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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Oktober 2015: Von Bernd Noll an Jan M.
Hallo in die Runde,
auch ich habe eine Rechnung von € 63,73 für 2011 am Wochenende bekommen. Offenbar wurden einige aber auch schon mit Rechnungen für frühere Jahre beglückt, wie ich lese. Ist es denn überhaupt statthaft, jetzt Gebühren zurück bis Christi Geburt zu erheben oder gibt es da nicht auch eine Verjährungsgrenze - selbst das Finanzamt kennt eine solche. Was kommt denn da noch alles auf uns zu? Was sagen die Forumsteilnehmer, die sich da in der Juristerei besser auskennen?
7. Oktober 2015: Von Michael Apel an Bernd Noll
irgendwo meine ich gelesen zu haben, die Frist beträgt 4 Jahre. Damit 2011 nicht verjährt, schicken die noch schnell die Rechnungen raus.
7. Oktober 2015: Von Jürgen Scheiwe an Michael Apel
Korrekt. Steht auch als Hinweis auf dem Bescheid.

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