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Luftrecht und Behörden | ZÜP abgelaufen  
19. August 2014: Von Carsten G. 

Ein Bekannter hat vergessen, rechtzeitig 3 Monate VOR Ablauf der ZÜP einen Verlängerungsantrag beim RP DUS zu stellen. Ist er damit nun gegroundet, bis die Dame vom Amt aus dem Urlaub zurückgekehrt ist und sich unter Ausnutzung der maximalen Bearbeitungsdauer an den Vorgang begibt?

Gibt es irgendwelche legalen Abkürzungen?

Oder ist man nun automatisch gleichzusetzen mit Illegalen, Kriminellen und Terroristen, nur weil zufälligerweise ein behördlich willkürlich gewähltes Datum überschritten ist?

PS: ich habe vor dem Posting ausführlich im Forum nach ZÜP-Erfahrungen gesucht ;-)

19. August 2014: Von Christian Weidner an Carsten G.
Hi,
steht denn irgendwo in den relevanten Regelwerken, daß für die Ausübung der Rechte der Lizenz eine gültige ZÜP vorliegen muss?
Für die Beantragung oder Erneuerung braucht man eine, das ist leider so. Wenn die aber abgelaufen ist, hab ich noch nix gesehen, was die Teilnahme am Luftverkehr zur Straftat oder OWI macht.
(Habe allerdings auch noch nicht alles gelesen:-)
Viele Grüße
19. August 2014: Von  an Carsten G.
ganz einfach: schreiben an die behörde mit der bitte die akte nach austrokontrol zu überstellen.

wenn die akte dort angekommen ist, mit austrokontrol oder schon vorher telefonisch durchfragen, wer zuständig ist. dann wird die akte von dort ohne züp verwaltet und die lizenz ausgestellt.

als eu-bürger haben wir das recht zu bestimmen, wo unsere lizenzen verwaltet und ausgestellt werden!

bei fragen bitte heimo kandler kontaktieren!

mfg
ingo fuhrmeister
19. August 2014: Von Carsten G. an Christian Weidner

Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

1.
(...)

2.
Luftfahrer / Flugschüler gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ab dem 01.01.2009 nach fünf Jahren zu wiederholen. Generell besteht die Verpflichtung, die Überprüfung ohne Aufforderung erneut zu beantragen. Der Antragsteller gilt gem. § 5 Abs. 2 LuftSiZÜV bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als zuverlässig, wenn er die Wiederholungsüberprüfung spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt.

die Details des LuftSiG sind hier zu finden (ACHTUNG: Brechreiz-Gefahr beim Lesen):

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

Also, man muss mindestens 3 Monate VOR Ablauf eine Verlängerung beantragen, dann ist man "Safe"

19. August 2014: Von Achim H. an 
Was spricht denn für Ösiland im Vergleich zu bspw. UK?

Mein Hangarnachbar hat mit meiner Hilfe auf seiner P210 das D durch ein G überklebt und die CAA war vorbildlich. Alles hat wie beschrieben funktioniert, alle Emails wurden sehr zügig beantwortet. Kein Vergleich zu unserer Behörde.

Wenn meine Lizenz im EU-Ausland geführt wird, kann dann jeder deutsche IR-Examiner noch den Prüfungsflug abnehmen oder muss der sich mit der ausländischen CAA akkreditieren?

Ehrlich gesagt hätte ich schon Interesse daran, dem LBA für alle Zeiten den Rücken zu kehren...
19. August 2014: Von Frank Naumann an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]
Wie Christian richtig geschrieben hat, groundet Dich die abgelaufene ZÜP nicht direkt, denn die Rechte einer aufrechten Lizenz dürfen unabhängig von einer ZÜP ausgeübt werden. Wenn's die Behörde nicht merkt, hast Du vorerst Glück gehabt. In § 3 Absatz 5 LuftSiZÜV wird zu den Fristen ausgeführt:

(5) Stellt die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit fest, ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Überprüfung auf Antrag des Betroffenen zu wiederholen...

Generell gilt laut § 7 Absatz 2 und 3 LuftSIG:

(2) Die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen....
(3) ...Der Betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken.


