alles Gute
Jan
4. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jan M.
Und ich habe einen Bescheid bekommen für unsere Mooney, die wir 2005 verkauft haben und dann am 6.3.2006 zwischen Dresden und Riesa zum Aluminiumknäuel wurde, dass dann noch verbrannt ist :-(
5. Oktober 2015: Von Markus Doerr an Dr. Thomas Kretzschmar
Man kann doch nicht bei einer dt Behörde erwarten, dass man bei den Milliarden von Flugzeugen in Deutschland die vielen Unfälle und Eigentumsübertragungen in den Datenbestand einpflegen kann.
7. Oktober 2015: Von Bernd Noll an Jan M.
Hallo in die Runde,
auch ich habe eine Rechnung von € 63,73 für 2011 am Wochenende bekommen. Offenbar wurden einige aber auch schon mit Rechnungen für frühere Jahre beglückt, wie ich lese. Ist es denn überhaupt statthaft, jetzt Gebühren zurück bis Christi Geburt zu erheben oder gibt es da nicht auch eine Verjährungsgrenze - selbst das Finanzamt kennt eine solche. Was kommt denn da noch alles auf uns zu? Was sagen die Forumsteilnehmer, die sich da in der Juristerei besser auskennen?
7. Oktober 2015: Von Michael Apel an Bernd Noll
irgendwo meine ich gelesen zu haben, die Frist beträgt 4 Jahre. Damit 2011 nicht verjährt, schicken die noch schnell die Rechnungen raus.
7. Oktober 2015: Von Jürgen Scheiwe an Michael Apel
Korrekt. Steht auch als Hinweis auf dem Bescheid.
7. Oktober 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Markus Doerr
Man sollte aber mal zugeben dass die korrekte, vollständige und zeitnahe Ummeldung eines verkauften oder gekauften Flugzeugs und seines jeweils eingebauten Funkgeraffels oft genug schlicht vergessen wird. Eine weitere Ursache dürfte darin liegen dass die zuständigen Stellen so oft gewechselt haben oder umgezogen sind dass man kaum hinterherkam. Mein LTB hatte glücklicherweise immer das aktuelle Formular.
7. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]
Danke für den Link auf DAeC. Dieser stellt heute ( 07.10.2015) ein:

- zahlen

- KEINEN Widerspruch vorläufig (Ruhendvereinbarung nicht gefährden)

https://www.daec.de/service/musterverfahren/

7. Oktober 2015: Von Markus Doerr an TH0MAS N02N
Ist doch Quatsch alles mit Zahlen und keinen Widerspruch abzutun.
Da sind Flugzeuge, die 2011 nicht mehr zugelassen waren weil abgestürzt. Andere sind schon lange verkauft.
Klar muss man dagegen Widerspruch einlegen.
Es geht um die Datenqualität der Netzagentur!
7. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an Markus Doerr

müsste man mal klären, wer dafür verantwortlich ist die Ummeldung bei der Agentur zu machen. Käufer oder Verkäufer?

Vermutlich wird aus Datenschutzgründen ´grins´die direkte Meldung von Luftfahrzeugrolle (heisst das noch so?) nicht möglich sein.

Meine weiteren ironischen Gedanken hierzu bringe ich aktuell nicht adäquat in Schriftform...

8. Oktober 2015: Von Bernd Noll an TH0MAS N02N
... erst sollen wir widersprechen und dann doch nicht. Was denn nun? Es scheint, als wüssten die DAeC-Leute auch nicht so richtig Bescheid ... Ich werde also meinen Widerspruch zurückziehen und unter Vobehalt zahlen. Ob das wohl was hilft?
8. Oktober 2015: Von  an TH0MAS N02N
müsste man mal klären, wer dafür verantwortlich ist die Ummeldung bei der Agentur zu machen. Käufer oder Verkäufer?

Das ist doch eindeutig?!

Die Gebühren werden anhand der Frequenzzuteilungsurkunde, der persönlichen Genehmigung eine Flugfunkstelle zu betreiben, fällig. Die Frequenzzuteilung ist sowohl auf das Kennzeichen, als auch persönlich auf den Halter bezogen, muss bei Halterwechsel vom Verkäufer im Original an die BNetzA zurückgesendet werden und an dem Tag des Eingangs der Urkunde endet normalerweise die Gebührenpflicht. Meldet dann der Käufer seine Frequenzzuteilung an, dann wird entweder - wenn der BNetzA bekannt gegeben - mit dem Datum des Eigentumsübergangs, oder dem Tag des Eingangs der Urkunde eine neue Urkunde erstellt, dem Käufer zugesendet und die Gebührenpflicht beginnt dort. Die Nichtübertragbarkeit der Frequenzzuteilung ist einer der bekannten Gründe weswegen ein Flugzeug bei Halterwechsel erst einmal gegroundet ist.

