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Luftrecht und Behörden | Deutsche Lizenz "ausflaggen"  
10. Mai 2015: Von Carlos Decker 
Ich habe aktuell eine in Deutschland ausgestellte unbegrenzt gültige EASA-Lizenz. Mein SEP läuft aktuell bis Ende 2016. Ist es möglich, diese Lizenz in ein anderes EU-Land "auszuflaggen". Wenn ja, welches Land kann man empfehlen und welche Voraussetzungen gibt es dafür (z.B. Zweitwohnsitz).

Danke vorab für die Infos.

Gruß
Carlos
10. Mai 2015: Von Achim H. an Carlos Decker
Wenn es nur um die grundgesetzwidrige ZÜP geht, dann ist Österreich die einfachste Variante.

Ansonsten würde ich UK nehmen. Die CAA spricht Englisch, ist sehr serviceorientiert und zuvorkommend (Antwort auf Emails, Antwort am Telefon) und man hat GA-Piloten gegenüber eine positive Einstellung. Dazu kommt noch der ausgeprägte Liberalismus in UK. Wäre meine Wahl.
10. Mai 2015: Von Carlos Decker an Achim H.
Es nervt mich in der Tat, jedesmal Geld für die gesetzeswidrige ZÜP auszugeben. Muss man einen Wohnsitz in England oder Österreich haben, um die Lizenz auszuflaggen? Wie ist die genaue Vorgehensweise? Braucht man bei einer englischen Lizenz weiterhin den ICAO Sprachlevel oder wird dieser automatisch erteilt?
10. Mai 2015: Von Markus Doerr an Carlos Decker
Den Spachlevel kann ein FE feststellen am Besten beim Verlängerungsflug. Die Preise für die Lizenz sind in UK höher als in D. Wohnsitz ist egal, nur deine medizinische Akte muss nach UK übertragen werden. Da gibt es momentan Reibereien, weil nach dem Germanwings Selbstmord weder Uk noch Frankreich deutsche Medicals mehr anerkennen.
Am einfachsten ein Medical hier machen und die fangen einen neuen medical Record hier an.

11. Mai 2015: Von Peter Paul an Markus Doerr
UK ist jetzt noch etwas "einfacher" geworden.
Bisher mussten immer alle 2J die revalidation von einem UK FE unterzeichnet werden. Seit mitte April kann das auch jeder EASA FI machen. muss nur sich vorher bei CAA registrieren lassen.


UK CAA = keine ZUP = keine Cessna SID = alles eigentlich sehr pragmatisch

Ich kann es nur empfehlen
11. Mai 2015: Von  an Peter Paul Bewertung: +1.00 [1]
UK CAA = keine ZUP = keine Cessna SID = alles eigentlich sehr pragmatisch

Wobei sich die Frage auf die Lizenz bezog und meines Wissen (noch) kein Pilot die Korrosionsprüfung benötigt.
11. Mai 2015: Von Peter Paul an 
kein Pilot die Korrosionsprüfung benötigt.

vielleicht aber beim LBA jemand, in mancher Burostube damit falls man sich nicht bewegt nichts passieren
kann lol
11. Mai 2015: Von Carlos Decker an Peter Paul
Ich habe gerade mit AustroControl telefoniert. So einfach geht es wohl leider nicht mehr mit der Lizenzverlagerung. Man muss auch das Medical transferieren. Hierzu müssen beim PPL die medizinischen Berichte angefordert werden und das LBA muss ein entsprechendes Formular unterschreiben. Gerade bei deutschen Lizenzen soll es "aus gegebenem Anlass" Probleme geben. Der ganze Prozess soll dann 2-3 Monate dauern.
11. Mai 2015: Von Carlos Decker an Carlos Decker
Nachtrag: Ich habe gerade mit dem LBA dazu telefoniert. Medizinische Unterlagen sind dort auf Grund Datenschutz nicht verfügbar und man würde im Formular der Autrocontrol nur "unknown" ausfüllen. Dies wiederum reicht aber der Austrocontrol nicht. Die Dame dort will nun klären, wie man weiter damit umgeht.

Ist ein Transfer nach England leichter?
11. Mai 2015: Von Juergen B. an Carlos Decker
Hallo Carlos. Einen Fred mit gleichlautendem Thema hatten wir vor Kurzem schon einmal, siehe hier: https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,02,23,12,3225078
Dort habe ich meine Erfahrungen mit UK CAA PPL(A) reingeschrieben, inbesondere bzgl. des Medicals.
11. Mai 2015: Von Wolff E. an Carlos Decker
Dein Fliegerarzt hat doch die Historie deiner Medicals. Wenn du ihn vom Datenschutz befreist, sollte doch Autrocontrol die Daten bekommen und zufrieden sein.
11. Mai 2015: Von Juergen B. an Wolff E.
Ausserdem: Vielleicht liegt es daran, dass ich so nahe an AUT wohne, aber auch die Fliegerärzte in UK sind dank Ryanscare und SleazyJet relativ einfach zu erreichen. Das gilt übrigens nur 1x fürs Initial Medical, die weiteren macht auch ein deutscher AME. Hier hat die EASA (bis auf die Sprache) komplett vereinheitlichte Formulare für die Untersuchungsberichte geschaffen.
11. Mai 2015: Von Peter Paul an Juergen B.
Lass die vom LBA zuhause
gehe bzw spreche mit deinen Arzten wo du die Medicals in der Vergangenheit gemacht hast

Fur UK CAA brauchst du
1 Antrag auf Medical (von jedem Medical)
2 Untersuchungsergebniss
3 EKG

langt alles per email, dann mit Antrag zur CAA senden
ca 10-12 working days dann hast du deine EASA GB PPL

wichtig ist das du mit CC alle Gebuehren bezahlst
11. Mai 2015: Von Johannes König an Carlos Decker
Hallo Carlos,
das LBA hat sich aus Gründen, die wohl nur das LBA kennt, entschieden, die Existenz von Medicals in Deutschland pauschal abzustreiten. Zumindest ist das meine Erfahrung, die ich hier ja auch schon länglich beschrieben habe...

Bevor man jedoch nach Österreich ausflaggt, sollte man ggf. einen Blick auf deren Homepage werfen und sich die Preisliste durchlesen. Im Vergleich zu Österreich sind die deutschen Gebühren nämlich relativ moderat...
12. Mai 2015: Von Carlos Decker an Johannes König
Hier nochmal ein weiterer Nachtrag: Auf der Seite der CAA steht folgendes:

PLEASE NOTE

The UK CAA has been advised by the German Authority (LBA) that, due to German national law concerning Data Protection, the LBA are unable to facilitate the transfer of pilot medical records from Germany to other States.

It is therefore not possible to proceed with transfers of State of Licence Issue from Germany (LBA) to the UK (UK CAA), or indeed any other state, as the whole certificatory medical record of pilots must be held by the state to which a licence is transferred.

Please note that German pilots’ licences are fully valid in all EASA member states.


Ich habe heute dort angerufen. Ein Initial Medical durch einen UK Arzt ist nicht möglich, da es bereits in einem anderen EASA Land ein Medical gibt. Dies ist nach EASA wohl verboten, war aber unter JAR erlaubt. Auch ein Ausfüllen durch den Fliegerarzt geht nicht, die Übertragung muss vom LBA kommen und dies ist aus bekannten Gründen nicht möglich.


Somit gibt es wohl aktuell keine Möglichkeit, eine deutsche Lizenz auszuflaggen.


12. Mai 2015: Von Markus Doerr an Carlos Decker
> Somit gibt es wohl aktuell keine Möglichkeit, eine deutsche Lizenz auszuflaggen.

Gefickt eingeschädelt vom LBA.

So bleibt die Arbeit im Land, wenn man doch noch was finden würde gegen die Cessna-Flucht.
Das erwartete Behördenshopping in Europa geht dann wohl ohne Deutsche.
12. Mai 2015: Von Viktor Molnar an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]
Es ist mit Sicherheit nicht das Motiv beim LBA, die Arbeit im Lande zu halten, die kommen hervorragend auch ohne sie aus. Ich halte es für eine bloße Niedertracht, der "Kundschaft" das Leben zu vermiesen, falls sich der Untertan erdreistet, der "Obrigkeit" ein Schnippchen schlagen zu wollen.

