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12. Mai 2015: Von Lennart Mueller an Carlos Decker
Ein Initial Medical durch einen UK Arzt ist nicht möglich, da es bereits in einem anderen EASA Land ein Medical gibt. Dies ist nach EASA wohl verboten, war aber unter JAR erlaubt.

Also muss man warten, bis das aktuelle Medical ungültig wird?

The UK CAA has been advised by the German Authority (LBA) that, due to German national law concerning Data Protection, the LBA are unable to facilitate the transfer of pilot medical records from Germany to other States.

So Schweinereien wie die ZÜP funktionieren ja auch durch Datenschutzaufhebung per Unterschrift, aber hier auf einmal nicht? So gesehen müsste ein Schreiben des Antragstellers reichen, um den Transfer zu erlauben.
13. Mai 2015: Von Peter Paul an Lennart Mueller
hallo,
kann ja nur aus datenschutz..... sein das wenn die UK CAA anfragt nichts ubergeben wird

wenn jedoch der Antragssteller expliziet eine Freigabe gibt kann / sollte doch die eigenen Daten nicht vorenthalten werden? oder doch???
13. Mai 2015: Von Alexander Callidus an Peter Paul
Natürlich ginge das, wenn man wollte. Das wird mit Einverständnis des Patienten täglich zigtausendfach in Deutschland gemacht für die Kommunikation von Krankenhäusern mit Sozialversicherungsträgern. Allerdings geschieht diese Weitergabe im medizinischen/sozaialrechtlichen Bereich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die Rechtssprechung ist etabliert.

Aber ein ganz simples Verfahren wäre, daß Kollege Kirklies vom LBA als mitbehandelnder Arzt auftritt (ist er ja, wenn er sich mit der Akte befasst. Sicherheitshalber kann sich der Pilot sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklären) und als solcher dann als Arzt aus dem LBA die Akte an die ausländische Behörde weitergibt.

Wie gesagt, wenn man sich wollen traute, zu können, wie man darf. Derzeit sind erstmal manche beleidigt.

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