Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

102 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Luftrecht und Behörden | Flugmedizinische Untersuchungsbefunde zur Behörde  
16. Oktober 2014: Von Georg Stasny 
Liebe Kollegen der nachbarschaftlichen Luftfahrt!

Ich bin Österreichischer Pilot und wollte bei euch nachfragen, wie das eure Behörde mit den flugmedizinschen Befunddaten handhabt. In Österreich MÜSSEN sämtliche medizinische Untersuchungsdaten vom Fliegerarzt an die Austro Control (ACG) zur Sammlung und 10 jährigen Aufbewahrung! übermittelt werden. Jeder Harnwert, jede Dioptrie.

Soweit ich heute von ACG informiert wurde, handhaben das ALLE EASA Staaten so, bis auf Deutschland. Laut ACG wurde beim einem vor kurzem stattgefundenen EASA Audit beim LBA in Deutschland das als "Finding" zur sofortigen Behebung deklariert. Das heißt, auch in Deutschland müssen hinkünftig nicht nur die Bestätigung der Flugtauglichkeit durch den Fliegerarzt sondern auch alle Anamnese Daten übermittelt werden.

Wisst Ihr da etwas davon?
Wie wird das jetzt gehandhabt?

Und übermitteln wirklich ALLE EASA Fliegerärzte diese intimsten Daten an ihre Luftfahrtbehörden?
Oder ist das ein Schmäh unserer österreichischen Behörde.

Mir graut bei dem Umgang mit dem Datenschutz.

Liebe Grüße
Georg
16. Oktober 2014: Von Achim H. an Georg Stasny
Das Thema hat PuF damals behandelt.

Gottseidank gilt Datenschutz in Deutschland noch ein bisschen etwas (bis auf die schändliche ZÜP) und der übereifrige LBA-Doktor wurde zurückgepfiffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte sich der Sache angenommen und zu dem erhofften Ergebnis gebracht.

Wenn EU-Recht im Widerspruch zu nationalem Recht steht, dann kommt es darauf an, welchen Status das nationale Recht hat. Datenschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und die Verfassung steht grundsätzlich über EU-Recht (jedenfalls noch).
16. Oktober 2014: Von Georg Stasny an Achim H.
Aber Achtung:
Laut unserer Behörde wird sich das bei Euch ändern müssen. Das muss durch das vor kurzen stattgefundene Audit samt "Finding" der EASA bei Euch auch so umgesetzt werden.

Liebe Grüße
Georg
PS: Entweder eine "Ente" der Austro Contol, um mich einzuschüchtern oder bei tut sich gerade etwas grausliches auf....
16. Oktober 2014: Von Achim H. an Georg Stasny
Nee, es wurde bereits wieder geändert -- zu mehr Datenschutz, aufgrund der oben geschilderten Rechtskollision. Am Datenschutz werden sich das LBA und alle EU-Verordnungen die Zähne ausbeißen.

Wobei der EuGH bereits versucht, sich über das Bundesverfassungsgericht zu stellen...
17. Oktober 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.
Da bin ich aber mal gespannt.......
17. Oktober 2014: Von RotorHead an Georg Stasny
Aus der EU-Verordnung ergibt sich keine Pflicht, alle Untersuchungsergebnisse der Behörde mitzuteilen. Dort heißt es

"MED.A.025 Verpflichtungen von flugmedizinischen Zentren, flugmedizinischen
Sachverständigen, Ärzten für Allgemeinmedizin und Ärzten für Arbeitsmedizin


...

d) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige und Ärzte für Allgemein- und
für Arbeitsmedizin müssen dem medizinischen Sachverständigen der zuständigen Behörde auf
Anfrage
sämtliche flugmedizinischen Aufzeichnungen und Berichte sowie alle übrigen
relevanten Informationen vorlegen, wenn dies für die Bescheinigung der Tauglichkeit und/oder
für Aufsichtszwecke erforderlich ist
."