Der Betrieb einer Flugfunkstelle hat auch erst einmal gar nichts mit der Luftfahrtrolle zu tun, die ist nur für den Betrieb des Fluggeräts und das Kennzeichen zuständig. Es muss ja nicht notwendigerweise ein Funkgerät im Fluggerät vorhanden sein.
8. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an 

jo, ist doch das was ich sage: Das Behörden-Bashing für Gebührenbescheide über verkaufte/stillgelegte/verunfallte Flugzeuge geht am Problem vorbei. Hätte man halt mitteilen müssen.

Aber is ja immer einfacher wenn die blöde Behörde schuld ist und nicht der Halter.

8. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an Bernd Noll
Warum man aktuell noch nicht, demnächst aber vielleicht doch Widerspruch einlegen soll geht aus dem Artikel des DAEC hervor, AOPA empfiehlt heute das gleiche Vorgehen, die Begründung steht aber nur bei DAEC.

https://aopa.de/aktuell/beitragsbescheide-ueber-tkg-emvg-beitraege.html

8. Oktober 2015: Von Reinhard Rüdiger an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]
Habe heute auch Post von der BNETZA bekommen (Gebührenbescheid).
Darin waren zwei Luftfahrzeuge enthalten, die schon längst verkauft waren. Ich schrieb die poststelle@bnetza.de direkt an. Antwort kam umgehend:

Dazu heisst es in dem Schreiben u.a.:

Der Bestand einer Frequenzzuteilung (und damit verbunden die Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Beiträgen) hängt nicht von der Eigentümer- bzw. Halterschaft des Luftfahrzeugs, einer möglichen De-Registrierung des Luftfahrzeugs oder dem tatsächlichen Besitz oder Betrieb der Funkanlagen ab. Eine Frequenzzuteilung besteht solange bis der Zuteilungsinhaber schriftlich auf sie verzichtet, die Befristung abläuft oder die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur widerrufen wird. Eine Schnittstelle zwischen der Bundesnetzagentur und dem Luftfahrtbundesamt oder den Luftsportverbänden ist nicht vorhanden.

Die beiden fraglichen LFZ waren dann auch just in 2011 (für dieses Jahr war der Bescheid) von mir abgemeldet worden. Natürlich zu spät, das hätte längst geschehen sein können.

Ich glaube, wir sind da alle zu sehr Piloten und denken zuviel an Flugzeuge! Wir reden hier mit einer Agentur, die sich ausschließlich um Benutzung von Frequenzen kümmert. Der Inhaber der Zuteilung bekommt ein Recht eingeräumt und zahlt dafür - unabhängig davon, ob er dieses Recht nutzt.

Nun denn, ich hab´s jetzt verstanden ... und bezahlt.

Die Antworten von der BNETZA kamen übrigens per EMail und sehr prompt. Ich hatte den Eindruck, die wissen was sie tun.

Gruß
Reinhard
8. Oktober 2015: Von Fred M. an Reinhard Rüdiger
Zitat:... wir sind da alle zu sehr Piloten und denken zuviel an Flugzeuge!...
.
Seit Jahrzehnten bekomme ich p.A. eine Rechnung der BP"est". heute von der Netzagentur oder so, für ein Amateurfunkrufzeichen. Die Technik ist seit Jahren eingemottet, verkauft, weggeworfen:-) Dürfen darf ich aber und das geb ich auch nicht auf!
.
DE= Formalien sind wichtig:-)) Fürs Funken dürfen, selbst nur zuhören, nichts tun, müssen wir schon seit "Weimar" löhnen.
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Find ich lustig. Flugplan aufgeben können wir, ATO, Paperworks mit "n" Ordneren usw. einhalten auch, aber bei einer simpelen Funkgeschichte "Paperwork" gibt es eine "Aussenladung:-))"
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Mensch, fliegen kostet, allein die Std-Löhne fürs meckern hier sínd höher als die Rechnungen:-)) Auch der öffnetl. Dienst muss bezahlt werden :-))
.
Grinse-Gruss
Fred
8. Oktober 2015: Von Reinhard Rüdiger an Fred M.
Seit Jahrzehnten bekomme ich p.A. eine Rechnung der BP"est". heute von der Netzagentur oder so, für ein Amateurfunkrufzeichen.

Ach! da sind wir schon zwei! Wie hies es damals: 73´s

Meins ist DF3AV
;-)

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