Falls man einen Antrag stellt, ist man also zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn nicht, dann nicht. Eine Rechtspflicht zur ZÜP-Beantragung ergibt sich aus diesen Gesetzen nicht. Das Nichtstellen eines Antrags kann daher auch nicht irgendwie sanktioniert werden. ABER - indirekt wirst Du früher oder später doch gegroundet, weil Dir die Behörde nach Ablauf der ZÜP in aller Regel die Lizenz entzieht. Bis dieser Entzug rechtskräftig wird, darfst Du jedoch erstmal uneingeschränkt weiter fliegen.

Die gute Nachricht: Deutschland ist und bleibt auf absehbare Zeit das einzige EASA-Land, das diesen Unsinn praktiziert. Lasse Deine Lizenz in ein x-beliebiges anderes EASA-Land umschreiben und Du bist die ZÜP für immer los. Österreich bietet sich da aufgrund der niedrigen :-) Sprachbarriere natürlich irgendwie an.
19. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Frank Naumann
Off Topic: Wieso kann ich eigentlich das Land, in dem meine EASA Lizenz geführt wird, wählen, aber in Deutschland schicken sie nach einiger Zeit die Führung der Akte an die Wohnort-Landesluftfahrtbehörde, auch wenn man nie etwas mit denen zu tun hatte, oder voraussichtlich haben wird?
19. August 2014: Von Michael Wolfgang an Achim H.
Für Österreich spricht die einfache Übertragung (nur ein zweiseitiges Formular, das an Austro Control gesandt werden muss) und die gemeinsame Sprache und Währung, auch kannst du einen eventuellen LPE 6 behalten - im Gegensatz zur Schweiz. Austro Control ist allerdings ziemlich teuer, selbst Validierungen werden in Rechnung gestellt.

Gegen Großbritannien spricht die schwierige Umschreibung: das LBA weigert sich, das zugehörige Formblatt zu unterschrieben, außerdem musst du alle notwendigen Unterlagen auf deine Kosten ins Englische übersetzt lassen (~ 500 EUR). Die Abrechnung erfolgt problemlos über Kreditkarte.

Ich selbst bin seit einem Jahr bei Austro Control, da ich es wegen der erwähnten Problematik nicht geschafft habe, meine Lizenz nach Großbritannien zu übertragen. Wenn es schon ein englischsprachiges Land sein soll, soll angeblich Irland die bessere Wahl sein.
19. August 2014: Von Carsten G. an Frank Naumann

nur noch einmal zur Klarstellung:

Der Antrag wurde zwar nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der ZÜP gestellt, aber immerhin noch vor Ablauf der ZÜP. Frank, das würde ja bedeuten, dass man für den Ämterumlauf verantwortlich gemacht würde. Sofern eine Beantragung vor Ablauf zu einem Entzug der Lizenz führen könnte, würde das mein Rechtsempfinden doch nachhaltig stören.

Ich werde morgen mal mit den Juristen der AOPA sprechen und dann ein Update geben.

20. August 2014: Von Dr. Oliver Brock an Michael Wolfgang
Bitte beachten:
Wer seine Lizenz in UK oder IRL oder einem anderen EASA-Land ausser D liegen hat, muss auch wissen, dass ALLE seine Medical-Details vom Fliegerarzt (egal von wo in der EU) an die jeweilige CAA EASA-konform übermittelt werden müssen!
In D erfährt das LBA nichts über die Krankengeschichte, Medikamente oder Untersuvhungsbefunde dank des deutschen Datenschutzes.
Austrocontrol ist übrigens WIRKLICH teuer, irgenwo hab ich mal eine Preisliste gesehen... Hanebüchen.
20. August 2014: Von reiner jäger an Carsten G.

Mich hat der RP angeschrieben, eine Frist gesetzt die nicht haltbar war, ich habe denen die Kopie des Antrags geschickt und es war gut. Das Ergebnis hab ich dann natürlich nachgereicht.

Aber die paar Tage ohne gültige Züp kam dann keine Aufforderung das Fliegen einzustellen. Alles in allem waren die da sehr kooperativ und einsichtig. Ich denke, die wissen selber was das für ein Quatsch ist und halten halt so gut es geht die Vorschriften ein.

