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SERA greift! Die RMZ sind da
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11. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Achim H.
Achim, in E brauche ich 8km Sicht, in Golf etwas weniger...
11. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, auch das ist eine blöde Mentalität in D: durch Strafen Angst zu verbreiten und somit die Leute in Regeln zu zwingen - statt darauf zu vertrauen, dass sie mit gesundem Menschenverstand und Umsicht handeln...

aber muss ich mich dem im vorauseilendem Gehorsam beugen?

die Praxis sieht glücklicherweise anders aus: sobald die Menschen ins Gespräch kommen, werden Verstöße oft nicht geahndet...
Habe mal erlebt wie ein ATPLer mit einer Mooney in 3.000 ft VFR voll durch den Düsseldorfer Anflug über Essen flog - das Telefonat danach dauerte fast eine halbe Stunde...

Bei der Vorbereitung für Norwegen las ich von der Pflicht für Piloten und FIS, Luftraumverletzungen zu melden und zu beschreiben, warum und wie es dazu kam.
Ausdrücklich nicht zur Strafverfolgung, sondern zum Verstehen und um Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, damit die Verstöße reduziert werden können...
Gefällt mir deutlich besser als die deutsche Mentalität, wo Angst ausgelöst wird und damit auch verhindert wird, dass Leute um Hilfe bitten, wenn sie sie dringend brauchen.
Deswegen sind schon Menschen gestorben...

Ich persönlich gehe eher davon aus, dass bei fahrlässigen Verstößen zur RMZ keine Strafen erfolgen werden, solange man ins Gespräch kommt bzw kommen kann. Die Blockwart-Mentalität hat doch erheblich nachgelassen bei den Türmern...
Und selbst wenn ich einer begegne, macht es wenig Sinn, dagegen zu kämpfen. Freundlichkeit siegt....
11. Oktober 2014: Von Philipp Tiemann an Lothar Ka
Künftig werden es in E nur noch 5 km sein (insofern Deutschland hier nicht eine neue Extrawurst brät, wobei das gemäß SERA eigentlich nicht mehr vorgesehen ist...).
11. Oktober 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
Ab Inkrafttreten von SERA benötigt man nur noch 5km Sicht im Luftraum E. Und ob 1.5km oder 5km, also ich hab da so meine Schwierigkeiten mit der exakten Vermessung vom Cockpit aus. Da bräuchte man wohl ein zertifiziertes Lasermessinstrument.
11. Oktober 2014: Von Achim H. an Philipp Tiemann
insofern Deutschland hier nicht eine neue Extrawurst brät

In dieser DFS-Publikation sind die 5km bereits erwähnt. Das schöne an EU-Verordnungen ist, dass die Sabotagemöglichkeiten der Mitgliedsländer begrenzt sind...

Aber es entspricht ja mit den 5km dem alten Luftraum F und somit kommt die RMZ+E-Absenkung der bisherigen Lösung sehr nahe.

Ein Schmankerl hat die E-Absenkung: die DFS muss jetzt unterhalb der MRVA ATC-Dienstleistungen erbringen, bisher war F so gewählt, dass mit Erreichen der MRVA ein "radar service terminated, you are leaving controlled airspace, contact Info on ..." kam.
11. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Achim H.
Das schöne an EU-Verordnungen ist, dass die Sabotagemöglichkeiten der Mitgliedsländer begrenzt sind...

Dann wird das in Deutschland richtig lustig, mit DIY Approaches und IFR OCAS von Vilshofen nach Vogtareuth.
Bin ja gespannt was FIS dazu sagt.
Erschreckt das die Deutschen?
12. Oktober 2014: Von RotorHead an Achim H.
Was heißt den bitte FAF bzw. FAP auf Deutsch?!? Das darin enthaltene "FA" bedeutet "Final Approach" oder auf Deutsch "Endanflug"!!!

Sobald ein Luftfahrzeug den FAF bzw. FAP passiert hat, befindet es sich definitionsgemäß auf dem Endanflug. Und das i.d.R. zum Landen.

