Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. August 2014: Von Frank Naumann an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]
Die Quelle dieser Weisheit findest Du im § 4 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit den §§ 24 (Erteilung), 26a (Verlängerung/Erneuerung) bzw. 28a (Anerkennung ausländischer Lizenzen) der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Nur zu diesen Triggerzeitpunkten ist eine gültige ZÜP gesetzlich vorgeschrieben.

Den Entzug einer noch gültigen Lizenz stützen die Luftfahrtbehörden auf § 29 Absatz 1 LuftVZO:

(1) Die Lizenz ist von der nach § 22 Abs. 1 zuständigen Stelle zu widerrufen und der Luftfahrerschein oder Ausweis einzuziehen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind....

Diese Argumentation ist aber unter Juristen umstritten, besonders wenn die Lizenz bereits älter als das Luftsicherheitsgesetz ist, bei der erstmaligen Erteilung also noch gar keine ZÜP erforderlich gewesen ist. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist in diesem Punkt uneinheitlich. Erschwerend für uns Piloten kommt hinzu, daß sich das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz 2011 auf die Seite der Behörden geschlagen hat (siehe BverwG 3 C 20.10). Auch die bisher pilotenfreundlichen VG's in Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin-Brandenburg dürften daher in Zukunft auf die Linie der Hardliner einschwenken. Für Piloten, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, bleibt somit nur noch die Flucht ins EASA-Ausland.
20. August 2014: Von Achim H. an Frank Naumann
Ha, der Thread war doch zu was gut, da hat mein Bekannter (hehe) doch auch schnell noch so ein Antragsformular ausfüllen müssen.

Ja, die ZÜP ist lästig, teuer, unnötig, paternalistisch, anti-liberal. Aber sie ist überlebbar.

Lutz, wegen dieser Relativierung seid Ihr nicht mehr im Parlament :-)

Sehr schön folgender Satz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Die Beklagte habe die Fluglizenz des Klägers widerrufen dürfen. Wegen dessen Weigerung, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, hätten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden.

Wir sind wohl doch keine gefestigte, freiheitliche Demokratie...
Die Beklagte habe die Fluglizenz des Klägers widerrufen dürfen. Wegen dessen Weigerung, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, hätten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden.
20. August 2014: Von Lutz D. an Achim H.
...Ach, Achim.
20. August 2014: Von Richard Georg an Achim H.
Auszug aus einem Schreiben einer deutschen Luftfahrtbehörde vom 24.01.2014 an deren Flugschulen
21. August 2014: Von Hubert Eckl an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Lutz, wegen dieser Relativierung seid Ihr nicht mehr im Parlament :-)

Nein, weil sie die Welt aus Sicht der Bohemien interpretiert, den Arbeitslosen zu ihrer gewonnen Freiheit gratuliert haben. ;-))


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang