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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Oktober 2015: Von Markus Doerr an TH0MAS N02N
Ist doch Quatsch alles mit Zahlen und keinen Widerspruch abzutun.
Da sind Flugzeuge, die 2011 nicht mehr zugelassen waren weil abgestürzt. Andere sind schon lange verkauft.
Klar muss man dagegen Widerspruch einlegen.
Es geht um die Datenqualität der Netzagentur!
7. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an Markus Doerr

müsste man mal klären, wer dafür verantwortlich ist die Ummeldung bei der Agentur zu machen. Käufer oder Verkäufer?

Vermutlich wird aus Datenschutzgründen ´grins´die direkte Meldung von Luftfahrzeugrolle (heisst das noch so?) nicht möglich sein.

Meine weiteren ironischen Gedanken hierzu bringe ich aktuell nicht adäquat in Schriftform...

8. Oktober 2015: Von  an TH0MAS N02N
müsste man mal klären, wer dafür verantwortlich ist die Ummeldung bei der Agentur zu machen. Käufer oder Verkäufer?

Das ist doch eindeutig?!

Die Gebühren werden anhand der Frequenzzuteilungsurkunde, der persönlichen Genehmigung eine Flugfunkstelle zu betreiben, fällig. Die Frequenzzuteilung ist sowohl auf das Kennzeichen, als auch persönlich auf den Halter bezogen, muss bei Halterwechsel vom Verkäufer im Original an die BNetzA zurückgesendet werden und an dem Tag des Eingangs der Urkunde endet normalerweise die Gebührenpflicht. Meldet dann der Käufer seine Frequenzzuteilung an, dann wird entweder - wenn der BNetzA bekannt gegeben - mit dem Datum des Eigentumsübergangs, oder dem Tag des Eingangs der Urkunde eine neue Urkunde erstellt, dem Käufer zugesendet und die Gebührenpflicht beginnt dort. Die Nichtübertragbarkeit der Frequenzzuteilung ist einer der bekannten Gründe weswegen ein Flugzeug bei Halterwechsel erst einmal gegroundet ist.

Der Betrieb einer Flugfunkstelle hat auch erst einmal gar nichts mit der Luftfahrtrolle zu tun, die ist nur für den Betrieb des Fluggeräts und das Kennzeichen zuständig. Es muss ja nicht notwendigerweise ein Funkgerät im Fluggerät vorhanden sein.
8. Oktober 2015: Von TH0MAS N02N an 

jo, ist doch das was ich sage: Das Behörden-Bashing für Gebührenbescheide über verkaufte/stillgelegte/verunfallte Flugzeuge geht am Problem vorbei. Hätte man halt mitteilen müssen.

Aber is ja immer einfacher wenn die blöde Behörde schuld ist und nicht der Halter.


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