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12. Mai 2015: Von Carlos Decker an Johannes König
Hier nochmal ein weiterer Nachtrag: Auf der Seite der CAA steht folgendes:

PLEASE NOTE

The UK CAA has been advised by the German Authority (LBA) that, due to German national law concerning Data Protection, the LBA are unable to facilitate the transfer of pilot medical records from Germany to other States.

It is therefore not possible to proceed with transfers of State of Licence Issue from Germany (LBA) to the UK (UK CAA), or indeed any other state, as the whole certificatory medical record of pilots must be held by the state to which a licence is transferred.

Please note that German pilots’ licences are fully valid in all EASA member states.


Ich habe heute dort angerufen. Ein Initial Medical durch einen UK Arzt ist nicht möglich, da es bereits in einem anderen EASA Land ein Medical gibt. Dies ist nach EASA wohl verboten, war aber unter JAR erlaubt. Auch ein Ausfüllen durch den Fliegerarzt geht nicht, die Übertragung muss vom LBA kommen und dies ist aus bekannten Gründen nicht möglich.


Somit gibt es wohl aktuell keine Möglichkeit, eine deutsche Lizenz auszuflaggen.


12. Mai 2015: Von Markus Doerr an Carlos Decker
> Somit gibt es wohl aktuell keine Möglichkeit, eine deutsche Lizenz auszuflaggen.

Gefickt eingeschädelt vom LBA.

So bleibt die Arbeit im Land, wenn man doch noch was finden würde gegen die Cessna-Flucht.
Das erwartete Behördenshopping in Europa geht dann wohl ohne Deutsche.
12. Mai 2015: Von Viktor Molnar an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]
Es ist mit Sicherheit nicht das Motiv beim LBA, die Arbeit im Lande zu halten, die kommen hervorragend auch ohne sie aus. Ich halte es für eine bloße Niedertracht, der "Kundschaft" das Leben zu vermiesen, falls sich der Untertan erdreistet, der "Obrigkeit" ein Schnippchen schlagen zu wollen.

Vic
12. Mai 2015: Von Erik N. an Carlos Decker
Hahaha.
Datenschutz.
Wie geil.

Heute, Verlängerung Medical. Ich musste ein Schreiben unterschreiben, das dem Fliegerarzt erlaubt, meine Daten und Ergebnisse "auf pseudonymer Basis" an das LBA zu schicken. Nein, nicht die Kopie des Medicals. Sondern die Daten. Alles rein anonym, natürlich, bis auf die Kleinigkeit, dass sowohl mein Geburtsdatum, als auch meine Unterschrift mit auf dem "anonymisierten" Formular nach wie vor drauf sind. Klar, das kann jeder zurückverfolgen. Verweigerung der Unterschrift führt wohl zur Verweigerung des Medicals. Habe ich jetzt nicht so genau wissen wollen, ich würde gerne meine Lizenz irgendwann haben.

Wieso das LBA die konkreten Daten haben will, ist mir unklar..... Was will es damit, wenn sie doch vermeintlich anonym sind ?? Oder anders: wieso will es Daten, die es lt. Datenschutz eh nicht verwenden kann, da sie ja anonym sind ? Verar***en kann ich mich selber....
12. Mai 2015: Von Lennart Mueller an Carlos Decker
Ein Initial Medical durch einen UK Arzt ist nicht möglich, da es bereits in einem anderen EASA Land ein Medical gibt. Dies ist nach EASA wohl verboten, war aber unter JAR erlaubt.

Also muss man warten, bis das aktuelle Medical ungültig wird?

The UK CAA has been advised by the German Authority (LBA) that, due to German national law concerning Data Protection, the LBA are unable to facilitate the transfer of pilot medical records from Germany to other States.

So Schweinereien wie die ZÜP funktionieren ja auch durch Datenschutzaufhebung per Unterschrift, aber hier auf einmal nicht? So gesehen müsste ein Schreiben des Antragstellers reichen, um den Transfer zu erlauben.
13. Mai 2015: Von Peter Paul an Lennart Mueller
hallo,
kann ja nur aus datenschutz..... sein das wenn die UK CAA anfragt nichts ubergeben wird

wenn jedoch der Antragssteller expliziet eine Freigabe gibt kann / sollte doch die eigenen Daten nicht vorenthalten werden? oder doch???
13. Mai 2015: Von Alexander Callidus an Peter Paul
Natürlich ginge das, wenn man wollte. Das wird mit Einverständnis des Patienten täglich zigtausendfach in Deutschland gemacht für die Kommunikation von Krankenhäusern mit Sozialversicherungsträgern. Allerdings geschieht diese Weitergabe im medizinischen/sozaialrechtlichen Bereich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die Rechtssprechung ist etabliert.

Aber ein ganz simples Verfahren wäre, daß Kollege Kirklies vom LBA als mitbehandelnder Arzt auftritt (ist er ja, wenn er sich mit der Akte befasst. Sicherheitshalber kann sich der Pilot sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären) und als solcher dann als Arzt aus dem LBA die Akte an die ausländische Behörde weitergibt.

Wie gesagt, wenn man sich wollen traute, zu können, wie man darf. Derzeit sind erstmal manche beleidigt.
13. Mai 2015: Von Markus Doerr an Carlos Decker Bewertung: +1.00 [1]
Ich hätte mich dumm gestellt und ein initial Medical in UK gemacht.
Damals bin ich zum Arzt in UK (Ich kennen einen der in Kalkar wohnt, wo nicht schnell gebrütet wird)
und hatte 2 Medicals. Schon war alles in Butter.

13. Mai 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik N.
Wenn Dir das "Pseudoanonyme" nicht liegt-in Österreich werden alle Daten an die Behörde geschickt ohne sich die Mühe einer Anonymisierung zu machen.
Jene Fliegerärzte die sich dieser Vorgangsweise widersetzt haben wurde von der Behörde die Befugnis entzogen, haben in der Zwischenzeit jedoch vor Gericht Recht bekommen und müssen weiterarbeiten dürfen.

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