Wer mit einem anderen Luftfahrzeug vom Queranflug vor diesem Luftfahrzeug (bereits im Endanflug) ebenfalls in den Endanflug eindreht und dadurch das sich bereits im Endanflug befindende Luftfahrzeug behindert, verletzt die Regel, ein sich im Endanflug befindendes Luftfahrzeug nicht zu unterschneiden.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an RotorHead
So... von der Arbeit.... :-)

Definition Endanflug:
Endanflug Final approach 

Der Teil eines Instrumentenanflugverfahrens, der an einem festgelegten Endanflugfix oder -punkt oder, wo ein solcher Fix oder Punkt nicht festge-legt ist, 

a) am Ende der letzten Verfahrenskurve, Wendekurve oder Einflugkurve ei-nes Rennbahn-Verfahrens, falls festgelegt; 

oder 

b) am Punkt des Eindrehens auf den letzten für das Anflugverfahren fest-gelegten Kurs beginnt und an einem in der Nähe des Flugplatzes gele-genen Punkt endet, von dem aus: 

1) Eine Landung durchgeführt werden kann; 

oder 

2) ein Fehlanflugverfahren eingeleitet wird. 

Endanflugfix oder -punkt Final approach fix or point 

Das Fix oder der Punkt eines Instrumentenanflugverfahrens, an dem das Endanflugsegment beginnt. 

Endanflugsegment 

Final approach segment 

Der Teil eines Instrumentenanflugverfahrens, in dem das Ausrichten und der Sinkflug für die Landung durchgeführt wird.

Quelle hier ist Betriebsanordnung Flugverkehrsdienste.

Dies bedeutet, das ein LFZ auf dem Endanflug Vorflugrecht hat. Dies kann auch 15 Meilen vor dem Touchdown sein.
Wenn wir jetzt die Beispiele von Thore nehmen, sehe ich auch kein Problem für den Verkehr im Pattern. Ist z.B. ein LFZ auf dem Downwind und hört auf der Platzfreq., das sich ein LFZ auf dem Endanflug befindet, muß er nun entscheiden ob er vor diesem LFZ landen kann ohne ihn zu behindern.

Zweites Beispiel: Ein Segler, der nicht dort landet und die Pistenverlängerung kreuzt hat vor diesem LFZ kein Vorflugrecht mehr.....
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Achim H.
@ Achim

IFR Verfahren werden es auch weiterhin erstmal nur an den ehemaligen F Plätzen geben, eine Absenkung von E hat auf die Arbeit eines IFR Lotsen keine Auswirkung.... Bewegungslenkung abseits eines IFR Verfahrens gibt es nur auf oder über der MVA (MRVA gibt es nicht mehr, weil auch andere technische Möglichkeiten der Flugzielverfolgung verwendet werden)
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Hallo Stefan,

jetzt wird's interessant. Eine nicht öffentliche "Betriebsanordnung Flugverkehrsdienste" soll eine Gesetzeskraft entfalten, die erstens weltweit anders gehandhabt wird, und zweitens zumindest nicht der LuftVO entspricht - ich würde sogar sagen: der LuftVO widerspricht?

Diese Texte mögen zwischen der Flugsicherung auf der einen und IFR Traffic auf einem ILS in einer Kontrollzone auf der anderen Seite Begrifflichkeiten klären, aus ihnen aber einen Vorflugrecht eines 15NM im verlängerten Endanflug entfernten LFZ entgegen des §22 Abs. 1 Satz 4 LuftVO herauszukitzeln, finde ich abwegig.

Aber cool, danke für's raussuchen.


12. Oktober 2014: Von Thore L. an RotorHead Bewertung: +1.00 [1]
>> Wer mit einem anderen Luftfahrzeug vom Queranflug vor diesem Luftfahrzeug (bereits im Endanflug) ebenfalls in den Endanflug eindreht und dadurch das sich bereits im Endanflug befindende Luftfahrzeug behindert

Wie kann denn ein LFZ im Queranflug vor einem LFZ im Endanflug sein? Das erschliesst sich mir nicht.