20. August 2014: Von Oliver Toma an reiner jäger
Hi all,

ich hatte gleiches "Problem" - übrigens machen das alle anderen Vereinskollegen bei uns auch so. Wir laufen alle beim RP DUS und das wird da auch so pragmatisch dort gehandhabt:

Ohne ZÜP keine Eintragungen oder Ausstellungen von irgendwelchen Lizenzen - das ist mal Fakt!
Die Bearbeitung kann dauern. Für die Lizenzstellen reicht aber eine Bestätigung der ZÜP-Kollegen (vermutlich nur einen Raum weiter ;o), als eMail, dass der Antrag eingegangen ist. Mir wurde das - weil ich es eilig hatte - telefonisch zugesagt gegen - festhalten - eine Mehraufwands-Gebühr von EUR5.-. Die wurde allerdings bis heute nicht erhoben. Für die Lizenzstelle war es dann ok - hat trotzdem 8 Wochen gedauert...

Anyway ist die conclusio, dass man auch ohne ZÜP unterwegs sein kann (wie auch hier schon geschrieben), nur darf man eben nix vom RP wollen.

Lg,
Olli
20. August 2014: Von Frank Naumann an Carsten G. Bewertung: +3.00 [3]
Sofern eine Beantragung vor Ablauf zu einem Entzug der Lizenz führen könnte, würde das mein Rechtsempfinden doch nachhaltig stören.

Na ja - so schnell schießen selbst die Preußen nicht :-)

Ich habe das vor Jahren einmal mit der Brandenburger Luftfahrtbehörde ausjudiziert. Erst kam mehrfach die Aufforderung, den ZÜP-Antrag zu stellen, verbunden mit dem Hinweis auf den ansonsten drohenden Lizenzentzug. Solch ein Schreiben ist natürlich mangels Rechtsgrundlage (die Antragstellung ist freiwillig) völlig unverbindlich und eher als nette Erinnerung zu werten. Erst nach Monaten erging schließlich ein rechtsmittelfähiger Entzugsbescheid, verbunden mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen "Gefahr im Verzug". Ab Erhalt dieses Schreibens war ich dann gegroundet. Die zuständigen Verwaltungsgerichte konnten sich im Instanzenzug für die Argumente der Behörde aber nicht so recht erwärmen. Insbesondere ein Eingriff in noch nicht abgelaufene Lizenzen wurde als widerrechtlich angesehen, da die ZÜP ja lediglich bei Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung von Scheinen vorgeschrieben ist. Schlußendlich hat die Behörde den Entzugsbescheid zurückgenommen und seitdem ist Ruhe.

In Deinem Fall sehe ich also keinen Grund zur Hektik. Selbst wenn die ZÜP schon abgelaufen wäre, hast du noch ausreichend Zeit und Gelegenheit, das auszubügeln.
20. August 2014: Von TH0MAS N02N an Frank Naumann
Hallo Frank,

"da die ZÜP ja lediglich bei Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung von Scheinen vorgeschrieben ist."

Das war auch mein Kenntnisstand, geht aber aus Deinem Post ganz oben nicht hervor.

Was ist die Quelle dazu?

Gruss Thomas

20. August 2014: Von Lutz D. an TH0MAS N02N
Aufgeschreckt durch diesen Thread, habe ich heute in einem Telefonat mit der Bezirksregierung Düsseldorf herausgefunden, dass meine ZÜP seit Anfang Juli abgelaufen ist. Mir wurde dann von der wie immer sehr freundlichen Frau Pirch der Link zum Antragsformular gewiesen und der Antrag ist schon in der Post.

Ja, die ZÜP ist lästig, teuer, unnötig, paternalistisch, anti-liberal. Aber sie ist überlebbar.
20. August 2014: Von Carsten G. an Lutz D.

Na, da bin ich ja froh, dass ich (bzw. mein Bekannter ;-) ) nicht die einzigen ZÜP-Vergesser sind. Würde mich auch wundern, denn vor 5 Jahren ist der Quatsch ja eingeführt worden und bei 5 Jahren Gültigkeit sind da dieser Tage sicherlich einige ZÜPs abgelaufen.

Die Herrschaften beim RP DUS sind in der Tat sehr freundlich und hilfsbereit, kann ich nur bestätigen.

Vom Lizenz-Ausflaggen bin ich noch nicht überzeugt...