Die von mir unterstrichene Bedingung muss gegeben sein, was nur im Ausnahmefall zutreffen dürfte.
17. Oktober 2014: Von Markus Doerr an RotorHead
Aufsichtszwecke sind doch bei einer Behörde immer gegeben
17. Oktober 2014: Von Michael Stock an Georg Stasny
Servus Georg,

das finde ich Interessant. Ich habe als Deutscher seit Jahren eine Austrocontrol-Lizenz, weil ich die ZÜP verweigert und einen Verwaltungsgerichtsprozeß gegen mein Luftamt gewonnen hatte, welches daraufhin auf mich nicht mehr so gut zu sprechen war ;-)

Anläßlich meiner letzten Untersuchung bei meinem deutschen Fliegerarzt, bei dem ich seit mehr als 20 Jahren bin, hat mir dieser bestätigt, daß meine Entscheidung in jeder Hinsicht richtig war. Austrocontrol will von ihm keinerlei Daten haben, sondern akzeptiert das von ihm ausgestellte Medical problemlos.

Auch sonst habe ich mit Austrocontrol nur die besten Erfahrungen: Freundlich, unkompliziert, zuvorkommend. Liebe Österreicher, ihr habt es aus meiner Sicht besser .....
17. Oktober 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Michael Stock
Interessant - von den österr. Fliegerärzten verlangt Austrocontrol die Auskünfte sehr wohl und entzieht Fliegerärzten die Berechtigung wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
18. Oktober 2014: Von Michael Stock an Flieger Max L.oitfelder
Na dann - österreichische Lizenz und deutschen Fliegerarzt, dann paßt es.
20. Oktober 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Michael Stock
Was habt ihr Flieger eigentlich alles vorm Fliegerarzt zu verheimlichen? Seid ihr alle sooo krank? Die Personalien kennt doch sowieso jede Behörde, und niemand wird sich für den hohen Blutdruck durch den Weißkitteleffekt interessieren. Und wenn wirklich was ernsthaftes vorliegt, gehts ohne Zusammenarbeit mit der vorgesetzten Dienststelle auch nicht.
Nur um klar zu stellen: Alle Dokumentationen bleiben beim Arzt, bisher, und die Bezirksregierungen wollen wegen mangelnden Sachverstand keine Klasse 2 Dokus haben.
Und kein Fliegerarzt möchte die Daten weiter geben, wenn er nicht muss. Dafür hat sich der Fliegerarztverband von Anfang an stark gemacht.
Ich habe bisher keine einzige Akte raus geschickt, es sei denn, ein Sonderverfahren braucht die Entscheidung des LBAs (nur bei Klasse 1). Und dann wollte es der Fliegerkollege natürlich ausdrücklich auch.
21. Oktober 2014: Von Michael Stock an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]
Vor dem Fliegerarzt habe ich nichts zu verheimlichen, aber vor Behörden alles. Jedes Wissen über mich in Behördenhand ist eine ernstzunehmende Gefahr (siehe ZÜP-Mißbrauch durch Luftämter, aber es gibt da auch unzählige andere Beispiele aus anderen Lebensbereichen).

Wenn es nicht anders geht, dann ist es eben so, aber bis dahin halte ich mir staatliche Organisationen so gut vom Leibe wie möglich …..
23. Oktober 2014: Von Richard Bieber an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]
Lieber Kollege,
bezüglich des mediz. Tauglichkeitszeugnisses (Medical) überschätzen wir Ärzte wohl unsere Möglichkeiten. Es ist hinlänglich bewiesen, dass das Medical KEINEN Beitrag zur Flugsicherheit liefert, deswegen wirds wohl in den USA gerade abgeschafft!
Es ist absolut richtig, dass die ärztliche Schweigepflicht von NIEMANDEM aufgeweicht wird, schon gar nicht von einem Kollegen Dr. Kirklies im LBA, oder sonst einer staatlichen oder sonstigen Organisation.
23. Oktober 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Richard Bieber Bewertung: +1.00 [3]
Lieber Kollege,