Vic
12. Mai 2015: Von Erik N. an Carlos Decker
Hahaha.
Datenschutz.
Wie geil.

Heute, Verlängerung Medical. Ich musste ein Schreiben unterschreiben, das dem Fliegerarzt erlaubt, meine Daten und Ergebnisse "auf pseudonymer Basis" an das LBA zu schicken. Nein, nicht die Kopie des Medicals. Sondern die Daten. Alles rein anonym, natürlich, bis auf die Kleinigkeit, dass sowohl mein Geburtsdatum, als auch meine Unterschrift mit auf dem "anonymisierten" Formular nach wie vor drauf sind. Klar, das kann jeder zurückverfolgen. Verweigerung der Unterschrift führt wohl zur Verweigerung des Medicals. Habe ich jetzt nicht so genau wissen wollen, ich würde gerne meine Lizenz irgendwann haben.

Wieso das LBA die konkreten Daten haben will, ist mir unklar..... Was will es damit, wenn sie doch vermeintlich anonym sind ?? Oder anders: wieso will es Daten, die es lt. Datenschutz eh nicht verwenden kann, da sie ja anonym sind ? Verar***en kann ich mich selber....
12. Mai 2015: Von Lennart Mueller an Carlos Decker
Ein Initial Medical durch einen UK Arzt ist nicht möglich, da es bereits in einem anderen EASA Land ein Medical gibt. Dies ist nach EASA wohl verboten, war aber unter JAR erlaubt.

Also muss man warten, bis das aktuelle Medical ungültig wird?

The UK CAA has been advised by the German Authority (LBA) that, due to German national law concerning Data Protection, the LBA are unable to facilitate the transfer of pilot medical records from Germany to other States.

So Schweinereien wie die ZÜP funktionieren ja auch durch Datenschutzaufhebung per Unterschrift, aber hier auf einmal nicht? So gesehen müsste ein Schreiben des Antragstellers reichen, um den Transfer zu erlauben.
13. Mai 2015: Von Peter Paul an Lennart Mueller
hallo,
kann ja nur aus datenschutz..... sein das wenn die UK CAA anfragt nichts ubergeben wird

wenn jedoch der Antragssteller expliziet eine Freigabe gibt kann / sollte doch die eigenen Daten nicht vorenthalten werden? oder doch???
13. Mai 2015: Von Alexander Callidus an Peter Paul
Natürlich ginge das, wenn man wollte. Das wird mit Einverständnis des Patienten täglich zigtausendfach in Deutschland gemacht für die Kommunikation von Krankenhäusern mit Sozialversicherungsträgern. Allerdings geschieht diese Weitergabe im medizinischen/sozaialrechtlichen Bereich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die Rechtssprechung ist etabliert.

Aber ein ganz simples Verfahren wäre, daß Kollege Kirklies vom LBA als mitbehandelnder Arzt auftritt (ist er ja, wenn er sich mit der Akte befasst. Sicherheitshalber kann sich der Pilot sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären) und als solcher dann als Arzt aus dem LBA die Akte an die ausländische Behörde weitergibt.

Wie gesagt, wenn man sich wollen traute, zu können, wie man darf. Derzeit sind erstmal manche beleidigt.
13. Mai 2015: Von Markus Doerr an Carlos Decker Bewertung: +1.00 [1]
Ich hätte mich dumm gestellt und ein initial Medical in UK gemacht.
Damals bin ich zum Arzt in UK (Ich kennen einen der in Kalkar wohnt, wo nicht schnell gebrütet wird)
und hatte 2 Medicals. Schon war alles in Butter.

13. Mai 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik N.
Wenn Dir das "Pseudoanonyme" nicht liegt-in Österreich werden alle Daten an die Behörde geschickt ohne sich die Mühe einer Anonymisierung zu machen.
Jene Fliegerärzte die sich dieser Vorgangsweise widersetzt haben wurde von der Behörde die Befugnis entzogen, haben in der Zwischenzeit jedoch vor Gericht Recht bekommen und müssen weiterarbeiten dürfen.

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