Update von AOPA ging übrigens in die gleiche Richtung, wie im Thread: Fliegen ist OK, aber vom Amt bekommt man in der Zeit nichts (alles natürlich unter Vorbehalt). Dort ist noch die Empfehlung, den folgenden Text in den Antrag einzufügen:

"Ich leiste meine Angaben und die Unterschrift unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. eingelegte Verfassungsbeschwerde, Az.: BvR 1846/11. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird. "

siehe auch https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html

Das ist das Maß an staatsbürgerlichem Protest, den ich persönlich für mich für legitim halte.

20. August 2014: Von Frank Naumann an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]
Die Quelle dieser Weisheit findest Du im § 4 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit den §§ 24 (Erteilung), 26a (Verlängerung/Erneuerung) bzw. 28a (Anerkennung ausländischer Lizenzen) der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Nur zu diesen Triggerzeitpunkten ist eine gültige ZÜP gesetzlich vorgeschrieben.

Den Entzug einer noch gültigen Lizenz stützen die Luftfahrtbehörden auf § 29 Absatz 1 LuftVZO:

(1) Die Lizenz ist von der nach § 22 Abs. 1 zuständigen Stelle zu widerrufen und der Luftfahrerschein oder Ausweis einzuziehen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind....

Diese Argumentation ist aber unter Juristen umstritten, besonders wenn die Lizenz bereits älter als das Luftsicherheitsgesetz ist, bei der erstmaligen Erteilung also noch gar keine ZÜP erforderlich gewesen ist. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist in diesem Punkt uneinheitlich. Erschwerend für uns Piloten kommt hinzu, daß sich das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz 2011 auf die Seite der Behörden geschlagen hat (siehe BverwG 3 C 20.10). Auch die bisher pilotenfreundlichen VG's in Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin-Brandenburg dürften daher in Zukunft auf die Linie der Hardliner einschwenken. Für Piloten, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, bleibt somit nur noch die Flucht ins EASA-Ausland.
20. August 2014: Von Lutz D. an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]
Das ist absolut legitim. Ich leiste meinen staatsbürgerlichen Protest, in dem ich mir auf den Antrag hin den Nachmittag frei nehme, den Flieger aus dem Hangar hole, eine Picknickdecke ausbreite, Südfrüchte schäle, meiner Tochter demütig erzähle, dass wir alle sehr großes Glück haben , im hier und jetzt zu leben und wir dann eine Runde um die Wolken fliegen gehen.

Ich habe zehn Jahre meines Lebens darauf verwendet, Bürokratie mit den eigenen Waffen schlagen zu wollen. Mal mehr, mal weniger erfolgreich. Das Schwert, dass ich nunmehr noch aus der Scheide ziehe, hat der Percy Bysshe scharf geschliffen.

To suffer woes which Hope thinks infinite;
To forgive wrongs darker than death or night;
To defy Power, which seems omnipotent;
To love, and bear; to hope till Hope creates
From its own wreck the thing it contemplates;
Neither to change, nor falter, nor repent;
This, like thy glory, Titan, is to be
Good, great and joyous, beautiful and free;
This is alone Life, Joy, Empire, and Victory.


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20. August 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Ha, der Thread war doch zu was gut, da hat mein Bekannter (hehe) doch auch schnell noch so ein Antragsformular ausfüllen müssen.

Ja, die ZÜP ist lästig, teuer, unnötig, paternalistisch, anti-liberal. Aber sie ist überlebbar.

Lutz, wegen dieser Relativierung seid Ihr nicht mehr im Parlament :-)

Sehr schön folgender Satz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Die Beklagte habe die Fluglizenz des Klägers widerrufen dürfen. Wegen dessen Weigerung, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, hätten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden.

Wir sind wohl doch keine gefestigte, freiheitliche Demokratie...
Die Beklagte habe die Fluglizenz des Klägers widerrufen dürfen. Wegen dessen Weigerung, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, hätten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden.
20. August 2014: Von Lutz D. an Achim H.
...Ach, Achim.
20. August 2014: Von Richard Georg an Achim H.
Auszug aus einem Schreiben einer deutschen Luftfahrtbehörde vom 24.01.2014 an deren Flugschulen
21. August 2014: Von Carsten G. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Das klingt wie eine der Quax-Geschichten aus dem Fliegermagazin unter dem Motto: "Finde die Fehler" ;-)

Ich leiste meinen staatsbürgerlichen Protest, in dem ich mir auf den Antrag hin den Nachmittag frei nehme, den Flieger aus dem Hangar hole, eine Picknickdecke ausbreite, Südfrüchte schäle, meiner Tochter demütig erzähle, dass wir alle sehr großes Glück haben , im hier und jetzt zu leben und wir dann eine Runde um die Wolken fliegen gehen.