möge Gott uns davor bewahren, dass jeder ohne Medical fliegen darf. Dafür fehlt mir die Phantasie.
Epileptiker, Diabetiker mit Neigung zu Entgleisungen, Menschen mit drohendem Infarkt, Blutarmut, Teillähmungen können Alles fliegen? Und das in Amerika? Haben Sie zuviel "Der Postillion" gelesen oder "Mad"?
Ich bilde mir nicht ein, dass ich die Fliegerei entscheidend sicherer mache. Aber ein bisschen gesund sollte ein Pilot schon sein. Ein klitzekleines Bisschen. Das er nicht schon beim Besteigen des Fliegers Sauerstoff benötigt und wenigstens genug Kontrolle über den Arm hat, dass er den Schlüssel in den Starter bringt.
Nicht das mein 93 jähriger Patient, dem der Führerschein abgenommen wurde, weil er miserabel sehen konnte und mit seinem Auto zur Hälfte auf dem Bürgerstein fuhr, bis ein Schild ihn gestoppt hat, auf die Idee kommt, einen Flugschein zu machen. Ich sollte ihm als Hausarzt bescheinigen, dass er fit sei, damit das Strassenverkehrsamt den Lappen wieder rausgibt.
23. Oktober 2014: Von Thore L. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +2.00 [2]
>> Epileptiker, Diabetiker mit Neigung zu Entgleisungen, Menschen mit drohendem Infarkt, Blutarmut, Teillähmungen können Alles fliegen

Sie müssen aber nicht. Und wenn sie das als unsicher einstufen, werden sie es auch nicht. Eigenverantwortliche Menschen tun das nicht. Ganz ohne LBA und Fliegerdoc.
23. Oktober 2014: Von Wolff E. an Thore L.
Thore. Es gibt leider viele eigenverantwortliche Menschen. Es wird besoffen auto gefahren. Ich weiß von manchen die auch schon mal 1-4 Wein oder bier trinken und dann heim fliegen. Es gibt Leute die mit Zucker trotzdem geflogen sind obwohl sie bereits länger spritzen mussten. Gesetze werden für Minderheiten gemacht. Der Rest würde sich auch ohne Gesetz dran halten.
23. Oktober 2014: Von Thore L. an Wolff E.
Ja, super, und die Minderheiten halten sich dann eh nicht dran. Dann kann man auch gleich ins Gesetz schreiben: "Fliegen darf nur, wer gesund ist. Im Zweifelsfall hat der Luftfahrzeugführer seine Gesundheit nachzuweisen" und wir haben die gleiche "Sicherheit" wie vorher auch und deutlich weniger Aufwand.
23. Oktober 2014: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Ich hab mehr Angst vor den 93-jährigen Zombies im Auto als von irgendwelchen körperlichen und seelischen Wracks mit Flugschein. Das Risiko für mich und meine Umwelt schätze ich als so gering ein, dass ich den ganzen Fliegerarzt-Kokolores für völlig überflüssige Bürokratie halte.

Das Medical Class 1 mag ja seine Berechtigung haben für Berufspiloten.

Einem Arzt, der irgendwelche Informationen über mich und meinen Gesundheitszustand einem Dritten weitergibt, würde ich im Zweifelsfall nicht die Wahrheit sagen. Für mich ist das auch kein Arzt mehr, denn die Verschwiegenheit gehört genauso wie das medizinische Fachwissen zu diesem Berufsstand.
23. Oktober 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier Einige das Ganze nicht zuende denken.

Sudden incapacity des Piloten ist Gott sei Dank nicht der häufigste Faktor eines Flugunfalls. Aber vieleicht ist das auch nur so, weil doch eine gewisse Selektion durch den Bürokraten Fliegerarzt vorher stattgefunden hat????

Wie das wäre, wenn sich jeder selbst einschätzen würde?

Wenn der Steuermann schwächelt, kann er im Auto langsamer fahren oder anhalten. Und im Flugzeug?

Wer vom Forum würde sich zu einem gesundheitlich angeschlagenen Piloten in die 2. Reihe setzen? (wenn vorne rechts ein Fußgänger sitzt)

Im übrigen ist der Fliegerarzt eigentlich vom Tätigkeitsfeld kein Arzt, sondern schwachverständiger Gutachter. Daher ist diese Tätigkeit auch umsatzsteuerpflichtig, im Gegensatz zu der echten heile machenden Kunst.
23. Oktober 2014: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]
Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier Einige das Ganze nicht zuende denken.

