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13. Mai 2015: Von Alexander Callidus an Peter Paul
Natürlich ginge das, wenn man wollte. Das wird mit Einverständnis des Patienten täglich zigtausendfach in Deutschland gemacht für die Kommunikation von Krankenhäusern mit Sozialversicherungsträgern. Allerdings geschieht diese Weitergabe im medizinischen/sozaialrechtlichen Bereich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die Rechtssprechung ist etabliert.

Aber ein ganz simples Verfahren wäre, daß Kollege Kirklies vom LBA als mitbehandelnder Arzt auftritt (ist er ja, wenn er sich mit der Akte befasst. Sicherheitshalber kann sich der Pilot sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären) und als solcher dann als Arzt aus dem LBA die Akte an die ausländische Behörde weitergibt.

Wie gesagt, wenn man sich wollen traute, zu können, wie man darf. Derzeit sind erstmal manche beleidigt.

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