Beneidenswert, wenn man die Auszeiten so nehmen kann, wie sie fallen.

Mein zweijähriger Behördenkampf endete gestern (besser: wurde unterbrochen) mit der Erteilung einer Baugenehmigung. Das Erstaunliche an der Situation ist, dass TROTZDEM Deutschland irgendwie funktioniert.

21. August 2014: Von Hubert Eckl an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Lutz, wegen dieser Relativierung seid Ihr nicht mehr im Parlament :-)

Nein, weil sie die Welt aus Sicht der Bohemien interpretiert, den Arbeitslosen zu ihrer gewonnen Freiheit gratuliert haben. ;-))

21. August 2014: Von Frank Naumann an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]
Lutz,

Deine Schicksalsergebenheit in allen Ehren, über vier Dinge sollte sich aber jeder Inhaber einer deutschen Lizenz im Klaren sein:

1. Die ZÜP ist ein vollkommen unkalkulierbares Risiko! Es gibt keinen verbindlichen Maßstab, ob jemand zuverlässig ist oder nicht. Weder Positiv- noch Negativkriterien wurden für die ZÜP jemals genau definiert. Bereits wiederholtes Falschparken kann nach §24 LuftVZO Unzuverlässigkeit begründen. Behördenwillkür und Denunziantentum (Stichwort Nachberichtspflicht!) sind hier Tür und Tor geöffnet.

2. Es kann jeden treffen! Selbst ein vollkommen unbescholtener Lebenswandel schützt niemanden davor, nicht doch eines Tages aus nichtigem Anlaß gegroundet zu werden. Mir wurde beispielsweise wegen einer strittigen Rechnungssumme von 36 (in Worten: sechsunddreißig!) Euro finanzielle Erpreßbarkeit unterstellt und die Zuverlässigkeit abgesprochen. Erst die massive Intervention der AOPA in Verbindung mit einer Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch ließ die Behörde schließlich zurückrudern.

3. Solange die Lizenz gültig ist, kann sie sehr leicht ausgeflaggt werden. Das ZÜP-Risiko reduziert sich damit auf Null.

4. Ist die Lizenz einmal weg, kann sie auch nicht mehr ausgeflaggt werden! Nie mehr! Ein ZÜP-bedingter Lizenzentzug wird meist mit der Anordnung des sofortigen Vollzugs verknüpft. Liegt dieses Schreiben aus welchen Gründen auch immer im Briefkasten, ist es für eine Flucht ins Ausland zu spät.

Viele von uns haben über die Jahre Flugerfahrung und Lizenzen als Pilot, Fluglehrer, Instrument Rating Instructor, Examiner usw. erworben, die einem finanziellen Gegenwert von mehreren hunderttausend Euro entsprechen. Ein deutscher Lizenzinhaber ist betriebswirtschaftlich gesehen vergleichbar einem
Ferraribesitzer ohne Kaskoversicherung.

LG

Frank
21. August 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Frank Naumann
Moin,

ich bin auch kein Freund der ZÜP und halte sie weder für geeignet noch für angemessen. Aber, gibt es hier jemanden, der verbindlich sagen kann, wie es in anderen Länder, sagen wir mal UK oder, wenn auch nicht EASA, den vielgelobten USA gehandhabt wird? Es ist ja durchaus denkbar, dass dort genauso "gezüppt" wird, wie hier, nur eben ohne Wissen des Lizenzinhabers. Insofern wäre, so widersinnig das klingt, die ZÜP ein "Erfolg" des deutschen Datenschutzrechts, welches es staatlichen Stellen eben nicht erlaubt, die in der ZÜP geforderten Auskünfte ohne Einverständnis des Antragsstellers einzuholen.

Meines Wissens erhält die CAA zum Beispiel alle flugmedizinischen Daten, ohne dass dafür, wie jetzt beim LBA erforderlich (um Missverständnisse zu vermeiden: ich halte auch das keineswegs für in Ordnung und für völlig überzogen!), der Antragssteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung ausstellen muss.

Gibt es hier jemanden, der dazu zuverlässig Auskunft geben kann?

Viele Grüße


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