Mittlerweile bin ich auch fündig geworden, was entsprechende Regularien besagen. Ende mit "wünsch Dir ne Regel" ;)

In den target="_blank">NfL II 37/2000 steht zum Thema Platzrunde:

2.1 Grundsätze
Die Platzrunde soll folgende Aufgaben und Kriterien erfüllen:
- Gewährleistung der Sicherheit im Flugplatzverkehr, insbesondere bei Start und Landung sowie bei
An- und Abflug;
- Steuerung und Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrsflusses und Optimierung der
Aufnahmekapazität eines Flugplatzes;

- Erleichterung der Navigation im Flugplatzverkehr;
- Erleichterung bei der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges nach dem Start sowie bei der Vorbereitung und
Durchführung der Landung.

2.2.1
Die Standardplatzrunde hat:
(...)
- einen Endanflug von ca. 1,5km.

Auch steht da:
3.2 Ein- und Ausflüge in die bzw. aus der Platzrunde
Ein- und Ausflüge in die bzw. aus der Platzrunde sind gemäß §22 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LuftVO durchzuführen.
Der Einflug erfolgt in der Regel in den Gegenanflug, der Ausflug aus dem Querabflug.

Und:

Geradeausanflüge (Anflüge auf verlängerter Landebahn-Mittellinie) sowie Direktanflüge (Anflüge aus variabler Position direkt zum Endanflug) und Direktabflüge sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung möglich, wenn es der Platzrundenverkehr erlaubt.


Noch Fragen?





12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Diese Definition ist öffentlich...... auch in anderen Publikationen geschrieben....
Ich dachte auch, das dies in Flugschulen so gelernt wird.... scheint ein Defizit zu sein...
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]
Gesetz ist §13(4)..... zum zehnten mal.....

Landenden LFZ oder LFZ im Endanflug haben Vorflugrecht.....
Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
12. Oktober 2014: Von Wolfgang Lamminger an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Thore: irgendwie verrennst Du Dich da.

Es gibt doch keinen Zweifel darüber, dass das Vorflugrrecht mit dem Endanflug beginnt.

Der Endanflug beginnt IFR (spätestens) am FAF, das Flugzeug ist in einem kontinuierlichen Sinkflug, zur Landung konfiguriert, was also sonst als im "Endanflug"?

Warum soll nun ein "imaginärer", nicht definierter, nicht nachmessbarer Punkt des "Eindrehens vom Queranflug in den Endanflug" plötzlich eine "höhere Macht" erlangen?

Die Angabe der Platzrunde ist ebensowenig hilfreich, da diese ja, insbesondere in den vielzitierten USA nicht explizit definiert ist, und auch in Deutschland nicht mehr als eine "Empfehlung" darstellt, wenn überhaupt in (VFR)-Karten vorhanden.

Wer will denn festlegen, wie lange der Endanflug nun sein darf, um im Sinne dieser Diskussion "Rechtskraft" zu erlangen? 2 NM, 3 NM?, 5NM? bei einem Flugschüler?, in siner C152?, beim Initial Training für eine KingAir?

Alleine die, mit gesundem Menschenverstand, gelesene Absicht hinter der Regelung zum Vorflugrecht lässt m. E. erkennen, dass es darum geht, dass ein Flugzeug, im Landeanflug

a, entsprechend konfiguriert
b, im kontinuierlichen Sinkflug
c, mit einer bestimmten (langsameren) Targetspeed
d, konzentriert auf die Piste oder Anfluggrundlinie

unterwegs ist und damit selbst nicht hinreichende Luftrau beobachtung und Ausweichmanöver gewähren kann,

Es geht dabei damit natürlich auch um schneller oder langsamer, aber eben auch um die manövriertfähigkeit.

Der Gegenanflug eines in der VFR Platzrunde befindlichen Flugzeuges kann dagegen immer entsprechend verlängert werden, da i. d. R. a - d nicht zutreffen.