Es gibt einfach Dinge, da ist der mögliche Sicherheitsgewinn so teuer erkauft, dass ich gerne darauf verzichte und mit dem Risiko lebe. Medicals für Privatpiloten gehören dazu. Die FAA hat das mittlerweile gemerkt. Außerdem ist das sowieso eine Farce. Die Piloten altern mit ihren langjährigen Flugärzten und diese sabbernden Greise mit Alzheimer fliegen immer noch, obwohl sie nicht mal mehr den Flugplatz finden (etwas zugespitzt aber ich habe da so meine Erfahrung). Der langjährige Fliegerarzt-Spezi schaut immer, wie er den Horschd nochmal durchkriegt, man kennt sich ja seit 40 Jahren. Ist hoffentlich die Ausnahme, aber diese Fälle gibt es und nicht selten.
24. Oktober 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Nur Bares ist Wahres.

Aber wenn jemand so dumm ist, dass er Schwarzgeld kassiert, wenn die Zeugnisse fortlaufend durch nummeriert sind, bei der Bundesdruckerei gekauft werden müssen und beim LBA registriert werden und für die Erneuerung der Zulassung alle Untersuchungszahlen der Behörde vorgelegt werden müssen, dann kann er ja sich gleich bei Hoeneß einmieten.

Für manche Flieger ist der Horizont doch viel näher als für andere.

Das erstmal USt. vom Fliegergeld weg ist und Personal, Verbrauchsmaterial, Geräte und Räume was kosten und die jährlichen Fortbildungen auch nicht umsonst sind und nach der Versteuerung auch noch etwas übrig bleiben soll, dazu fehlt so manchem die Phantasie.

Und, es wurde bei diesem Thread schon 2x behauptet, dass die FAA die Medicals abschafft: warum sagt mir das die FAA als Boss meiner FAA-Untersuchungsstelle garnicht und wo steht das?
24. Oktober 2014: Von Andreas Ni an Achim H.
Achim, da lehnst' Dich aber gewaltig aus dem Fenster - Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand. Die zu unterstellen bedarf im Zweifelsfalle Beweisen. Und nebenbei weckst Du Hunde mit einem sehr, sehr leichten Schlaf. Steuerfahnder neigen zum schnellen, oft übereifrigen zuschnappen.

Da dachte ich immer, dass ich mit meinem gelegentlichen Mickey-bashing gefährlich lebe..... ("irgendwann laden die Dich ein, zu einem Fly-Inn irgendwo auf einen finsteren Flugplatz mitten im Wald, wenn Du so weiter machst", sagt ein guter Freund immer zu mir, wenn ich mal wieder was über die Montagsmülltonne poste...)
24. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Achim H.
"Im übrigen ist der Fliegerarzt eigentlich vom Tätigkeitsfeld kein Arzt, sondern schwachverständiger Gutachter. Daher ist diese Tätigkeit auch umsatzsteuerpflichtig, im Gegensatz zu der echten heile machenden Kunst.

Ah, deswegen will der Fliegerarzt das Geld immer bar und ohne Quittung. Ich verstehe! :-)"

Je übersichtlicher das Weltbild, desto einfacher das Leben.
24. Oktober 2014: Von Lutz D. an Alexander Callidus
Naja, aber es ist schon ein Stück weit so, dass es in der Regel nicht vielversprechend ist, mit

- staatlich bestellten Kaminkehrern
- Flugleitern
- Fliegerärzten
- Drogenfahndern
- Handwerksmeistern
- Notaren
etc.

über den gesellschaftlichen Mehrwert ihrer staatlichen Protektion oder Legitimierung zu streiten.
24. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Doch.
Das Wesentliche der Tätigkeit von Fliegerärzten ist nicht ihre staatliche Protektion. Die führt nur dazu, daß sich überhaupt jemand findet, der das macht.

102 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang