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12. Oktober 2014: Von Wolfgang Lamminger an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Thore: irgendwie verrennst Du Dich da.

Es gibt doch keinen Zweifel darüber, dass das Vorflugrrecht mit dem Endanflug beginnt.

Der Endanflug beginnt IFR (spätestens) am FAF, das Flugzeug ist in einem kontinuierlichen Sinkflug, zur Landung konfiguriert, was also sonst als im "Endanflug"?

Warum soll nun ein "imaginärer", nicht definierter, nicht nachmessbarer Punkt des "Eindrehens vom Queranflug in den Endanflug" plötzlich eine "höhere Macht" erlangen?

Die Angabe der Platzrunde ist ebensowenig hilfreich, da diese ja, insbesondere in den vielzitierten USA nicht explizit definiert ist, und auch in Deutschland nicht mehr als eine "Empfehlung" darstellt, wenn überhaupt in (VFR)-Karten vorhanden.

Wer will denn festlegen, wie lange der Endanflug nun sein darf, um im Sinne dieser Diskussion "Rechtskraft" zu erlangen? 2 NM, 3 NM?, 5NM? bei einem Flugschüler?, in siner C152?, beim Initial Training für eine KingAir?

Alleine die, mit gesundem Menschenverstand, gelesene Absicht hinter der Regelung zum Vorflugrecht lässt m. E. erkennen, dass es darum geht, dass ein Flugzeug, im Landeanflug

a, entsprechend konfiguriert
b, im kontinuierlichen Sinkflug
c, mit einer bestimmten (langsameren) Targetspeed
d, konzentriert auf die Piste oder Anfluggrundlinie

unterwegs ist und damit selbst nicht hinreichende Luftrau beobachtung und Ausweichmanöver gewähren kann,

Es geht dabei damit natürlich auch um schneller oder langsamer, aber eben auch um die manövriertfähigkeit.

Der Gegenanflug eines in der VFR Platzrunde befindlichen Flugzeuges kann dagegen immer entsprechend verlängert werden, da i. d. R. a - d nicht zutreffen.

@ Achim, Thore: da hier immer Belege eingefordert werden: welche Regel besagt, dass in USA IFR-Anflüge sich in die VFR-Platrunde einzuordnen haben?

Eine Platzrunde existiert m. E. nur für VFR-Flüge...
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Wolfgang Lamminger
>>das ständige vermischen mit Platzrunden Vorschriften ist auch nicht förderlich

Es gibt keine anderen Vorschriften für das Landen auf einem unkontrollierten Flugplatz als die LuftVO und in deren Gefolge die Platzrunde.

Auf einem unkontrollierten Platz soll man sich in den Gegenanflug einreihen, es sei denn, anderer Platzverkehr ist nicht behindert ("wenn es der Platzrundenverkehr erlaubt"). NfL II 37/2000. Der Endanflug beginnt ca 1,5km vor der Bahn.

Ein ILS ist nichts weiter als ein verlängerter Endanflug. Das kann bis zur Bahn glatt gehen, muss aber nicht. Ist da wer in der Platzrunde, heisst es einreihen, am besten über den Gegenanflug ("Der Einflug erfolgt in der Regel in den Gegenanflug").

Das Konzept ILS/GPS auf einen unkontrollierten Platz ist in D neu, daher wohl die Verwirrung.

Die bereits angesprochenen NfL bespricht die Grundsätze für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle.
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Wolfgang Lamminger
Vielen Dank...... ein Lichtblick.....
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Ich gebe es auf......................
12. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
IFR Verfahren auf Plätze ohne FVK gibt es schon ewig...... auch in Deutschland.
12. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Jaaa, aber mit der Krücke F drumherum. Fühlte sich finde ich wie ne CTR an. Jetzt kriegen wir Approaches auf kleine Plätzchen ganz ohne Krücke. Das meine ich.

6 Beiträge Seite 1 von 1

 

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