@ Achim, Thore: da hier immer Belege eingefordert werden: welche Regel besagt, dass in USA IFR-Anflüge sich in die VFR-Platrunde einzuordnen haben?

Eine Platzrunde existiert m. E. nur für VFR-Flüge...
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Nix da, Stefan. Platzrunde hat Vorrang. NfL II 37/2000. Siehe oben.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Nein hat sie nicht.... und ich gebe es jetzt auf......selbst in der DFS Publikation von Achim wurde extra noch einmal hingewiesen.....und das ständige vermischen mit Platzrunden Vorschriften ist auch nicht förderlich...
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Stefan K.
OK... ein Versuch noch.... ein IFR Verfahren auf einen F Platz ist veröffentlicht und gültig. Endet im Endanflug der laut LuftVO ein Vorflugrecht erzeugt.

Nach deinen Regeln könnte der IFR niemals dort landen wenn drei oder vier Maschinen im Pattern jedesmal vor ihn kurven.....und komm jetzt nicht mit einfädeln in das Traffic Pattern, den meisten ist das nicht erlaubt wegen Paxen und IFR Pflicht...
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Wolfgang Lamminger
>>das ständige vermischen mit Platzrunden Vorschriften ist auch nicht förderlich

Es gibt keine anderen Vorschriften für das Landen auf einem unkontrollierten Flugplatz als die LuftVO und in deren Gefolge die Platzrunde.

Auf einem unkontrollierten Platz soll man sich in den Gegenanflug einreihen, es sei denn, anderer Platzverkehr ist nicht behindert ("wenn es der Platzrundenverkehr erlaubt"). NfL II 37/2000. Der Endanflug beginnt ca 1,5km vor der Bahn.

Ein ILS ist nichts weiter als ein verlängerter Endanflug. Das kann bis zur Bahn glatt gehen, muss aber nicht. Ist da wer in der Platzrunde, heisst es einreihen, am besten über den Gegenanflug ("Der Einflug erfolgt in der Regel in den Gegenanflug").

Das Konzept ILS/GPS auf einen unkontrollierten Platz ist in D neu, daher wohl die Verwirrung.

Die bereits angesprochenen NfL bespricht die Grundsätze für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Wolfgang Lamminger
Vielen Dank...... ein Lichtblick.....
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Ich gebe es auf......................
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
>>ein IFR Verfahren auf einen F Platz ist veröffentlicht und gültig. Endet im Endanflug der laut LuftVO ein Vorflugrecht erzeugt.

Den Endflug, den Du meinst, ist ja ganz offensichtlich nicht der 1,5km Endanflug, den die angesprochene NfL meint. Und veröffentlicht oder nicht, ich kann doch als VFR Flieger erst mal nicht einfach so herausfinden, ob ein PLatz IFR Approaches hat, und die dann noch verstehen - wo ich das als VFR Pilot im PPL nie gelernt habe. Am besten sollen jetzt noch Segelflieger Approaches lesen können oder wie?

>> Nach deinen Regeln könnte der IFR niemals dort landen wenn drei oder vier Maschinen im Pattern jedesmal vor ihn kurven.....

Genau so ist es. Allerdings: wenn 3 oder 4 Maschinen in der Platzrunde unterwegs sind, wird ohnehin bestes Wetter vorherrschen. Dann gilt - wie die DFS sehr richtig feststellt:

IFR Flüge haben im Luftraum E kein generelles Vorflugrecht! Es gelten die
Ausweichregeln gem. LuftVO. (...)

Dies gilt nicht nur, wenn der IFR Flug auf Radarführung ist, sondern auch
dann, wenn sich der IFR Flug auf einem IFR Verfahren, z.B. einer SID oder
STAR befindet. Um eine gefährliche Annäherung (sog. Airprox) zu verhindern,
ist von der SID oder der STAR abzuweichen und ATC zu unterrichten.

>> und komm jetzt nicht mit einfädeln in das Traffic Pattern, den meisten ist das nicht erlaubt wegen Paxen und IFR Pflicht...

Dann haben die auf einem kleinen unkontrollierten Platz ohne Tower nichts verloren.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
IFR Verfahren auf Plätze ohne FVK gibt es schon ewig...... auch in Deutschland.
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Jaaa, aber mit der Krücke F drumherum. Fühlte sich finde ich wie ne CTR an. Jetzt kriegen wir Approaches auf kleine Plätzchen ganz ohne Krücke. Das meine ich.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
"Dann haben die auf einem kleinen unkontrollierten Platz ohne Tower nichts verloren."

:-))

ohne Worte.....

Jetzt aber wirklich Ende...... keine Lust mehr....
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]
Stefan und andere,

wenn ich euch richtig verstehe, meint ihr, ein Flugzeug, das nach IFR ein ILS auf einen unkontrollierten Platz runterknattert, hätte gegenüber dem Platzverkehr dieses Platzes ein Vorflugrecht. Das begründet ihr auf der einen Seite mit § 13 Abs 4 Satz 4 LuftVO, nach dem Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs auszuweichen ist, wobei der Endteil des Landeanfluges auf einem ILS nunmal mit dem FAF beginne, also schon ganz schön weit draussen. Auf der anderen Seite aber auch mit ganz praktischen Gründen, von Höflichkeit über "da ist er ja schon fertig konfiguriert" bis hin zu "sonst könnt er ja gar nicht kommen".

Der Kniff ist also der "Endanflug".

Ich sage, gemäß LuftVO §22 Abs 1 Satz 1 hat ein Luftfahrzeugführer

die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung; insbesondere die nach § 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs, zu beachten;

LuftVO §21a Abs. 2:
(2) Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen

Gemäß dieser Definition ist ein Flieger auf einem ILS 15NM draussen noch nicht mal Platzverkehr. Und dann soll er aber schon im Endanflug des Flugplatzes (nicht des approaches) sein?

In den einschlägigen NfL II 37/2000 ("Grundsätze für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle") steht klar, dass der Endanflug ca. 1,5km lang sein soll - da steht nichts von FAF oder ILS oder sonstigen IFR Anflugverfahren.

Gemäß LuftVO §22 Abs 1 Satz 4 hat sich der Pilot in den "Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten". In den NfL II 37/2000 steht dann ganz deutlich, wie man sich einzuordnen hat: über den Gegenanflug bzw. wenn's niemand stört halt auch direkt.

Ich verstehe nicht, wie man das anders sehen kann, als: ILS runter, dann gucken und landen oder einfädeln. So wie ich das auch schon dutzendfach erlebt habe. Bitte in dem Zusammenhang bedenken: was macht die King Air mit dem Segler, der ja gar nicht anders kann als vor ihm landen? Der hier schon gebrachte Einwand "nun, dann soll er halt parallel zur KingAir auf Gras landen" war ja wohl hoffentlich nicht wirklich ernst gemeint. Oder der IFR Traffic kommt runter und die gelbe Warnleuchte leuchtet, ein Seglerstart. Sowas gibt's auf den Plätzen doch ganz häufig... Und wenn für den Segler die normalen Regeln gelten, ja warum denn dann nicht für ein UL oder die 152er auch? Wo ist dann die Grenze, und vor allem: wo steht das?

Ich denke, das ist der wesentliche Unterschied: das ILS ist für mich lediglich eine Möglichkeit, legal, unkompliziert und sicher aus den Wolken in die Platzrunde zu kommen. Für euch ist es ein Verfahren, wie ich aus dem Wetter direkt auf die Bahn komme. Letzeres gilt für CTRs, ersteres für unkontrollierte Plätzchen, wo am Tag 5 Anflüge nach IFR runter kommen; die keinen Tower haben, und daher die "normalen" Anflugverfahren zu nutzen haben, wie es sie nun mal auf diesen kleinen unkontrollierten Plätzen gibt.

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